GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Shark
Typ SH605
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B8 SH605 B8/Z13 Ø70-60,1 5/114,3/60,1 45 710 2015
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47911
Herstellerzeichen ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung SH605 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 195/65R15 A13 A14 A19 A57
FY 79-99,2 205/60R15 A39 B03 Flh KMV
e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 205/65R15 A39 S04
79-99,2 215/60R15 A12
Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 A14 A19 A58
EY 66-99,2 205/60R15 A39 B03 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 S04
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 A14 A19 A57
EY 66-99,2 205/60R15 A39 B03 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 S04
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79, 88 195/65R15 A39 A14 A19 A58
GY 79, 88 205/60R15 A12 Lim S02
e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/60R15 A01 A12 K1b
- Limousine
Suzuki Swift Sport 92 185/60R15 A33 A14 A19 A58
MZ 92 195/55R15 A12 Flh S04
e4*2001/116*0090*..
Toyota Auris (I) 66-97 195/65R15 A33 A14 A19 B03
E15J, E15UT.. 66-97 205/60R15 A91 Flh V15 S03
e11*2001/116*0299*..; 66-97 215/60R15 A12
0305*00-13; 66-97 225/55R15 A12
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II) 82, 85, 97 195/65R15 A33 A14 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a) 82, 85, 97 205/60R15 A33 Car F24 Flh
e11*2001/116* 82, 85, 97 215/60R15 A12 Pe2 S03
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II) 66, 73, 85 195/65R15 A33 A14 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73, 85 205/60R15 A33 Car F23 Flh
e11*2001/116* 66, 73, 85 215/60R15 A12 Pe2 S03
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/65R15 A33 A14 A19 B03
HE15U(a) 73 205/60R15 A91 Flh S03
e11*2007/46*
0018*00-04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/65R15 A33 A14 A19 A58
HE15U(a) 73 205/60R15 A33 Car F24 Flh
e11*2007/46* 73 215/60R15 A12 Pe2 S03
0018*05-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Corolla 66, 73, 97 195/65R15 A33 A14 A19 A58
E15EJ 66, 73, 97 205/60R15 A33 F23 Lim Pe2
e11*2001/116* 66, 73, 97 215/60R15 A12 S03
0304*09-..
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Corolla 66-97 195/65R15 A33 A14 A19 B03
E15EJ, E15ES 66-97 205/60R15 A91 Sth V15 S03
e11*2001/116* 66-97 215/60R15 A12
0304*00-08; 66-97 225/55R15 A12
e11*2001/116*0314*.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Seite 4 von 6
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Seite 5 von 6
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47911 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55114909 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SH605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Seite 6 von 6
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 2. Mai 2017 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 2. Mai 2017
Blauth 00270941.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim