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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot



Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C9
Typ                             C9 655
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrier-      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               ring                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C9 655 45 10 384/17 CMS / 67,2 60,1              5/114,3/60,1        45          650    1995
             384/17 JF / 67,2 60,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      45984
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C9 655 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02     Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S03     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
S04     Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S05     Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        195/65R15   A13                                 0A1 A02 A04
FY                     79-99,2        205/60R15   A39                                 A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        205/65R15   A39                                 A16 A21 A57
                       79-99,2        215/60R15   A12                                 B03 Flh KMV
                                                                                      S03
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                                 0A1 A02 A04
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                                 A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A39                                 A16 A21 A58
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12                                 B03 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                       S03
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                                 0A1 A02 A04
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                                 A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A39                                 A16 A21 A57
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12                                 B03 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                        S03
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         195/65R15                                       0A1 A02 A04
GY                     79, 88         205/60R15                                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/60R15   A01 K1b                             A12 A16 A21
- Limousine                                                                           A58 Lim S05
Suzuki Swift Sport      92            185/60R15   A33                                 0A1 A02 A04
MZ                      92            195/55R15   A12                                 A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*..     92            205/50R15   A12                                 A16 A21 A58
                        92            205/55R15   A01 A12 K42                         Flh S03
Toyota Auris (I)        66-97         195/65R15   A33                                 0A1 A02 A04
E15J, E15UT..           66-97         205/60R15   A91                                 A05 A08 A09
e11*2001/116*0299*..; 66-97           215/60R15   A12                                 A16 A21 B03
0305*00-13;             66-97         225/55R15   A12                                 Flh V15 S02
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)       97            195/65R15   A33                                 0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 97                205/60R15   A91                                 A05 A08 A09
e11*2001/116*           97            215/60R15   A12                                 A16 A21 A58
0305*14-..;                                                                           Car F24 Flh
e11*2007/46*                                                                          Pe2 S02
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)       66, 73        195/65R15   A33                                 0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73            205/60R15   A91                                 A05 A08 A09
e11*2001/116*           66, 73        215/60R15   A12                                 A16 A21 A58
0305*14-..;                                                                           Car F23 Flh
e11*2007/46*                                                                          Pe2 S02
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I) 73            195/65R15   A33                                 0A1 A02 A04
HE15U(a)                73            205/60R15   A91                                 A05 A08 A09
e11*2007/46*                                                                          A16 A21 B03
0018*00-04                                                                            Flh S02



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73            195/65R15   A33                                    0A1 A02 A04
HE15U(a)                  73            205/60R15   A91                                    A05 A08 A09
e11*2007/46*              73            215/60R15   A12                                    A16 A21 A58
0018*05-..                                                                                 Car F24 Flh
- ab Modell 2013 (E18)                                                                     Pe2 S02
Toyota Avensis Verso      85,110        205/65R15   A11                                    0A1 A02 A04
M2                        85,110        215/60R15   A12                                    A05 A08 A09
e6*98/14*0083*..,                                                                          A16 A21 B03
e6*2001/116*0083*..                                                                        S04
Toyota Corolla            66, 73, 97    195/65R15   A33                                    0A1 A02 A04
E15EJ                     66, 73, 97    205/60R15   A91                                    A05 A08 A09
e11*2001/116*             66, 73, 97    215/60R15   A12                                    A16 A21 A58
0304*09-..                                                                                 F23 Lim Pe2
- ab Modell 2014 (E18)                                                                     S02
Toyota Corolla            66-97         195/65R15   A33                                    0A1 A02 A04
E15EJ, E15ES              66-97         205/60R15   A91                                    A05 A08 A09
e11*2001/116*             66-97         215/60R15   A12                                    A16 A21 B03
0304*00-08;               66-97         225/55R15   A12                                    Sth V15 S02
e11*2001/116*0314*.

Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6


K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45984 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55087412 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ C9 655
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2014 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Mai 2014




Bohlander                                                                   00211696.DOC




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