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							        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
        Raddaten:
        Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
        Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
        Technische Daten, Kurzfassung
        Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                           och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                            Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                            Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
        586 60,1            AC-601 586              Ø73,1 Ø60,1                 60,1    Kunststoff     703     2217     04/14
        586 60,1            AC-601 586              Ø73,1 Ø60,1                 60,1    Kunststoff     713     2181     04/14
        586 60,1            AC-601 586              Ø73,1 Ø60,1                 60,1    Kunststoff     720     2159     04/14
        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
        Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                  für Typ : FR; GY; JT
        Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; JY; LY;
                                                  EY
        Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
50467




                                                  110 Nm für Typ : JT
                                                  140 Nm für Typ : FR
         Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
         FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88     215/40R18 85                                 Allradantrieb;
                                                      215/45R18 89                                 Frontantrieb;
                                                      225/40R18 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R18 91                                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                      235/40R18 91                                 723; 73C; 74A; 74P

         Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
         JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                   2-türig; 4-türig;
                                                   235/50R18 97         11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   235/55R18 100        11A; 24J                   12A; 51A; 71E; 723;
                                                   245/50R18 100        11A; 24J; 24M              73C; 74A; 74P
                                                   255/45R18 99         11A; 24J
                                                   255/50R18 102        11A; 22I; 24J; 24M

         Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
         FR           e4*2007/46*0142*.. 131          235/40R18 91      11A; 245                   Allradantrieb;
                                                      235/45R18 94      11A; 245                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/40R18 93      11A; 245; 248              12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                   723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                   74P
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
        EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/40R18 85                               Allradantrieb;
                                                       215/45R18 89                               Frontantrieb;
                                                       225/40R18 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R18 91                               12A; 51A; 573; 71E;
                                                       235/40R18 91     11A; 24M                  723; 73C; 74A; 74P
        GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/40R18 85     11A; 22I; 24C; 24M        Stufenheck;
                                                       225/35R18 83     11A; 22I; 24C; 24M        Frontantrieb;
                                                       225/40R18 88     11A; 22I; 24C; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/40R18 91     11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71E; 723;
                                                       245/35R18 88     11A; 22B; 22M; 24C;       73C; 74A; 74P
                                                                        24D; 570

        Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
        JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89            11A; 24J; 26N; 27H      Schräghecklimousine;
                                                215/45R18 89            11A; 24J; 26N; 27H      Allradantrieb;
                                                225/40R18 88            11A; 24J; 248; 26J; 27F Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R18 91     11A; 24J; 248; 26J; 27F 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                73C; 74A; 74P
                                                       235/40R18 91     11A; 24J; 248; 26J; 27F

        Verkaufsbezeichnung:     VITARA
50467




        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
        LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89                                     Allradantrieb;
                                                 225/45R18 91           11A; 24J; 248; 27I        Frontantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  73C; 74A; 74P

        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
        Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : AR2; R1; T25; XA3(a)
                                                   104 Nm für Typ : V3
                                                   110 Nm für Typ : M2; R3
                                                   115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                   erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                   E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
                                                   Anzugsmoment
                                                   135 Nm für Typ : S16 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                                   Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                                   Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                                   Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     AURIS
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
        E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24M             erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
        E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               235/40R18 91      11A; 21P; 21S; 24J;      115 Nm; bis
        E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                  24M; 54A                 e11*2001/116*0305*13;
        1
                                                                                                 2-türig; 4-türig;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740
        E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   215/40R18 89                               erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
        E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               225/40R18 88      11A; 21S; 24M            115 Nm; bis
        E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
        1
        E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740
        E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73   215/40R18 89      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
        E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..                                                       115 Nm; AURIS
                                                                                                 TOURING
                                                                                                 SPORTS; ab
                                                                                                 e11*2001/116*0305*14;
50467




                                                                                                 Schrägheck;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 Verbundlenkerhinterach
                                                                                                 se;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740
        E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 91 - 97   215/40R18 89      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
        E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..                                                       115 Nm; AURIS
                                                                                                 TOURING
                                                                                                 SPORTS; ab
                                                                                                 e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                 Schrägheck;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740

        Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
        S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                  erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                       e11*98/14*0078*..              245/40R18 93W                              135 Nm;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
        XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J;           erhöhtes
                     e11*98/14*0110*..                             24M; 5FE                      Anzugsmoment
                                                                                                 135 Nm; Kombi;
                                                      225/40R18 92      11A; 21B; 22B; 24J;      Limousine;
                                                                        24M                      Heckantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740

        Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
        XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18           Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                        51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                                 135 Nm; bis
                                                      225/40R18 92  51J                          e11*2001/116*0206*09;
                                                      235/40R18 91W 51J                          Cabrio; Limousine;
                                                                                                 Heckantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740

        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
        T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P                       ab
50467




                                                                                                 e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  11A; 21P                     ab
                                                      225/40R18 88W 11A; 21P                     e11*2001/116*0196*05;
                                                      235/40R18 91  11A; 21B                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/35R18 88W 11A; 22I; 24M; 57F;          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                    68T                          73C; 74A; 74P
        T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89                               nur bis
                                                      225/35R18 87W                              e11*2001/116*0196*04;
                                                      225/40R18 88W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/35R18 88W 57F; 68T                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                      225/45R18 91                               135 Nm; Kombi;
                                                      235/40R18 91                               Frontantrieb;
                                                      235/45R18 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/40R18 93      11A; 245                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 740
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                                  erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                     235/40R18 91                                135 Nm; Limousine;
                                            91 - 130 225/40R18 92                                Frontantrieb;
                                                     225/45R18 91W                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     235/40R18 91W                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                     235/45R18 94                                729; 73C; 74A; 74P;
                                                     245/40R18 93  11A; 245                      740

