Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0062-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45984
ANLAGE: 23                                                           Radtyp: C9 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)       (mm)     datum
C9 655 45 10        C9 655 CMS384/17           SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff    650      1995     09/05
C9 655 45 10 R      C9 655 CMS384/17           SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff    650      1995     07/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 38
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88            195/65R15 91                               Allradantrieb;
                                                    205/60R15 91                               Frontantrieb;
                                                    205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                    225/55R15 92                               721; 725; 76Q
                                                    225/60R15 96

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   185/60R15 84                                             Frontantrieb;
                                      195/50R15 82                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/55R15 85                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                      205/50R15 86                                             725; 73C; 74A; 74P
                                      205/55R15 88

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 88            195/65R15 91                               Allradantrieb;
                                                    205/60R15 91                               Frontantrieb;
                                                    205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                    225/55R15 92                               721; 725; 76Q
                                                    225/60R15 96
GY             e4*2001/116*0124*..    79            195/65R15 91                               Stufenheck;
                                                    205/60R15 91   11A; 24J                    Frontantrieb;
                                                    215/60R15 94   11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R15 92   11A; 24J; 24M; 686          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               742




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0062-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45984
ANLAGE: 23                                                          Radtyp: C9 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 4
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 57
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a)
                                           110 Nm für Typ : M2
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 71         195/65R15 91                                4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                 205/60R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/60R15 94                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              PBK
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 71       195/65R15       12O; 51G                    Reifen mit
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                                                           Schneeketten; 4-
                                                                                              türig;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; PBK

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/65R15              51G                         Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0062-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45984
ANLAGE: 23                                                          Radtyp: C9 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 4
      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des
     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der
     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen
     müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:              Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15
                  Hinterachse:                            225/55R15Ist eine der beiden Reifengrößen im
     Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße
     zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An
     Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben
     Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0062-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45984
ANLAGE: 23                                                          Radtyp: C9 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
742) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der
     Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
PBK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen