TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8079-A04-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 1 von 7 Hersteller O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell FORMULA HLT Typ 01930 Radgröße 8,5 J x 17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 201 01930 201 / L-Ø60,1 5/114,3/60,1 45 650 2100 Kennzeichnungen Herstellerzeichen O.Z. Radtyp und Ausführung 01930 201 Radgröße 8,5 J x 17 H2 Einpresstiefe ET 45 Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Innenstern-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S03 Innenstern Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S04 Innenstern Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S05 Innenstern Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutachten Nr. 128079-A00-V01 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8079-A04-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 225/45R17 A02 A04 A05 FY 79-99,2 235/45R17 A06 A08 A09 e4*2001/116*0106*.. A12 A16 A21 A57 Flh KMV S05 Suzuki Grand Vitara 78-122 235/60R17 K1c A02 A04 A05 JT 78-122 245/55R17 K1c K2b A06 A08 A09 e4*2001/116*0091*..; 78-122 255/55R17 K1c K2b A12 A16 A21 e4*2007/46*0292*.. Y84 S03 - 3-Türer Suzuki Grand Vitara 78-171 235/60R17 K1c A02 A04 A05 JT 78-171 245/55R17 K1c K2b A06 A08 A09 e4*2001/116*0091*..; 78-171 255/55R17 K1c K2b K42 Z49 A12 A16 A21 e4*2007/46*0292*.. Y85 S03 - 5-Türer Suzuki SX4 66-99,2 225/45R17 K1c K2b A02 A04 A05 EY 66-99,2 235/45R17 K1c K2b A06 A08 A09 e4*2001/116*0105*..; A12 A16 A21 e4*2007/46*0284*.. A58 Flh KOV - ohne Radhaus- S05 Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 225/45R17 A02 A04 A05 EY 66-99,2 235/45R17 A06 A08 A09 e4*2001/116*0105*..; A12 A16 A21 e4*2007/46*0284*.. A57 Flh KMV - mit Radhaus- S05 Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 225/45R17 K1c K2b A02 A04 A05 GY 79,82,88 235/45R17 K1c K2b A06 A08 A09 e4*2001/116*0124*..; A12 A16 A21 e4*2007/46*0291*.. A58 Flh KOV - ohne Radhaus- S02 Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 225/45R17 A02 A04 A05 GY 79,82,88 235/45R17 A06 A08 A09 e4*2001/116*0124*..; A12 A16 A21 e4*2007/46*0291*.. A57 Flh KMV - mit Radhaus- S02 Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 225/45R17 K1c K2b K42 A02 A04 A05 GY 79, 88 235/40R17 K1c K2b K42 A06 A08 A09 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 235/45R17 G70 K1c K2b K42 A12 A16 A21 - Limousine A58 Lim S02 Toyota Avensis 110,130 215/45R17 R70 T87 A02 A04 A05 T25 110,130 225/45R17 A06 A08 A09 e11*2001/116*0196*. 110,130 235/40R17 K42 K46 A12 A16 A21 110,130 245/40R17 K14 K25 K42 K46 K66 Car Flh Sth V17 S04 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8079-A04-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Avensis 91-130 235/45R17 A02 A04 A05 T27, /-MS1 91-130 235/50R17 K1a K2b K4h K6e A06 A08 A09 e11*2001/116*0331*.; 91-130 245/45R17 A12 A16 A21 e11*2007/46*0236*.. 91-130 255/45R17 K2b K4h K6e R03 Car Lim V17 - incl. Facelift 2012 S04 Toyota Corolla Verso 81-130 225/45R17 A02 A04 A05 R1 81-130 235/40R17 K42 A06 A08 A09 e11*2001/116*0222*. 81-130 235/45R17 K42 A12 A16 A21 Ver S04 Toyota RAV4 100-130 225/65R17 R70 A02 A04 A05 XA3 100-130 235/55R17 A06 A08 A09 e6*2001/116* 100-130 235/60R17 A12 A16 A21 0105*00-08 KMV RDK - mit Radhaus- S04 Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 100-130 225/65R17 R70 A02 A04 A05 XA3 100-130 235/55R17 K1a K1b K2b A06 A08 A09 e6*2001/116* 100-130 235/60R17 K1a K1b K2b A12 A16 A21 0105*00-08 KOV S04 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8079-A04-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 4 von 7 A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8079-A04-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 5 von 7 K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte vollständig umzulegen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien- mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8079-A04-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 6 von 7 T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 215/40R17 245/35R17 Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 13 235/50R17 255/45R17 Nr. 14 235/55R17 255/50R17 Nr. 15 235/60R17 255/55R17 Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 18 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw. Minivan. Y84 Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff- Kederband) zu entfernen. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Italia ab Februar 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2013 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben/-muttern zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8079-A04-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. Februar 2013 Pohl 00190647.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim