GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Auftraggeber ProLine Wheels GmbH
Besselstraße 28
68219 Mannheim
49 02 0010801-4.WV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ CX100.6515
Radgröße 6,5 J x 15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
W4 CX100.6515 W4/74,1 / 60,1 5/114,3/60,1 45 615 2140
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49530
Herstellerzeichen ProLine GERMANY
Radtyp und Ausführung CX100.6515 (s.o.)
Radgröße 6,5 J x 15 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
S04 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 90 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 195/65R15 A13 A02 A04 A05
FY 79-99,2 205/60R15 A39 A08 A09 A16
e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 205/65R15 A39 A21 A57 B03
79-99,2 215/60R15 A12 Flh KMV S03
Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 A02 A04 A05
EY 66-99,2 205/60R15 A39 A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 A21 A58 B03
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 Flh KOV S03
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 A02 A04 A05
EY 66-99,2 205/60R15 A39 A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 A21 A57 B03
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 Flh KMV S03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79, 88 195/65R15 A02 A04 A05
GY 79, 88 205/60R15 A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/60R15 A01 K1b A16 A21 A58
- Limousine Lim S04
Suzuki Swift Sport 92 195/55R15 A12 A02 A04 A05
MZ 92 205/50R15 A12 A08 A09 A16
e4*2001/116*0090*.. 92 205/55R15 A01 A12 K42 A21 A58 Flh
S03
Toyota Auris (I) 66-97 195/65R15 A33 A02 A04 A05
E15J, E15UT.. 66-97 205/60R15 A91 A08 A09 A16
e11*2001/116*0299*..; 66-97 215/60R15 A12 A21 B03 Flh
0305*00-13; 66-97 225/55R15 A12 V15 S02
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II) 97 195/65R15 A33 A02 A04 A05
E15UT, E15UTN 97 205/60R15 A91 A08 A09 A16
e11*2001/116* 97 215/60R15 A12 A21 A58 F24
0305*14-..; Flh Pe2 S02
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II) 66, 73 195/65R15 A33 A02 A04 A05
E15UT, E15UTN 66, 73 205/60R15 A91 A08 A09 A16
e11*2001/116* 66, 73 215/60R15 A12 A21 A58 F23
0305*14-..; Flh Pe2 S02
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/65R15 A33 A02 A04 A05
HE15U(a) 73 205/60R15 A91 A08 A09 A16
e11*2007/46* A21 B03 Flh
0018*00-04 S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/65R15 A33 A02 A04 A05
HE15U(a) 73 205/60R15 A91 A08 A09 A16
e11*2007/46* 73 215/60R15 A12 A21 A58 F24
0018*05-.. Flh Pe2 S02
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Avensis Verso 85,110 205/65R15 A11 123 A02 A04 A05
M2 85,110 215/60R15 A12 123 A08 A09 A16
e6*98/14*0083*.., A21 B03 S02
e6*2001/116*0083*..
Toyota Corolla 66-97 195/65R15 A33 A02 A04 A05
E15EJ, E15ES 66-97 205/60R15 A91 A08 A09 A16
e11*2001/116*0304*, 66-97 215/60R15 A12 A21 B03 Sth
e11*2001/116*0314*. 66-97 225/55R15 A12 V15 S02
Auflagen und Hinweise
123 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
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A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 195/55R15 205/50R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2013 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 8. Juli 2013
Haasis 00197652.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim