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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                    ProLine Wheels GmbH
                                Besselstraße 28
                                68219 Mannheim
                                49 02 0010801-4.WV

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Typ                             CX100.6515
Radgröße                        6,5 J x 15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
W4           CX100.6515 W4/74,1 / 60,1          5/114,3/60,1        45          615    2140

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49530
Herstellerzeichen               ProLine GERMANY
Radtyp und Ausführung           CX100.6515 (s.o.)
Radgröße                        6,5 J x 15 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°     110               -
S03       Schraube M12x1,5               Kegel 60°     100               28
S04       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     90                -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                          ProLine Wheels GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici               79-99,2        195/65R15   A13                                 A02 A04 A05
FY                        79-99,2        205/60R15   A39                                 A08 A09 A16
e4*2001/116*0106*..       79-99,2        205/65R15   A39                                 A21 A57 B03
                          79-99,2        215/60R15   A12                                 Flh KMV S03
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                                 A02 A04 A05
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                                 A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                                 A21 A58 B03
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12                                 Flh KOV S03
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                                 A02 A04 A05
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                                 A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                                 A21 A57 B03
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12                                 Flh KMV S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79, 88         195/65R15                                       A02 A04 A05
GY                        79, 88         205/60R15                                       A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/60R15   A01 K1b                             A16 A21 A58
- Limousine                                                                              Lim S04
Suzuki Swift Sport        92             195/55R15   A12                                 A02 A04 A05
MZ                        92             205/50R15   A12                                 A08 A09 A16
e4*2001/116*0090*..       92             205/55R15   A01 A12 K42                         A21 A58 Flh
                                                                                         S03
Toyota Auris (I)          66-97          195/65R15   A33                                 A02 A04 A05
E15J, E15UT..             66-97          205/60R15   A91                                 A08 A09 A16
e11*2001/116*0299*..;     66-97          215/60R15   A12                                 A21 B03 Flh
0305*00-13;               66-97          225/55R15   A12                                 V15 S02
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)         97             195/65R15   A33                                 A02 A04 A05
E15UT, E15UTN             97             205/60R15   A91                                 A08 A09 A16
e11*2001/116*             97             215/60R15   A12                                 A21 A58 F24
0305*14-..;                                                                              Flh Pe2 S02
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)         66, 73         195/65R15   A33                                 A02 A04 A05
E15UT, E15UTN             66, 73         205/60R15   A91                                 A08 A09 A16
e11*2001/116*             66, 73         215/60R15   A12                                 A21 A58 F23
0305*14-..;                                                                              Flh Pe2 S02
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I)   73             195/65R15   A33                                 A02 A04 A05
HE15U(a)                  73             205/60R15   A91                                 A08 A09 A16
e11*2007/46*                                                                             A21 B03 Flh
0018*00-04                                                                               S02




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                         ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73            195/65R15   A33                                    A02 A04 A05
HE15U(a)                  73            205/60R15   A91                                    A08 A09 A16
e11*2007/46*              73            215/60R15   A12                                    A21 A58 F24
0018*05-..                                                                                 Flh Pe2 S02
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Avensis Verso      85,110        205/65R15   A11 123                                A02 A04 A05
M2                        85,110        215/60R15   A12 123                                A08 A09 A16
e6*98/14*0083*..,                                                                          A21 B03 S02
e6*2001/116*0083*..
Toyota Corolla            66-97         195/65R15   A33                                    A02 A04 A05
E15EJ, E15ES              66-97         205/60R15   A91                                    A08 A09 A16
e11*2001/116*0304*,       66-97         215/60R15   A12                                    A21 B03 Sth
e11*2001/116*0314*.       66-97         225/55R15   A12                                    V15 S02

Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 8. Juli 2013




Haasis                                                                00197652.DOC




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