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         ABE: 48860
              Design:
               C 12
          Radnummer:
       C12 706 45 56
               Daten:
       7x16" ET45 LK5/108/63.4

             CMS 731/01
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             48860



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 16 H2


Typ:                        C12 706



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48860


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48860

Die ABE-Nr. 48860 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ C12 706, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55055112 (1.Ausfertigung) vom 14.09.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 10 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 14.09.2012
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 23.10.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55055112 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.10.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48860

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 1 von 3

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        C12
Typ                           C12 706
Radgröße                      7 J x 16 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus- führung        Kennzeichnung Rad/ Zent- Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                    rierring                 Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                             (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                             loch-ø (mm)     (mm)
C12 706 45 56       731/01 JF / ohne Ring    5/108/63,4      45       680    2270    4/2012
C12 706 43 62S      731/03 JF / 66,6 57,1    5/112/57,1      43       650    1995    4/2012
C12 706 46 91S      731/04 JF / 66,6 57,1    5/112/57,1      46       650    1995    4/2012
C12 706 43 62S      731/03 JF / ohne Ring    5/112/66,6      43       650    1995    4/2012
C12 706 46 91S      731/04 JF / ohne Ring    5/112/66,6      46       650    1995    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 56,1    5/114,3/56,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 59,6    5/114,3/59,6    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 60,1    5/114,3/60,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 64,1    5/114,3/64,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 66,1    5/114,3/66,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / ohne Ring    5/114,3/67,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 70       731/05 JF / ohne Ring    5/115/70,2      40       720    2160    4/2012


Kennzeichnung

KBA-Nummer                    48860
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C12 706 (s.o.)
Radgröße                      7,0Jx16H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           JF
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 2 von 3

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/115         40                   720            2160
5/108         45                   680            2270
5/112         46                   650            1995

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/108/63,4    195/60R16      45                   680
5/112/66,6    195/55R16      46                   720
5/115/70,2    195/55R16      40                   720

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108         255/55R16      45                 720

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,281 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi, China TÜV Rheinland Automotive Testing
Co., Ltd. ab April 2012 durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung                      -                                26.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung        -                                30.07.2012
Radzeichnung                      547711670-A1                     21.08.2012
Radzeichnung                      547711670-A2                     21.08.2012
Zusammenstellung CMS              Stand                            02.08.2012
Zentrierringe
Zusammenstellung CMC              Stand                            02.08.2012
Befestigungsmittel
Nabenkappenzeichnung              C020122-B                        07.07.2000
                                  mit Änderung vom                 31.08.2001
Verwendungen                      Anlagen 01 bis 10

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. September 2012




Blauth                                                               00184620.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                           Seite 1 von 10

Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                 Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                 68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           C12
Typ                              C12 706
Radgröße                         7,0Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C12 706      731/01 JF / ohne Ring                  5/108/63,4          45          680    2270
45 56

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       48860
Herstellerzeichen                CMS
Radtyp und Ausführung            C12 706 (s.o.)
Radgröße                         7,0Jx16H2
Einpresstiefe                    ET .. (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        110                    -
S02       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        125                    -
S03       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        130                    -
S04       Mutter M14x1,5                Kegel 60°        140                    -
S05       Schraube M14x1,5              Kegel 60°        140                    33
S06       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)   Kegel 60°        130                    -
S07       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        120                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Ford
                                 Jaguar
                                 Landrover
                                 Volvo

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX            66-107         205/55R16                                        A02 A04 A05
DM2                   66-107         215/50R16                                        A08 A09 A12
e13*2001/116*0109*.   66-107         225/50R16   A01 K2b K42 K46 K56 R03              A16 A21 B02
                                                                                      V16 S01
Ford C-Max (Com-      70-134         205/55R16   A91 R09                              A02 A04 A05
pact)                 70-134         205/60R16   A12 R37                              A08 A09 A16
DXA                   70-134         215/55R16   A12                                  A21 A58 B02
e13*2007/46*1103*..   70-134         225/50R16   A12                                  KoS V16 S03

Ford Focus            166            205/55R16   A12 M+S                              A02 A04 A05
DA3, DB3              59-107         205/55R16   A12                                  A08 A09 A16
e13*2001/116*         59-107         215/50R16   A12                                  A21 B02 Car
0144,0157*..          59-107         215/55R16   A12                                  Flh Sth V16
                      59-107         225/50R16   A01 A12 LK6                          S03
Ford Focus            63-134         205/55R16   A33                                  A02 A04 A05
DYB                   63-134         215/55R16   A90                                  A08 A09 A16
e13*2007/46*1138*..   63-134         225/50R16   A12                                  A21 A58 Car
                                                                                      Flh Lim V16
                                                                                      S03
Ford Focus Cabrio     74-107         205/55R16                                        A02 A04 A05
DB3                   74-107         215/50R16                                        A08 A09 A12
e13*2001/116*0157*.   74-107         215/55R16                                        A16 A21 B02
                      74-107         225/50R16   A01 K2b LK6                          Cbo V16 S03
Ford Focus ST         184            215/55R16   A90 M+S                              A02 A04 A05
DYB                   184            225/50R16   A12 M+S                              A08 A09 A16
e13*2007/46*1138*..                                                                   A21 A58 Car
                                                                                      Flh S03
Ford Galaxy           74-149         215/60R16   A33 T94 T95 136                      A02 A04 A05
WA6                   74-149         225/55R16   A12 T94 T95 136                      A08 A09 A16
e13*2001/116*0185*.   74-149         235/50R16   A12 136                              A21 A58 B02
                      74-149         245/50R16   A12 136                              V16 S04
Ford Grand C-Max      70-134         215/55R16   A01 A12 G40 T93 T97                  A02 A04 A05
DXA                   70-134         215/55R16   A12 R09 T93 T97                      A08 A09 A16
e13*2007/46*1103*..   70-134         225/50R16   A12 T92 T96                          A21 A58 B02
                      77,92          205/55R16   A91 NoD R09 T94                      KmS V16 S03
Ford Kuga             100            215/70R16   A13 R09                              A02 A04 A05
DM2                   100-147        215/65R16   A13                                  A08 A09 A16
e13*2001/116*         100-147        225/65R16   A13                                  A21 A57 B02
0109*19-..            100-147        235/60R16   A13                                  S03
                      100-147        245/55R16   A12
                      100-147        245/60R16   A12
Ford Mondeo           66-150         205/50R16   A13 R37 T87 T91                      A02 A04 A05
B4Y, B5Y              66-150         205/55R16   A13 T88 T89 T91                      A08 A09 A16
e1*98/14*             66-150         215/55R16   A01 A12 K1a K2b                      A21 A58 B02
0154,0155*..          66-150         225/45R16   A01 A12 K1a K2b T89                  B03 Flh Sth
                      66-166         205/55R16   A13 M+S                              S01




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 10

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo          74-176          215/55R16   A01 A12 G03                          A02 A04 A05
BA7                  74-176          215/55R16   A12 R09                              A08 A09 A16
e13*2001/116*0249*.  74-176          225/50R16   A12                                  A21 A58 B02
- incl. MJ 2011      74-176          235/50R16   A01 A12 G40 K2b                      Flh Lim V16
                     74-92           205/55R16   A33 R37                              S06
Ford Mondeo Turnier 74-176           215/55R16   A01 A12 G03 T91 T93                  A02 A04 A05
BA7                  74-176          215/55R16   A12 R09 T91 T93                      A08 A09 A16
e13*2001/116*0249*. 74-176           225/50R16   A12 T92 T93                          A21 A58 B02
- incl. MJ 2011      74-176          235/50R16   A01 A12 G40 K2b                      Car V16 S06
                     74-92           205/55R16   A33 R37 T91 T93
Ford Mondeo Turnier 66-150           205/50R16   A13 R37 T87 T91                      A02 A04 A05
BWY                  66-150          205/55R16   A13 T91                              A08 A09 A16
e1*98/14*0156*..     66-150          215/50R16   A01 A12 K1a T90                      A21 A58 B02
                     66-150          215/55R16   A01 A12 K1a                          B03 Car V16
                     66-150          225/45R16   A01 A12 K1a T89                      S01
                     66-150          225/50R16   A01 A12 K1c K2b
                     66-166          205/55R16   A13 M+S T91
Ford S-Max           74-176          215/60R16   A33 T94 T95 136                      A02 A04 A05
WA6                  74-176          225/55R16   A12 T94 T95 136                      A08 A09 A16
e13*2001/116*0185*. 74-176           235/50R16   A12 136                              A21 A58 B02
                     74-176          245/50R16   A01 A12 K2b 136                      V16 S04
Ford Tourneo Connect 55-85           205/55R16   K2b T91 T94                          A01 A02 A04
PH2, PJ2                                                                              A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A16 A21
0206*,0207* ..                                                                        B02 S07
Ford Transit Connect 55-85           205/55R16   K2b T91 T93 T94                      A01 A02 A04
PT2, PU2                                                                              A05 A08 A09
L071; L072;                                                                           A12 A16 A21
e1*2007/46*0271*..;                                                                   B02 S07
e1*2007/46*0272*..
Jaguar S-Type        147,175         205/60R16   R37                                  A02 A04 A05
CCX                  147-203         225/55R16   A01 K42 K45 K46                      A08 A09 A12
e11*98/14*0115*..    147-203         235/50R16   A01 K1a K42 K45 K46                  A16 A21 B02
                                                                                      B03 Y62 S02
Jaguar X-Type         96-170         205/55R16   K1a K2b K45 K46 K56                  A01 A02 A04
CF1                   96-170         215/50R16   K1a K2b K42 K45 K46 K56              A05 A08 A09
e11*98/14*0176*..     96-170         225/45R16   K1a K2b K45 K46 K56                  A12 A16 A21
                      96-170         225/50R16   K1a K2b K42 K45 K46 K56 L02          B02 B03 K41
                                                                                      Lim V16 S01
Land Rover Freelan-   110-118        215/75R16   A44 136                              A02 A04 A05
der 2                 110-118        225/70R16   A44 136                              A08 A09 A16
LF                    110-118        225/75R16   A44 136                              A21 B03 S04
e11*2001/116*0300*.   110-118        235/70R16   A44 136
                      110-118        255/65R16   A01 A12 K1a 136




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo C30               73-169         195/60R16    A33 R37                                A02 A04 A05
M, M-2D                 73-169         205/55R16    A12                                    A08 A09 A16
e4*2001/116*0076*..,    73-169         215/50R16    A12                                    A21 A58 B02
e1*2001/116*0427*..     73-169         215/55R16    A01 A12 K25 K42                        Com V16 S01
                        73-169         225/50R16    A01 A12 K1c K2b K42 LK6
Volvo C70               100-169        215/55R16    A33                                    A02 A04 A05
M                       100-169        225/50R16    A12                                    A08 A09 A16
e4*2001/116*0076        100-169        235/50R16    A12                                    A21 B02 Cbo
*08-..                                                                                     V16 S01
Volvo S40, V50          73-169         195/60R16    K46 R37                                A01 A02 A04
M                       73-169         205/55R16    K42 K46                                A05 A08 A09
e4*2001/116*0076*..     73-169         215/50R16    K1a K1b K2b K42 K46                    A12 A16 A21
                        73-169         215/55R16    K1a K1b K2b K42 K45 K46                B02 B03 Car
                        73-169         225/50R16    K1c K2b K42 K46 LK6                    Lim V00 V16
                                                                                           S01
Volvo S60, V60          84-149         205/55R16    A33 R37 R59 T91                        A02 A04 A05
F, F-N2D                84-149         205/60R16    A33 R09                                A08 A09 A16
e9*2007/46*0023*..;     84-224         215/55R16    A90                                    A21 A57 Car
e13*2007/46*1157*..     84-224         225/50R16    A12                                    Lim V00 V16
                        84-224         235/50R16    A01 A12 K2b K4i K6f                    S05
Volvo S80               80-177         205/60R16    A33 M+S R09                            A02 A04 A05
A, A-2D                 80-177         215/55R16    A12 M+S R37                            A08 A09 A16
e9*2001/116*0057*..,    80-224         225/55R16    A12                                    A21 B03 S05
e1*2001/116*0504*..     80-224         235/50R16    A12
Volvo V40               84             195/60R16    A33 R37                                A02 A04 A05
M                       84-132         205/55R16    A90                                    A08 A09 A16
e4*2001/116*0076        84-132         215/55R16    A12                                    A21 A58 Flh
*27-..                  84-132         225/50R16    A12                                    V16 S03
Volvo V70               80-177         205/60R16    A33 R09                                A02 A04 A05
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   80-177         215/55R16    A12 R59                                A08 A09 A16
e9*2001/116*0065*..;    80-224         225/55R16    A12                                    A21 Car X7V
e1*2001/116*0505*..;    80-224         235/50R16    A12                                    S05
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC70              120-224        215/65R16                                           A02 A04 A05
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   120-224        225/60R16                                           A08 A09 A12
e9*2001/116*0065*..;    120-224        235/60R16    A01 K1a                                A16 A21 Car
e1*2001/116*0505*..;    120-224        245/55R16    A01 K1c                                KMV S05
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Auflagen und Hinweise

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 5 von 10

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A44     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ket-
tenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 6 von 10

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeits-messers
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 7 von 10

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KmS     Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

KoS     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-
nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-
keit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R59      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60 R
16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 9 von 10

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. September 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. September 2012




Haasis                                                                00184418.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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