ABE: 46572 Design: C8 Radnummer: C8 757 45 07 Daten: 7.5x17" ET45 LK5/108/R67.1 CMS 428/02 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 46572*04 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7½ J x 17 H2 Typ: C8 757 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46572*04 Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4 vom 28.07.2009 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs- behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 18.09.2009 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 46572*04 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Seite: 1 von 5 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 46572 366-0646-05-MURD/N4 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Typ: C8 757 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein. Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert. Die Ausführungsvarianten 4191S und 3516 ML67,1 kommen neu hinzu. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum C8 757 3853S C8 757 CMS428/1 ohne 100/5 57,1 38 610 1965 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 11/05 C8 757 3859 C8 757 CMS428/3 ohne 110/5 65,1 38 720 2115 11/05 C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 11/05 C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 11/05 C8 757 4160S C8 757 CMS428/7 ohne 112/5 57,1 41 712 2141 11/05 C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 48 720 2115 11/05 C8 757 4860S C8 757 CMS428/6 ohne 112/5 57,1 48 720 2115 11/05 C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 680 2251 11/05 C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 11/05 C8 757 4191S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 680 2060 11/08 C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 48 700 2178 11/05 C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 48 720 2115 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 680 2250 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2208 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2115 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 48 720 2115 11/05 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 693 2208 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2115 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 693 2208 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 720 2115 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 710 2141 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 48 720 2115 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2251 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 720 2115 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 ohne 114,3/5 67,1 48 682 2251 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 ohne 114,3/5 67,1 48 720 2115 11/05 C8 757 3516 C8 757 CMS428/10 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 11/05 C8 757 3516 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 685 2105 11/05 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Handelsmarke : C8 Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10,3 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 3509: : Außenseite : Innenseite Hersteller : CMS : -- Handelsmarke : -- : C8 Radtyp : -- : C8 757 Radausführung : -- : C8 757 CMS428/4 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2 Typzeichen : KBA 46572 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 11.05 Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0646-05-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 3853S 38 28.07.2009 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 2 RENAULT C8 757 4507 45 28.07.2009 liegt bei 3 FORD, JAGUAR, VOLVO C8 757 4507; C8 757 4507; 45 28.07.2009 liegt bei C8 757 4507 4 VOLVO C8 757 4507 45 28.07.2009 liegt bei 5 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C8 757 3859 38 28.07.2009 liegt bei 7 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 757 4160S 41 28.07.2009 liegt bei VOLKSWAGEN 6 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 3509; C8 757 3509 35 28.07.2009 liegt bei VOLKSWAGEN 8 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 4860S 48 28.07.2009 liegt bei 19 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 4809 48 28.07.2009 liegt bei VOLKSWAGEN 21 AUDI C8 757 4191S 41 28.07.2009 liegt bei 9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 3509; C8 757 3509 35 28.07.2009 liegt bei MERCEDES-BENZ 10 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 4809; C8 757 4809 48 28.07.2009 liegt bei MERCEDES-BENZ 11 SUZUKI, TOYOTA C8 757 4010; C8 757 4010; 40 28.07.2009 liegt bei C8 757 4010 12 SUZUKI, TOYOTA C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei 13 HONDA C8 757 4010; C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei 14 HONDA C8 757 4810; C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei 15 NISSAN, Nissan International S. A., C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei RENAULT 20 RENAULT C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei 16 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C8 757 4010; C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT 17 KIA, MAZDA C8 757 4810; C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei 22 OPEL C8 757 3516 35 28.07.2009 liegt bei 18 BMW, BMW AG C8 757 3516 35 28.07.2009 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Westphäling Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Garching, 28.07.2009 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Angaben/Antrag-CMS C8 757_J428 21.07.2009 Fertigungs.-CMS-Pinarbasi C8 757_J428 08.07.2009 Hersteller.-CMS-Pinarbasi C8 757_J428 21.07.2009 Radbeschreibung C8 757_J428 23.03.2006 A/06.04.2008 Radzeichnung J428_011 12.11.2008 Zentrierring System Dezent 72,6 01.10.2007 TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 655 2288 11/05 07CMS C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 698 2145 11/05 07CMS C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 715 2085 11/05 07CMS C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 655 2288 03/12 C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 698 2145 03/12 C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 715 2085 03/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DM2; BA7 Zubehör : Z 88 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PU2; DYB-LPG; PT2; DXA; DYB Zubehör : Z 88 w.w. Z 35 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PU2; DA3; PJ2; PH2; B5Y; BWY; B4Y; DB3; PT2 Zubehör : Z 88 ww. Z 35 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : Z 84 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y 120 Nm für Typ : DM2; PH2; PJ2; PT2; PU2 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA; DYB; DYB-LPG 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/50R17 89 52J Nur Ford Focus ST; 215/45R17 91 52J Schrägheck; 225/45R17 90 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 Schrägheck; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 FGQ; 11A 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 Kombi; 215/45R17 87W 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 FGQ; 11A 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89 Stufenheck; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 FGQ; 11A 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17 51G Ford Focus Coupe- 215/45R17 88 5EN Cabriolet; 225/45R17 91 FGP; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 215/50R17 91 Kombi; Schrägheck; 225/45R17 91 Frontantrieb; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 215/50R17 91 Kombi; Schrägheck; 225/45R17 91 Frontantrieb; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17 51G Nur C-MAX; 215/45R17 87 Frontantrieb; 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99 Nur Kuga bis 245/50R17 99 11A; 24J Modeljahr 2012; 245/55R17 102 11A; 24J Allradantrieb; 255/50R17 101 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb; 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 107 215/50R17 91 51J 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 91 51J 73C; 74A; 74H; 74P; 74 - 176 215/50R17 95 51J 740; 76S 225/45R17 91Y 51J 235/45R17 94 BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 89W 5FM; 51J Stufenheck; 215/45R17 91 51J Schrägheck; 74 - 107 215/50R17 91 11A; 24M; 51J Frontantrieb; 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 176 215/50R17 95 11A; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 91Y 51J 73C; 74A; 74H; 74P; 235/45R17 94 11A; 24M 740; 76S BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 205/50R17 89W 5FM Frontantrieb; 66 - 150 205/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90W 11A; 24J 73C; 74A; 74H; 74P 81 - 125 215/45R17 87W 5ET B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 125 205/50R17 89 5FM 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87W 5ET 73C; 74A; 74H; 74P 66 - 150 205/50R17 89W 5FM 215/45R17 91 225/45R17 90 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA Pkw geschlossen; PJ2 e1*2001/116*0207*.. 225/45R17 90 11A; 24D; 5GA Lkw geschl.Kasten PT2 L071 225/45R17 94 11A; 24D; 5HI (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 744; 75I Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17 FGT; 51G erhöhtes 225/50R17 94W FGT; 5HI Anzugsmoment 160 Nm; 225/50R17 94Y FGT; 5HI Ford S-MAX; Ford 225/50R17 98 FGT Galaxy; 235/45R17 94W 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94Y 5HI 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 97 73C; 74A; 74H; 74P; 235/50R17 96 FGT; 11A; 24M 740; 76S 245/45R17 95W FGT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/50R17 95 Nur Grand C-MAX; 225/45R17 94 MPV; Frontantrieb; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 92 205/50R17 93 51J 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/50R17 89W 51J Nur C-MAX; MPV; 215/45R17 91 Frontantrieb; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PT2 e1*2007/46*0271*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA Pkw geschlossen; PU2 e1*2007/46*0272*.., 225/45R17 90 11A; 24D; 5GA Lkw geschl.Kasten L072 225/45R17 94 11A; 24D; 5HI (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 744; 75I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 88 ww. Z 35 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment 128 Nm für Typ : CCX 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/45R17 93 11A; 21B ab 147 - 219 235/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; e11*98/14*0115*06; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 51G 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 235/50R17 96 erhöhtes 235/55R17 51G Anzugsmoment 165 Nm; 245/50R17 99 Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 235/55R17 99 erhöhtes 245/50R17 99 Anzugsmoment 135 Nm; 255/50R17 101 nur bis e11*2001/116*0217*0 4; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17 51G; 51J erhöhtes 96 - 170 225/45R17 51G Anzugsmoment 120 Nm; Limousine; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17 51G; 51J erhöhtes 96 - 170 225/45R17 51G Anzugsmoment 120 Nm; Kombi; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 84 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R17 99 erhöhtes 225/65R17 102 Anzugsmoment 160 Nm; 235/60R17 102 Kombi; Coupe; 2- 235/65R17 104 türig; 4-türig; 245/55R17 102 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M; M-2D Zubehör : Z 88 ww. Z 35 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B-2D; B; D-2D; D-N2D; A; F; D; A-2D Zubehör : Serienschrauben + Z.-Ringe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F Verkaufsbezeichnung: C30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes 73 - 169 205/50R17 89W Anzugsmoment 120 Nm; 215/45R17 87Y 5ET VOLVO C30 (Coupe); 215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 205/50R17 89 erhöhtes 215/45R17 88 Anzugsmoment 120 Nm; 215/50R17 91 VOLVO V40; Kombi; 225/45R17 91 Frontantrieb; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 5ET erhöhtes 73 - 169 205/50R17 89W Anzugsmoment 120 Nm; 215/45R17 91 VOLVO S40, V50; 225/45R17 90 Kombi; Limousine; 235/45R17 93 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 M e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 215/50R17 51G erhöhtes 225/45R17 91 Anzugsmoment 120 Nm; 235/45R17 51G VOLVO C70 (Cabrio); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes 73 - 169 205/50R17 89W Anzugsmoment 120 Nm; 215/45R17 87Y 5ET VOLVO C30 (Coupe); 215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 12I Kombi; Stufenheck; 225/45R17 94 12A Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 12A; 21P; 22I; 54A Frontantrieb; 235/45R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 12A; 21P; 22I 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W Allradantrieb; A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/45R17 94W Frontantrieb; 80 - 210 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 80 - 232 225/50R17 94Y 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R17 98 73C; 74D; 74H; 74P; 235/45R17 94Y 76S 245/45R17 95Y 245/45R17 99 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 80 - 175 225/50R17 94 11A; 22I VOLVO V70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/45R17 94 Frontantrieb; 245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H; 74P; 76S B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97 51J VOLVO XC70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R17 99 51J Allradantrieb; 235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 245/55R17 102 11A; 24J 729; 73C; 74D; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/60R17 102 Allradantrieb; D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/65R17 104 Frontantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 245/65R17 107 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R17 106 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1065kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.