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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45910 nach §22 StVZO

Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55156704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ B 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: QA 05 113 9096

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            B 655
Radgröße                       6.5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T37            B 655 LK114,3/Ø70-Ø60,1             5/114,3/60,1       45       745     1975
               LM-Nr. 20

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45910
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          B 655 (s.o.)
Radgröße                       6.5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5                 Kegel 60°       110               -
S02    Schraube M12x1,5               Kegel 60°       100               28,5
S03    Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°       90                -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55156704 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.




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Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55156704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ B 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 2 von 7

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici           79-99,2        195/65R15         A13                              A02 A04 A05
FY                    79-99,2        205/60R15         A39                              A08 A09 A16
e4*2001/116*0106*..   79-99,2        205/65R15         A39                              A19 A57 B03
                      79-99,2        215/60R15         A12                              Flh KMV S02
Suzuki SX4            66-99,2        195/65R15         A13                              A02 A04 A05
EY                    66-99,2        205/60R15         A39                              A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..   66-99,2        205/65R15         A39                              A19 A58 B03
- ohne Radhaus-       66-99,2        215/60R15         A12                              Flh KOV S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4            66-99,2        195/65R15         A13                              A02 A04 A05
EY                    66-99,2        205/60R15         A39                              A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..   66-99,2        205/65R15         A39                              A19 A57 B03
- mit Radhaus-        66-99,2        215/60R15         A12                              Flh KMV S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4            79, 88         195/65R15                                          A02 A04 A05
GY                    79, 88         205/60R15                                          A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..   79, 88         215/60R15         A01 K1b                          A16 A19 A58
- Limousine                                                                             Lim S03
Suzuki Swift Sport    92             185/60R15         A33                              A02 A04 A05
MZ                    92             195/55R15         A12                              A08 A09 A16
e4*2001/116*0090*..   92             205/50R15         A12                              A19 A58 Flh
                      92             205/55R15         A01 A12 K42                      S02
Toy. Avensis Verso    85,110         205/65R15         A11                              A02 A04 A05
M2                    85,110         215/60R15         A12                              A08 A09 A16
e6*98/14*0083*..,                                                                       A19 B03 S01
e6*2001/116*0083*..
Toyota Auris          66-97          195/65R15         A33                              A02 A04 A05
E15J, E15UT           66-97          205/60R15         A91                              A08 A09 A16
e11*2001/116*         66-97          215/60R15         A12                              A19 B03 Flh
0299, 0305*..         66-97          225/55R15         A12                              V15 S01
Toyota Corolla        66,71          195/65R15         A33                              A02 A04 A05
E15EJ, E15ES          66,71          205/60R15         A91                              A08 A09 A16
e11*2001/116*0304*,   66,71          215/60R15         A12                              A19 B03 Sth
e11*2001/116*0314*.   66,71          225/55R15         A12                              V15 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45910 nach §22 StVZO

Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55156704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ B 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Previa      97                195/70R15         M+S R09 T97                       A02 A04 A05
CR                 97                215/65R15         A01 K41 K46                       A08 A09 A12
F510                                                                                     A16 A19 A58
                                                                                         S01
Toyota Previa         97-99          195/70R15         M+S R09 T97                       A02 A04 A05
R                     97-99          215/65R15         A01 K41 K46                       A08 A09 A12
e6*93/81*0030*..                                                                         A16 A19 A58
                                                                                         S01
Toyota Previa         85-115         205/65R15                                           A02 A04 A05
R3                                                                                       A08 A09 A11
e6*98/14*0069*..,                                                                        A16 A19 B03
e6*2001/116*0069*..                                                                      S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45910 nach §22 StVZO

Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55156704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ B 655
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 4 von 7

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45910 nach §22 StVZO

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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ B 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 5 von 7

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45910 nach §22 StVZO

Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55156704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ B 655
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 6 von 7

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 01.06.04 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 22.3.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad
Die Radausführung TR ist nur für die Verwendung an PKW-Anhängern vorgesehen!


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45910 nach §22 StVZO

Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55156704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ B 655
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 7 von 7

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 22.März 2010




Haasis                                                             00148510.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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