GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C9
Typ C9 655
Radgröße 6,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrier- Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
ring kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C9 655 45 10 384/17 CMS / 67,2 60,1 5/114,3/60,1 45 650 1995
384/17 JF / 67,2 60,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45984
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C9 655 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx15H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04
FY 79-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 205/65R15 A39 A16 A21 A57
79-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KMV
S03
Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04
EY 66-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 A16 A21 A58
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KOV
- ohne Radhaus- S03
Verbreiterungen
Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04
EY 66-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 A16 A21 A57
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KMV
- mit Radhaus- S03
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79, 88 195/65R15 0A1 A02 A04
GY 79, 88 205/60R15 A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/60R15 A01 K1b A12 A16 A21
- Limousine A58 Lim S05
Suzuki Swift Sport 92 185/60R15 A33 0A1 A02 A04
MZ 92 195/55R15 A12 A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*.. 92 205/50R15 A12 A16 A21 A58
92 205/55R15 A01 A12 K42 Flh S03
Toyota Auris (I) 66-97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15J, E15UT.. 66-97 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2001/116*0299*..; 66-97 215/60R15 A12 A16 A21 B03
0305*00-13; 66-97 225/55R15 A12 Flh V15 S02
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II) 97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 97 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2001/116* 97 215/60R15 A12 A16 A21 A58
0305*14-..; Car F24 Flh
e11*2007/46* Pe2 S02
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II) 66, 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2001/116* 66, 73 215/60R15 A12 A16 A21 A58
0305*14-..; Car F23 Flh
e11*2007/46* Pe2 S02
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
HE15U(a) 73 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2007/46* A16 A21 B03
0018*00-04 Flh S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
HE15U(a) 73 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2007/46* 73 215/60R15 A12 A16 A21 A58
0018*05-.. Car F24 Flh
- ab Modell 2013 (E18) Pe2 S02
Toyota Avensis Verso 85,110 205/65R15 A11 0A1 A02 A04
M2 85,110 215/60R15 A12 A05 A08 A09
e6*98/14*0083*.., A16 A21 B03
e6*2001/116*0083*.. S04
Toyota Corolla 66, 73, 97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15EJ 66, 73, 97 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2001/116* 66, 73, 97 215/60R15 A12 A16 A21 A58
0304*09-.. F23 Lim Pe2
- ab Modell 2014 (E18) S02
Toyota Corolla 66-97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15EJ, E15ES 66-97 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2001/116* 66-97 215/60R15 A12 A16 A21 B03
0304*00-08; 66-97 225/55R15 A12 Sth V15 S02
e11*2001/116*0314*.
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 195/55R15 205/50R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2014 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 20. Mai 2014
Bohlander 00211696.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim