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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             11-8080-A16-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5 J x20 H2 Typ 01875
Fertiger/Zulieferer                O.Z. Spa

                                                                                         Seite 1 von 8

Hersteller                         O.Z. Spa
                                   Via Cartigliana, 125/C
                                   I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                   QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             Superturismo Dakar
Typ                                01875
Radgröße                           8,5 J x20 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
206          01875 206 / L-Ø63.4                    5/108/63,4         40        700    2254

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                  OZ
Radtyp und Ausführung              01875 206
Radgröße                           8,5 J x20 H2
Einpresstiefe                      ET 40
Herkunftsmerkmal                   Made in Italy
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     110                    -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     130                    -
S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°     140                    -
S05       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     140                    31

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 118080-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Ford
                                   Jaguar
                                   Landrover
                                   Volvo

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-8080-A16-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x20 H2 Typ 01875
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max             70-134         225/30R20   K1a K1b K2b K5d R70 T85            A02 A04 A05
(Compact)              70-134         235/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K6i K8e T88    A06 A08 A09
DXA                                                                                  A12 A16 A21
e13*2007/46*1103*..                                                                  A58 B02 KoS
                                                                                     S03
Ford Focus             63-134         225/30R20   K1a K1b K2b K4b K8d R70 T85        A02 A04 A05
DYB                    63-134         235/30R20   K1a K1b K2b K4b K8d T88            A06 A08 A09
e13*2007/46*1138*..                                                                  A12 A16 A21
                                                                                     A58 Car Flh
                                                                                     Lim S03
Ford Focus RS          224, 257       235/30R20   K1a K1b K3s K4i K5a K6d T88        A02 A04 A05
DA3, DA3-RS                                                                          A06 A08 A09
e13*2001/116*0144*.                                                                  A12 A16 A21
e13*2001/116*1010*.                                                                  A58 B02 Flh
                                                                                     S03
Ford Galaxy            74-149         245/35R20   G01 K1a K2b K46 T95 140            A02 A04 A05
WA6                                                                                  A06 A08 A09
e13*2001/116*0185*.                                                                  A12 A16 A21
                                                                                     A58 B02 S04
Ford Kuga              100-147        245/35R20   K1a                                A02 A04 A05
DM2                    100-147        245/40R20   K1a                                A06 A08 A09
e13*2001/116*          100-147        255/35R20   K1a K1b K2b                        A12 A16 A21
0109*19-..                                                                           A57 B02 S03
Ford Mondeo            74-176         235/35R20   G81 K1a K1b K2b R69 T92            A02 A04 A05
BA7                    74-176         245/30R20   G81 K1a K1b K2b R69 T90            A06 A08 A09
e13*2001/116*0249*.    74-176         255/30R20   G81 K1c K27 K2b K41 R69 T88 T92    A12 A16 A21
- incl. MJ 2011        81,92,107      235/30R20   G40 K1a K1b K2b T88                A58 B02 Flh
                                                                                     Lim S03
Ford Mondeo Turnier    74-176         235/35R20   G81 K1a K1b K2b R69 T92            A02 A04 A05
BA7                    74-176         245/30R20   G81 K1a K1b K2b R69 T90            A06 A08 A09
e13*2001/116*0249*.    74-176         255/30R20   G81 K1c K27 K2b K41 R69 T88 T92    A12 A16 A21
- incl. MJ 2011        81,92          235/30R20   G40 K1a K1b K2b T88                A58 B02 Car
                                                                                     S03
Ford S-Max             107            255/30R20   K1a K1b K2b K42 K46 T92 140        A02 A04 A05
WA6                    74-176         245/35R20   G01 K1a K2b K46 T95 140            A06 A08 A09
e13*2001/116*0185*.                                                                  A12 A16 A21
                                                                                     A58 B02 S04
Jaguar XF              120-283        245/35R20                                      A02 A04 A05
CC9                    120-283        255/30R20   T92                                A06 A08 A09
e11*2001/116*0323*.    120-283        255/35R20                                      A12 A16 A21
                                                                                     Lim S03
Jaguar XJ              152-291        245/35R20   K41 R37 T95                        A02 A04 A05
N*3                    152-291        255/35R20   K41 R35 T97                        A06 A08 A09
e11*2001/116*0217*..                                                                 A12 A16 A21
                                                                                     B02 NBF S03
Land Rover             110-171        245/45R20   K1a K2b                            A02 A04 A05
Freelander 2           110-171        255/45R20   K1a K2b                            A06 A08 A09
LF                     110-171        265/45R20   K1c K2b                            A12 A16 A21
e11*2001/116*0300*.                                                                  S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-8080-A16-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x20 H2 Typ 01875
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Land Rover Range-       110-177        235/45R20                                           A02 A04 A05
Rover Evoque            110-177        245/45R20                                           A06 A08 A09
LV                      110-177        255/40R20                                           A12 A16 A21
e11*2007/46*0223*..     110-177        255/45R20                                           A56 S04

Volvo C70               100-169        235/30R20    K46 K66 T88                            A02 A04 A05
M                                                                                          A06 A08 A09
e4*2001/116*0076                                                                           A12 A16 A21
*08-..                                                                                     B02 Cbo S02
Volvo S60, V60          84-177         245/30R20    A58 K1c K2b K3i K4i K5b K6f T90        A02 A04 A05
F, F-N2D                84-224         255/30R20    A57 G01 K1c K2c K3i K4i K5b K6f        A06 A08 A09
e9*2007/46*0023*..;                                 K7a T88 T92                            A12 A16 A21
e13*2007/46*1157*..                                                                        Car Lim S05
Volvo S80               80-224         255/30R20    K1c K2b K41 K42 K45 K46 T92            A02 A04 A05
A, A-2D                                                                                    A06 A08 A09
e9*2001/116*0057*..,                                                                       A12 A16 A21
e1*2001/116*0504*..                                                                        S05
Volvo V70               80-179         255/30R20    K1c K2b K41 K42 K45 K46 T92            A02 A04 A05
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                      A06 A08 A09
e9*2001/116*0065*..;                                                                       A12 A16 A21
e1*2001/116*0505*..;                                                                       Car X7V S05
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC60              120-224        235/45R20    K1a                                    A02 A04 A05
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   120-224        245/45R20    K1c K2b                                A06 A08 A09
e9*2001/116*0068*..;    120-224        255/40R20    K1c K2b                                A12 A16 A21
e1*2001/116*0507*..;    120-224        255/45R20    K1c K2b                                A57 S05
e1*2007/46*0339*..;     120-224        265/45R20    K1c K2b
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC70              120-224        245/35R20    K1c T95                                A02 A04 A05
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   120-224        255/35R20    K1c K2b K42 K46                        A06 A08 A09
e9*2001/116*0065*..;                                                                       A12 A16 A21
e1*2001/116*0505*..;                                                                       Car KMV S05
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Auflagen und Hinweise

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-8080-A16-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x20 H2 Typ 01875
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 8

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-8080-A16-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x20 H2 Typ 01875
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 8

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G40      Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeits-
messers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO)
liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-8080-A16-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x20 H2 Typ 01875
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 8

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4b   An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die
Radhausinnenverkleidung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-8080-A16-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x20 H2 Typ 01875
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 8

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KoS     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R69    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-8080-A16-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x20 H2 Typ 01875
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 8

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l
im September 2011 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. Mai 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. Mai 2012




Pohl                                                                    00180680.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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