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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49012 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ 0223 655
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                  Alte Reichstrasse 1
                                  92637 Weiden / Opf.
                                  QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            0223
Typ                               0223 655
Radgröße                          6,5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
-            L 0223 655 40 S/ohne Ring              5/114,3/60,1       40        670    1995
             Z 0223 655 40 S/ZL Ø70,4-Ø60,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49012
Herstellerzeichen                 R.O.D.
Radtyp und Ausführung             0223 655 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   24

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49012 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ 0223 655
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        195/65R15   A39                             A02 A04 A05
FY                     79-99,2        205/60R15   A12                             A08 A09 A14
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        205/65R15   A12                             A19 A57 B03
                       79-99,2        215/60R15   A12                             Flh KMV S03
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A39                             A02 A04 A05
EY                     66-99,2        205/60R15   A12                             A08 A09 A14
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A12                             A19 A58 B03
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b             Flh KOV S03
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A39                             A02 A04 A05
EY                     66-99,2        205/60R15   A12                             A08 A09 A14
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A12                             A19 A57 B03
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12                             Flh KMV S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         195/65R15   K1b                             A01 A02 A04
GY                     79, 88         205/60R15   K1c                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/60R15   K1c K2b K42                     A12 A14 A19
- Limousine                                                                       A58 Lim S02
Suzuki Swift Sport      92            185/60R15   A33                             A02 A04 A05
MZ                      92            195/55R15   A01 A12 K2b                     A08 A09 A14
e4*2001/116*0090*..     92            205/50R15   A01 A12 K2b K42                 A19 A58 Flh
                        92            205/55R15   A01 A12 K2b K42                 S03
Toyota Auris (I)        66-97         195/65R15   A91                             A02 A04 A05
E15J, E15UT..           66-97         205/60R15   A12                             A08 A09 A14
e11*2001/116*0299*..; 66-97           215/60R15   A12                             A19 B03 Flh
0305*00-13;             66-97         225/55R15   A12                             V15 S01
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)       97            195/65R15   A33                             A02 A04 A05
E15UT, E15UTN           97            205/60R15   A91                             A08 A09 A14
e11*2001/116*           97            215/60R15   A12                             A19 A58 Car
0305*14-..;                                                                       F24 Flh Pe2
e11*2007/46*                                                                      S01
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)       66, 73        195/65R15   A33                             A02 A04 A05
E15UT, E15UTN           66, 73        205/60R15   A91                             A08 A09 A14
e11*2001/116*           66, 73        215/60R15   A12                             A19 A58 Car
0305*14-..;                                                                       F23 Flh Pe2
e11*2007/46*                                                                      S01
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I) 73            195/65R15   A91                             A02 A04 A05
HE15U(a)                73            205/60R15   A12                             A08 A09 A14
e11*2007/46*                                                                      A19 B03 Flh
0018*00-04                                                                        S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49012 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ 0223 655
Hersteller                          R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73             195/65R15   A33                                   A02 A04 A05
HE15U(a)                  73             205/60R15   A91                                   A08 A09 A14
e11*2007/46*              73             215/60R15   A12                                   A19 A58 Car
0018*05-..                                                                                 F24 Flh Pe2
- ab Modell 2013 (E18)                                                                     S01
Toyota Avensis Verso      85,110         205/65R15   A11                                   A02 A04 A05
M2                        85,110         215/60R15   A12                                   A08 A09 A14
e6*98/14*0083*..,                                                                          A19 B03 S01
e6*2001/116*0083*..
Toyota Camry              100-138        195/65R15   K42 R37 T91 T95                       A01 A02 A04
V10, V10W                 100-138        205/65R15   K42                                   A05 A08 A09
F824, G017                                                                                 A12 A14 A19
                                                                                           S01
Toyota Camry              93-140         205/65R15                                         A02 A04 A05
V2                                                                                         A08 A09 A12
e6*93/81*0029*..                                                                           A14 A19 S01
Toyota Corolla            66-97          195/65R15   A91                                   A02 A04 A05
E15EJ, E15ES              66-97          205/60R15   A12                                   A08 A09 A14
e11*2001/116*             66-97          215/60R15   A12                                   A19 B03 Sth
0304*00-08;               66-97          225/55R15   A12                                   V15 S01
e11*2001/116*0314*.
Toyota Picnic             66-94          215/55R15                                         A02 A04 A05
XM1                       66-94          225/50R15   A01 K2b                               A08 A09 A12
e11*93/81*0063*..                                                                          A14 A19 S01
Toyota Previa             85-115         205/65R15   134                                   A02 A04 A05
R3                                                                                         A08 A09 A12
e6*98/14*0069*..,                                                                          A14 A19 B03
e6*2001/116*0069*..                                                                        S01

Auflagen und Hinweise

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49012 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ 0223 655
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ 0223 655
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49012 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ 0223 655
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ 0223 655
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. Oktober 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. Oktober 2013




Coen                                                                  00201979.DOC




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