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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0112205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          C27
               Typ                             C27 606
               Radgröße                        6.0Jx16 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               C27 606      1280/05 CMS / ohne Ring             5/114,3/60,1        50         690    2200
               50 63

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53255
               Herstellerzeichen               CMS
               Radtyp und Ausführung           C27 606 (s.o.)
§22 53255*03




               Radgröße                        6.0Jx16 H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                  Z57OR
               S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      28                 Z38OR
               S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                       28                 Z38OR
               S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                  Z77OR
               S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                  Z77OR

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Fiat
                                               Suzuki
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fiat Sedici               79-99,2        205/55R16   A39 R37                        A16 A19 A57
               FY                        79-99,2        205/60R16   A39                            Flh KMV S02
               e4*2001/116*0106*..       79-99,2        215/55R16   A12
               Suzuki Swift Sport (IV)   92             195/50R16                                  A12 A16 A19
               MZ                                                                                  A58 Flh S02
               e4*2001/116*0090*..
               Suzuki Swift Sport (V)    100            195/50R16                                  A16 A19 A58
               NZ                                                                                  A91 Flh S03
               e4*2007/46*0155*..
               Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103        195/50R16   A91                            A16 A19 A58
               AZ, AZ-2S                 95, 103        205/50R16   A12                            Flh S05
               e4*2007/46*1205*..;
               e6*2018/858*00229*..
               Suzuki SX4                66-99,2        205/55R16   A39 R37                        A16 A19 A57
               EY                        66-99,2        205/60R16   A39                            Flh KMV S02
               e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        215/55R16   A12
               e4*2007/46*0284*..
               - mit Radhaus-
§22 53255*03




                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                66-99,2        205/55R16   A39 R37                        A16 A19 A58
               EY                        66-99,2        205/60R16   A39                            Flh KOV S02
               e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        215/55R16   A12
               e4*2007/46*0284*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                79, 88         195/60R16   A13                            A16 A19 A58
               GY                        79, 88         205/55R16   A39                            Lim S04
               e4*2001/116*0124*..       79, 88         205/60R16   A01 A63 G03
               - Limousine               79, 88         205/60R16   A63 R09
                                         79, 88         215/50R16   A12
                                         79, 88         215/55R16   A12
               Suzuki SX4                79,82,88       205/60R16   A39                            A16 A19 A57
               GY                        79,82,88       215/55R16   A12                            Flh KMV S04
               e4*2001/116*0124*..;
               e4*2007/46*0291*..
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                79,82,88       205/60R16   A39                            A16 A19 A58
               GY                        79,82,88       215/55R16   A12                            Flh KOV S04
               e4*2001/116*0124*..;
               e4*2007/46*0291*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4 S-Cross        88             205/60R16   A11                            A16 A19 A57
               (I)                       88             215/55R16   A33                            S03
               JY                        88             225/55R16   A12
               e4*2007/46*
               0779*00-03
               - Modelljahr 2013-
               2016


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Auris (I)          66-97        195/55R16   A33 T87                        A16 A19 B03
               E15J, E15UT..             66-97        205/55R16   A12                            Flh Z15 S01
               e11*2001/116*0299*..;
               0305*00-13;
               e11*2007/46*0167*..;
               0019*00-03
               - incl. Facelift 2010
               Toyota Auris (II)         66, 73, 85   195/55R16   A91                            A16 A19 A58
               E15UT(a),                 66, 73, 85   195/60R16   A91                            Car F23 Flh
               E15UTN(a), -/TMG          66, 73, 85   205/55R16   A12                            KOV Z15 S01
               e11*2001/116*
               0305*14-..;
               e11*2007/46*
               0019*04-..;
               e13*2007/46*1718*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris (II)         82, 85, 97   195/55R16   A91                            A16 A19 A58
               E15UT(a),                 82, 85, 97   195/60R16   A91                            Car F24 Flh
               E15UTN(a), -/TMG          82, 85, 97   205/55R16   A12                            KOV Z15 S01
§22 53255*03




               e11*2001/116*
               0305*14-..;
               e11*2007/46*
               0019*04-..;
               e13*2007/46*1718*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris Hybrid (I)   73           195/55R16   A33                            A16 A19 B03
               HE15U(a)                  73           205/55R16   A12                            Flh S01
               e11*2007/46*
               0018*00-04
               Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/55R16   A91                            A16 A19 A58
               HE15U(a), -/TMG           73           195/60R16   A91                            Car F24 Flh
               e11*2007/46*              73           205/55R16   A12                            KOV Z15 S01
               0018*05-..;
               e13*2007/46*1549*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 53255*03




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§22 53255*03




               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 7
               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 53255*03




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2023 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. September 2023
§22 53255*03




               Kocher                                                               00415851.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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