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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             12-8079-A04-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930
Fertiger/Zulieferer                O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                         O.Z. Spa
                                   Via Cartigliana, 125/C
                                   I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                   QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             FORMULA HLT
Typ                                01930
Radgröße                           8,5 J x 17 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
201          01930 201 / L-Ø60,1                    5/114,3/60,1       45       650     2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                  O.Z.
Radtyp und Ausführung              01930 201
Radgröße                           8,5 J x 17 H2
Einpresstiefe                      ET 45
Herkunftsmerkmal                   MADE IN ITALY
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel        Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Innenstern-Mutter M12x1,25        Kegel 60°    90                    -
S03       Innenstern Mutter M12x1,25        Kegel 60°    100                   -
S04       Innenstern Mutter M12x1,5         Kegel 60°    110                   -
S05       Innenstern Schraube M12x1,5       Kegel 60°    100                   24

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 128079-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Fiat
                                   Suzuki
                                   Toyota

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           12-8079-A04-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        225/45R17                                   A02 A04 A05
FY                     79-99,2        235/45R17                                   A06 A08 A09
e4*2001/116*0106*..                                                               A12 A16 A21
                                                                                  A57 Flh KMV
                                                                                  S05
Suzuki Grand Vitara    78-122         235/60R17   K1c                             A02 A04 A05
JT                     78-122         245/55R17   K1c K2b                         A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..;   78-122         255/55R17   K1c K2b                         A12 A16 A21
e4*2007/46*0292*..                                                                Y84 S03
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         235/60R17   K1c                             A02 A04 A05
JT                     78-171         245/55R17   K1c K2b                         A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..;   78-171         255/55R17   K1c K2b K42 Z49                 A12 A16 A21
e4*2007/46*0292*..                                                                Y85 S03
- 5-Türer
Suzuki SX4             66-99,2        225/45R17   K1c K2b                         A02 A04 A05
EY                     66-99,2        235/45R17   K1c K2b                         A06 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;                                                              A12 A16 A21
e4*2007/46*0284*..                                                                A58 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                   S05
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        225/45R17                                   A02 A04 A05
EY                     66-99,2        235/45R17                                   A06 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;                                                              A12 A16 A21
e4*2007/46*0284*..                                                                A57 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                    S05
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       225/45R17   K1c K2b                         A02 A04 A05
GY                     79,82,88       235/45R17   K1c K2b                         A06 A08 A09
e4*2001/116*0124*..;                                                              A12 A16 A21
e4*2007/46*0291*..                                                                A58 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                   S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       225/45R17                                   A02 A04 A05
GY                     79,82,88       235/45R17                                   A06 A08 A09
e4*2001/116*0124*..;                                                              A12 A16 A21
e4*2007/46*0291*..                                                                A57 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                    S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         225/45R17   K1c K2b K42                     A02 A04 A05
GY                     79, 88         235/40R17   K1c K2b K42                     A06 A08 A09
e4*2001/116*0124*..    79, 88         235/45R17   G70 K1c K2b K42                 A12 A16 A21
- Limousine                                                                       A58 Lim S02
Toyota Avensis         110,130        215/45R17   R70 T87                         A02 A04 A05
T25                    110,130        225/45R17                                   A06 A08 A09
e11*2001/116*0196*.    110,130        235/40R17   K42 K46                         A12 A16 A21
                       110,130        245/40R17   K14 K25 K42 K46 K66             Car Flh Sth
                                                                                  V17 S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-8079-A04-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis          91-130         235/45R17                                         A02 A04 A05
T27, /-MS1              91-130         235/50R17   K1a K2b K4h K6e                       A06 A08 A09
e11*2001/116*0331*.;    91-130         245/45R17                                         A12 A16 A21
e11*2007/46*0236*..     91-130         255/45R17   K2b K4h K6e R03                       Car Lim V17
- incl. Facelift 2012                                                                    S04
Toyota Corolla Verso    81-130         225/45R17                                         A02 A04 A05
R1                      81-130         235/40R17   K42                                   A06 A08 A09
e11*2001/116*0222*.     81-130         235/45R17   K42                                   A12 A16 A21
                                                                                         Ver S04
Toyota RAV4             100-130        225/65R17   R70                                   A02 A04 A05
XA3                     100-130        235/55R17                                         A06 A08 A09
e6*2001/116*            100-130        235/60R17                                         A12 A16 A21
0105*00-08                                                                               KMV RDK
- mit Radhaus-                                                                           S04
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4             100-130        225/65R17   R70                                   A02 A04 A05
XA3                     100-130        235/55R17   K1a K1b K2b                           A06 A08 A09
e6*2001/116*            100-130        235/60R17   K1a K1b K2b                           A12 A16 A21
0105*00-08                                                                               KOV S04
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-8079-A04-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-8079-A04-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-8079-A04-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.

Y84      Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.

Y85      Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Italia ab
Februar 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2013 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben/-muttern zu
verwenden.




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Nummer                        12-8079-A04-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J x 17 H2 Typ 01930
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 19. Februar 2013




Pohl                                                                00190647.DOC




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