Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      CMS Automotive Trading GmbH
                                  Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                  68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            C9
Typ                               C9 655
Radgröße                          6,5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
C9 655       384/17 CMS / 67,2 60,1                5/114,3/60,1       45        650    1995
45 10        384/17 JF / 67,2 60,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        45984
Herstellerzeichen                 CMS
Radtyp und Ausführung             C9 655 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET .. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       UNBEKANNT                    -              110                  -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  28
S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        195/65R15   A13                             A02 A04 A05
FY                     79-99,2        205/60R15   A39                             A08 A09 A16
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        205/65R15   A39                             A21 A57 B03
                       79-99,2        215/60R15   A12                             Flh KMV S04
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                             A02 A04 A05
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                             A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A39                             A21 A58 B03
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12                             Flh KOV S04
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                             A02 A04 A05
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                             A08 A09 A16
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A39                             A21 A57 B03
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12                             Flh KMV S04
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         195/65R15                                   A02 A04 A05
GY                     79, 88         205/60R15                                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/60R15   A01 K1b                         A16 A21 A58
- Limousine                                                                       Lim S02
Suzuki Swift Sport      92            185/60R15   A33                             A02 A04 A05
MZ                      92            195/55R15   A12                             A08 A09 A16
e4*2001/116*0090*..     92            205/50R15   A12                             A21 A58 Flh
                        92            205/55R15   A01 A12 K42                     S04
Toyota Auris (I)        66-97         195/65R15   A33                             A02 A04 A05
E15J, E15UT..           66-97         205/60R15   A91                             A08 A09 A16
e11*2001/116*0299*..; 66-97           215/60R15   A12                             A21 B03 Flh
0305*00-13;             66-97         225/55R15   A12                             V15 S03
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)       97            195/65R15   A33                             A02 A04 A05
E15UT, E15UTN           97            205/60R15   A91                             A08 A09 A16
e11*2001/116*           97            215/60R15   A12                             A21 A58 F24
0305*14-..;                                                                       Flh Pe2 S03
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)       66, 73        195/65R15   A33                             A02 A04 A05
E15UT, E15UTN           66, 73        205/60R15   A91                             A08 A09 A16
e11*2001/116*           66, 73        215/60R15   A12                             A21 A58 F23
0305*14-..;                                                                       Flh Pe2 S03
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I) 73            195/65R15   A33                             A02 A04 A05
HE15U(a)                73            205/60R15   A91                             A08 A09 A16
e11*2007/46*                                                                      A21 B03 Flh
0018*00-04                                                                        S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73            195/65R15   A33                                  A02 A04 A05
HE15U(a)                  73            205/60R15   A91                                  A08 A09 A16
e11*2007/46*              73            215/60R15   A12                                  A21 A58 F24
0018*05-..                                                                               Flh Pe2 S03
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Avensis Verso      85,110        205/65R15   A11                                  A02 A04 A05
M2                        85,110        215/60R15   A12                                  A08 A09 A16
e6*98/14*0083*..,                                                                        A21 B03 S05
e6*2001/116*0083*..
Toyota Corolla            66-97         195/65R15   A33                                  A02 A04 A05
E15EJ, E15ES              66-97         205/60R15   A91                                  A08 A09 A16
e11*2001/116*             66-97         215/60R15   A12                                  A21 B03 Sth
0304*00-08;               66-97         225/55R15   A12                                  V15 S03
e11*2001/116*0314*.

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                  Seite 5 von 6
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. August 2013 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Süd durchgeführt (366-0062-05-MURD/N4-TB).

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. August 2013




Bohlander                                                                       00199495.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen