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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: QA 05 113 9096

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            B 656
Radgröße                       6,5Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T37            B 656 LK108/Ø70-Ø63,4               5/108/63,4         50        815    2060
               LM-Nr. 12

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45912
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          B 656 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5                Kegel 60°      110                    -
S02    Mutter M12x1,5                Kegel 60°      120                    -
S03    Mutter M12x1,5                Kegel 60°      130                    -
S04    Mutter M14x1,5                Kegel 60°      140                    -
S05    Mutter M12x1,5 (mit Schaft)   Kegel 60°      130                    -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55150804 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 2 von 8

Verwendungsbereich

Hersteller                       Ford
                                 Jaguar
                                 Landrover
                                 Volvo

Spurverbreiterung                innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX          66-107            205/55R16                                          A02 A04 A05
DM2                                                                                      A08 A09 A16
e13*2001/116*0109*.                                                                      A19 A33 B02
                                                                                         S01
Ford Focus            166             205/55R16         A13 M+S                          A02 A04 A05
DA3, DB3              59-107          205/55R16         A33                              A08 A09 A16
e13*2001/116*         59-107          215/50R16         A12                              A19 B02 Car
0144,0157*..          59-92           195/55R16         A13 R37 T87                      Flh Sth S01
Ford Focus Cabrio     74-107          205/55R16         A33                              A02 A04 A05
DB3                   74-107          215/50R16         A12                              A08 A09 A16
e13*2001/116*0157*.                                                                      A19 B02 Cbo
                                                                                         S01
Ford Galaxy         74-129            215/60R16         A33 T94 T95                      A02 A04 A05
WA6                 74-129            225/55R16         A12 T94 T95                      A08 A09 A16
e13*2001/116*0185*. 74-129            235/50R16         A12                              A19 A58 A74
                                                                                         B02 S04
Ford Kuga             100             215/70R16         R09                              A02 A04 A05
DM2                   100, 147        215/65R16                                          A08 A09 A13
e13*2001/116*         100, 147        225/65R16                                          A16 A19 B02
0109*19-..            100, 147        235/60R16                                          S03
Ford Mondeo           66-150          205/50R16         R37 T87 T91                      A02 A04 A05
B4Y, B5Y              66-150          205/55R16         T88 T89 T91                      A08 A09 A13
e1*98/14*             66-166          205/55R16         M+S T91                          A16 A19 A58
0154,0155*..                                                                             B02 B03 Flh
                                                                                         Sth S01
Ford Mondeo         74-162            215/55R16         A13 R09                          A02 A04 A05
BA7                 74-162            215/55R16         A01 A13 G03                      A08 A09 A16
e13*2001/116*0249*. 74-92             205/55R16         A13                              A19 A58 A74
                                                                                         B02 Flh Lim
                                                                                         S05
Ford Mondeo Turnier 74-162            215/55R16         R09 T91 T93                      A02 A04 A05
BA7                 74-162            215/55R16         A01 G03 T91 T93                  A08 A09 A13
e13*2001/116*0249*. 74-92             205/55R16         T91 T93                          A16 A19 A58
                                                                                         A74 B02 Car
                                                                                         S05




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo Turnier   66-150        205/50R16        R37 T87 T91                      A02 A04 A05
BWY                   66-150        205/55R16        T91                              A08 A09 A13
e1*98/14*0156*..      66-166        205/55R16        M+S T91                          A16 A19 A58
                                                                                      B02 B03 Car
                                                                                      S01
Ford S-Max          74-162          215/60R16        A33 T94 T95                      A02 A04 A05
WA6                 74-162          225/55R16        A12 T94 T95                      A08 A09 A16
e13*2001/116*0185*. 74-162          235/50R16        A12                              A19 A58 A74
                                                                                      B02 S04
Tourneo Connect       55-85         205/55R16        A01 K2b T91 T94                  A02 A04 A05
PH2, PJ2                                                                              A08 A09 A12
e1*2001/116*                                                                          A16 A19 B02
0206*,0207* ..                                                                        S02
Transit Connect       55-85         205/55R16        A01 K2b T91 T93 T94              A02 A04 A05
PT2, PU2                                                                              A08 A09 A12
L071, L072                                                                            A16 A19 B02
                                                                                      S02
Jaguar X-Type         96-170        205/55R16                                         A02 A04 A05
CF1                                                                                   A08 A09 A16
e11*98/14*0176*..                                                                     A19 A63 B02
                                                                                      B03 Lim S01
Landr. Freelander 2 110-118         215/75R16        A44                              A02 A04 A05
LF                   110-118        225/70R16        A44                              A08 A09 A16
e11*2001/116*0300*. 110-118         225/75R16        A44                              A19 B03 S04
                     110-118        235/70R16        A12
Volvo C30            73-169         195/60R16        A13 R37                          A02 A04 A05
M, M-2D              73-169         205/55R16        A33                              A08 A09 A16
e4*2001/116*0076*.., 73-169         225/50R16        A12 R03                          A19 A58 B02
e1*2001/116*0427*..                                                                   Com V16 S01
Volvo S40, V50       73-169         195/60R16        A11 R37                          A02 A04 A05
M                    73-169         205/55R16        A33                              A08 A09 A16
e4*2001/116*0076*.. 73-169          225/50R16        A01 A12 K42 K46 R03              A19 B02 B03
                                                                                      Car Lim V00
                                                                                      V16 S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 4 von 8

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A44    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 5 von 8

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO

Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 6 von 8

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 7 von 8

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/50R16      245/45R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Juni 2004
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 19.05.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt




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Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 19.Mai 2009




Haasis                                                               00137386.DOC




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