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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0201708



             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

             Modell                           RC27
             Typ                              RC27-606
             Radgröße                         6,0Jx16H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             S3            RC27-606 S3 / ohne Ring            5/114,3/60,1        50          540    2050



             Kennzeichnungen
§ 22 53155




             KBA-Nummer                       53155
             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung            RC27-606 (s.o.)
             Radgröße                         6,0Jx16H2
             Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M12x1,5              Kegel 60°     100                    28
                       Brock Typ: ZS1, SW17
             S03       Serien-Schraube M12x1,5       Kegel 60°     100                    23
                       Suzuki T.-Nr.: 43423-86G0.
             S04       Serien-Schraube M12x1,5       Kegel 60°     90                     23
                       Suzuki T.-Nr.: 43423-86G0.

             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
             S02       Mutter M12x1,25               Kegel 60°     90                     34
                       Brock Typ: D2, SW19
             S05       Mutter M12x1,5                Kegel 60°     110                    34,5
                       Brock Typ: D6
             S06       Mutter M12x1,25               Kegel 60°     90                     34
                       Brock Typ: D2
             S07       Serien-Mutter M12x1,25        Kegel 60°     100                    27
                       Suzuki T.-Nr.: 09159-12073




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 7

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Fiat
                                           Suzuki
                                           Toyota


             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                             Hinweise
§ 22 53155




             ABE/EWG-Nr.
             Fiat Sedici               79-99,2       205/55R16     A39 R37                              A14 A21 A57
             FY                        79-99,2       205/60R16     A39                                  Flh KMV S01
             e4*2001/116*0106*..       79-99,2       215/55R16     A12
             Suzuki SX4                66-99,2       205/55R16     A39 R37                              A14 A21 A58
             EY                        66-99,2       205/60R16     A39                                  Flh KOV S01
             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2       215/55R16     A12
             e4*2007/46*0284*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4                66-99,2       205/55R16     A39 R37                              A14 A21 A57
             EY                        66-99,2       205/60R16     A39                                  Flh KMV S01
             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2       215/55R16     A12
             e4*2007/46*0284*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4                79,82,88      205/60R16     A39                                  A14 A21 A58
             GY                        79,82,88      215/55R16     A12                                  Flh KOV S02
             e4*2001/116*0124*..;
             e4*2007/46*0291*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4                79,82,88      205/60R16     A39                                  A14 A21 A57
             GY                        79,82,88      215/55R16     A12                                  Flh KMV S02
             e4*2001/116*0124*..;
             e4*2007/46*0291*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 7

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki SX4                 79, 88        195/60R16    A13                                A14 A21 A58
             GY                         79, 88        205/55R16    A39                                Lim S06
             e4*2001/116*0124*..        79, 88        205/60R16    A01 A63 G03
             - Limousine                79, 88        205/60R16    A63 R09
                                        79, 88        215/50R16    A12
                                        79, 88        215/55R16    A12
             Suzuki SX4 S-Cross         88            205/60R16    A11                                A07 A14 A21
             JY                         88            215/55R16    A33                                A57 S04
             e4*2007/46*0779*00-03      88            225/55R16    A12
             Suzuki Swift Sport (IV)    92            195/50R16                                       A07 A12 A14
             MZ                                                                                       A21 A58 Flh
             e4*2001/116*0090*..                                                                      S03
             Suzuki Swift Sport (V)     100           195/50R16                                       A07 A14 A21
             NZ                                                                                       A58 A91 Flh
             e4*2007/46*0155*..                                                                       S04
             Suzuki Swift Sport (VI)    103           195/50R16    A91                                A07 A14 A21
             AZ                         103           205/50R16    A12                                A58 Flh S07
             e4*2007/46*1205*..
§ 22 53155




             Toyota Auris (I)           66-97         195/55R16    A33 T87                            A14 A21 B03
             E15J, E15UT..              66-97         205/55R16    A12                                Flh Z15 S05
             e11*2001/116*0299*..;
             0305*00-13;
             e11*2007/46*0167*..;
             0019*00-03
             - incl. Facelift 2010
             Toyota Auris (II)          82, 85, 97    195/55R16    A91                                A14 A21 A58
             E15UT(a), E15UTN(a), -     82, 85, 97    195/60R16    A91                                Car F24 Flh
             /TMG                       82, 85, 97    205/55R16    A12                                KOV Z15 S05
             e11*2001/116*0305*14-..;
             e11*2007/46*0019*04-..;
             e13*2007/46*1718*..
             - ab Modell 2013 (E18)
             - incl. Facelift 2015
             Toyota Auris (II)          66, 73, 85    195/55R16    A91                                A14 A21 A58
             E15UT(a), E15UTN(a), -     66, 73, 85    195/60R16    A91                                Car F23 Flh
             /TMG                       66, 73, 85    205/55R16    A12                                KOV Z15 S05
             e11*2001/116*0305*14-..;
             e11*2007/46*0019*04-..;
             e13*2007/46*1718*..
             - ab Modell 2013 (E18)
             - incl. Facelift 2015
             Toyota Auris Hybrid (I)    73            195/55R16    A33                                A14 A21 B03
             HE15U(a)                   73            205/55R16    A12                                Flh S05
             e11*2007/46*0018*00-04
             Toyota Auris Hybrid(II)    73            195/55R16    A91                                A14 A21 A58
             HE15U(a), -/TMG            73            195/60R16    A91                                Car F24 Flh
             e11*2007/46*0018*05-..;    73            205/55R16    A12                                KOV Z15 S05
             e13*2007/46*1549*..
             - ab Modell 2013 (E18)
             - incl. Facelift 2015


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
§ 22 53155




             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53155 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 7

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
             den.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 53155




             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.




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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.
§ 22 53155




             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.



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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55067419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC27-606
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7

             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Dezember 2019 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 53155




             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 6. Dezember 2019




             Bohlander                                                                    00334141.DOC
             RN/Boh




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim