GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
49 02 0112205
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C27
Typ C27 606
Radgröße 6.0Jx16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
C27 606 1280/05 CMS / ohne Ring 5/114,3/60,1 50 690 2200
50 63
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 53255
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C27 606 (s.o.)
§22 53255*03
Radgröße 6.0Jx16 H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Z57OR
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 Z38OR
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 Z38OR
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - Z77OR
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - Z77OR
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 205/55R16 A39 R37 A16 A19 A57
FY 79-99,2 205/60R16 A39 Flh KMV S02
e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/55R16 A12
Suzuki Swift Sport (IV) 92 195/50R16 A12 A16 A19
MZ A58 Flh S02
e4*2001/116*0090*..
Suzuki Swift Sport (V) 100 195/50R16 A16 A19 A58
NZ A91 Flh S03
e4*2007/46*0155*..
Suzuki Swift Sport (VI) 95, 103 195/50R16 A91 A16 A19 A58
AZ, AZ-2S 95, 103 205/50R16 A12 Flh S05
e4*2007/46*1205*..;
e6*2018/858*00229*..
Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 A39 R37 A16 A19 A57
EY 66-99,2 205/60R16 A39 Flh KMV S02
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 A12
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
§22 53255*03
Verbreiterungen
Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 A39 R37 A16 A19 A58
EY 66-99,2 205/60R16 A39 Flh KOV S02
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 A12
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79, 88 195/60R16 A13 A16 A19 A58
GY 79, 88 205/55R16 A39 Lim S04
e4*2001/116*0124*.. 79, 88 205/60R16 A01 A63 G03
- Limousine 79, 88 205/60R16 A63 R09
79, 88 215/50R16 A12
79, 88 215/55R16 A12
Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A39 A16 A19 A57
GY 79,82,88 215/55R16 A12 Flh KMV S04
e4*2001/116*0124*..;
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A39 A16 A19 A58
GY 79,82,88 215/55R16 A12 Flh KOV S04
e4*2001/116*0124*..;
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 S-Cross 88 205/60R16 A11 A16 A19 A57
(I) 88 215/55R16 A33 S03
JY 88 225/55R16 A12
e4*2007/46*
0779*00-03
- Modelljahr 2013-
2016
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris (I) 66-97 195/55R16 A33 T87 A16 A19 B03
E15J, E15UT.. 66-97 205/55R16 A12 Flh Z15 S01
e11*2001/116*0299*..;
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II) 66, 73, 85 195/55R16 A91 A16 A19 A58
E15UT(a), 66, 73, 85 195/60R16 A91 Car F23 Flh
E15UTN(a), -/TMG 66, 73, 85 205/55R16 A12 KOV Z15 S01
e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II) 82, 85, 97 195/55R16 A91 A16 A19 A58
E15UT(a), 82, 85, 97 195/60R16 A91 Car F24 Flh
E15UTN(a), -/TMG 82, 85, 97 205/55R16 A12 KOV Z15 S01
§22 53255*03
e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/55R16 A33 A16 A19 B03
HE15U(a) 73 205/55R16 A12 Flh S01
e11*2007/46*
0018*00-04
Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/55R16 A91 A16 A19 A58
HE15U(a), -/TMG 73 195/60R16 A91 Car F24 Flh
e11*2007/46* 73 205/55R16 A12 KOV Z15 S01
0018*05-..;
e13*2007/46*1549*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 53255*03
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
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A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§22 53255*03
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
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G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 53255*03
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2023 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 4. September 2023
§22 53255*03
Kocher 00415851.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim