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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               Z6015
Radgröße                          6,0Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            Z6015 LK114,3/Ø70-Ø60,1              5/114,3/60,1        44          640    2025
             LM-Nr. 20

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47723
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             Z6015 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel       Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge (mm)
                                                       (Nm)
S02       Schraube M12x1,5                 Kegel 60°   100                 28,5
S03       Mutter M12x1,5                   Kegel 60°   110                 -
S04       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)     Kegel 60°   90                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                          AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici               79-99,2        195/65R15   A13                            A02 A04 A05
FY                        79-99,2        205/60R15   A39                            A08 A09 A16
e4*2001/116*0106*..       79-99,2        205/65R15   A39                            A57 A82 B03
                          79-99,2        215/60R15   A12                            Flh KMV S02
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                            A02 A04 A05
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                            A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                            A58 A82 B03
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12                            Flh KOV S02
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                            A02 A04 A05
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                            A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                            A57 A82 B03
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12                            Flh KMV S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79, 88         195/65R15   A39                            A02 A04 A05
GY                        79, 88         205/60R15   A12                            A08 A09 A16
e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/60R15   A01 A12 K1b                    A58 A82 Lim
- Limousine                                                                         S04
Suzuki Swift Sport        92             185/60R15   A33                            A02 A04 A05
MZ                        92             195/55R15   A12                            A08 A09 A16
e4*2001/116*0090*..                                                                 A58 A82 Flh
                                                                                    S02
Toyota Auris (I)          66-97          195/65R15   A33                            A02 A04 A05
E15J, E15UT..             66-97          205/60R15   A91                            A08 A09 A16
e11*2001/116*0299*..;     66-97          215/60R15   A12                            A82 B03 Flh
0305*00-13;               66-97          225/55R15   A12                            V15 S03
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)         97             195/65R15   A33                            A02 A04 A05
E15UT, E15UTN             97             205/60R15   A33                            A08 A09 A16
e11*2001/116*             97             215/60R15   A12                            A58 A82 F24
0305*14-..;                                                                         Flh Pe2 S03
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)         66, 73         195/65R15   A33                            A02 A04 A05
E15UT, E15UTN             66, 73         205/60R15   A33                            A08 A09 A16
e11*2001/116*             66, 73         215/60R15   A12                            A58 A82 F23
0305*14-..;                                                                         Flh Pe2 S03
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I)   73             195/65R15   A33                            A02 A04 A05
HE15U(a)                  73             205/60R15   A91                            A08 A09 A16
e11*2007/46*                                                                        A82 B03 Flh
0018*00-04                                                                          S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/65R15   A33                                   A02 A04 A05
HE15U(a)                  73           205/60R15   A33                                   A08 A09 A16
e11*2007/46*              73           215/60R15   A12                                   A58 A82 F24
0018*05-..                                                                               Flh Pe2 S03
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Corolla            66-97        195/65R15   A33                                   A02 A04 A05
E15EJ, E15ES              66-97        205/60R15   A91                                   A08 A09 A16
e11*2001/116*             66-97        215/60R15   A12                                   A82 B03 Sth
0304*00-08;               66-97        225/55R15   A12                                   V15 S03
e11*2001/116*0314*.
Toyota Picnic             66-94        215/55R15                                         A02 A04 A05
XM1                       66-94        225/50R15   A01 K2b                               A08 A09 A12
e11*93/81*0063*..                                                                        A16 A82 S03

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 6

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 5 von 6

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2013 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind ww. frontpoliert.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. August 2013




Haasis                                                               00198807.DOC




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