        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
        M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W                                 Frontantrieb;
                       e6*98/14*0083*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
        V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                     e6*98/14*0085*..               235/40R18 91W       11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71E; 723;
                                                    235/45R18 94        11A; 21B; 22B; 24J       73C; 74A; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
50467




        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 225/40R18 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        R1             e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/45R18 89                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                      225/40R18 91                               73C; 74A; 74P
                                                      235/40R18 91

        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97         11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                       e6*98/14*0069*..                                 24J; 367                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
        XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/45R18 89                                    erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                                                                 135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                 Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
        XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     215/45R18 89                                    erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                                                                 135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                 Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740

        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97         11A; 24O                 bis
                                                   235/55R18 99         11A; 24O                 e6*2001/116*0105*08;
                                                   255/45R18 99         11A; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/50R18 97     11A; 24O                 bis
                                                                                                 e6*2001/116*0105*08;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 112 225/55R18 98      12R                      erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                      225/60R18 100 12A                          135 Nm; ab
                                                      235/50R18 97  11A; 12A; 27I                e6*2001/116*0105*09;
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                                                      235/55R18 100 11A; 12A; 27I                Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                 74A; 74P; 740

        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/45R18 95                                  Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 MAO
        AR2            e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92                                Frontantrieb;
                                                      225/45R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/40R18 95                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 MAO

        Auflagen
        10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
             Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
             entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
        11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
             oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
             einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
             FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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               Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
               lassen.
        11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
             Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
             ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
             den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
             bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
             der Fahrzeugpapiere enthält.
        11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
             sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
             Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
             gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
             gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
             ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
        11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
             nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
        12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
             Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
             aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
        12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
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             Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
             wird, möglich.
        21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
             der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
             herzustellen.
        21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
             Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
             des Reifens) herzustellen.
        22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
               Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
               der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
               herzustellen.
        22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
             Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
             Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
             des Reifens) herzustellen.
        245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
             Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
             (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
        24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
        24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
             Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
             30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
             Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
             (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
             Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
             oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
             FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
             Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
             lassen.
        26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
             Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
             der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
             Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
               der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
               bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
               beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
             Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
             Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
             Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
             Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
        51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
             Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
50467




             EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
             Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
             des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
        51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
             Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
        54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
             Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
             wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
             berücksichtigen.
        570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                 Reifengröße:
                             Vorderachse:                        215/40R18
                             Hinterachse:                        245/35R18
               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
        573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
             Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
             Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
        575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
             Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
             sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
        57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
        5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1120kg.
        68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                  Reifengröße:
                            Vorderachse:                          225/40R18
                            Hinterachse:                          245/35R18
              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
              An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
              (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
              eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
        71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
             werden.
        723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
             Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
             von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
             Ventilherstellers zu beachten.
        729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
             das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
50467




             Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
             Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
        73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
        740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
             wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
             1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
             2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
             3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
             Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
             4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
             zu überprüfen.
             5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
             nochmals zu überprüfen.
        74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
             die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
             Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
             beachten.
        74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
             Zentrierringe verwendet werden.
        MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
             der Vorderachse nicht zulässig.
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                   Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 28.01.2016
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        Nacharbeitsprofile Fahrzeug
        Fahrzeug:

                Hersteller:         SUZUKI
                Fahrzeugtyp:        JY
                Genehm.Nr.:         e4*2007/46*0779*..
                Handelsbez.:        SX4, SUZUKI SX4

                Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine


        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                              von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                      26J                      x = 300       y = 300          26               VA
                      26N                      x = 300       y = 300           8               VA
                      27F                      x = 300       y = 300          24               HA
                      27H                      x = 300       y = 300           8               HA
50467
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         SUZUKI
                Fahrzeugtyp:        LY
                Genehm.Nr.:         e4*2007/46*0928*..
                Handelsbez.:        VITARA

                Variante(n):

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                von [mm]             bis [mm]
                      26B                        x = 300             y = 300                VA
                      26P                        x = 250             y = 250                VA
                      27B                        x = 300             y = 300                HA
                      27I                        x = 250             y = 250                HA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                             von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                      26J                     x = 300       y = 300          10                VA
                      26N                     x = 300       y = 300           8                VA
                      27H                     x = 300       y = 300           8                HA
50467
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         TOYOTA
                Fahrzeugtyp:        E15UT(a)
                Genehm.Nr.:         e11*2001/116*0305*..
                Handelsbez.:        AURIS

                Variante(n):        AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                               von [mm]             bis [mm]
                      26B                       x = 300             y = 330                 VA
                      27I                       x = 300             y = 350                 HA
                      26P                       x = 250             y = 280                 VA
                      27B                       x = 350             y = 400                 HA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                             von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                      26N                     x = 300       y = 330          8                 VA
                      26J                     x = 300       y = 330         25                 VA
                      27H                     x = 350       y = 400          8                 HA
50467




                      27F                     x = 350       y = 400         10                 HA
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         TOYOTA
                Fahrzeugtyp:        XA3(a)
                Genehm.Nr.:         e6*2001/116*0105*..
                Handelsbez.:        TOYOTA RAV4

                Variante(n):        ab e6*2001/116*0105*09

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                               von [mm]             bis [mm]
                      27B                       x = 400             y = 400                 HA
                      27I                       x = 350             y = 380                 HA
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