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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                      DIEWE GmbH
                                  Haupstraße 19
                                  86510 Asbach/Ried
                                  QM-Nr. 49 02 0111103

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               D520
Radgröße                          9 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
510843671 D520 5108671 / Ø67.1-Ø63.3               5/108/63,4          43          750    2310

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48916
Herstellerzeichen                 DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung             D520...(s.o.)
Radgröße                          9 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -
S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                   -
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   32,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Landrover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max (Compact)   70-134          235/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K6i K8e R70     A01 A02 A04
DXA                                                T88                                 A05 A08 A09
e13*2007/46*1103*..                                                                    A12 A19 A58
                                                                                       A99 B02 KoS
                                                                                       S01
Ford Focus RS          224, 257        235/30R20   K1a K1b K3s K4i K5a K6d R70 T88     A01 A02 A04
DA3, DA3-RS                                                                            A05 A08 A09
e13*2001/116*0144*.                                                                    A12 A19 A58
e13*2001/116*1010*.                                                                    A99 B02 Flh
                                                                                       S01
Ford Focus ST          184             235/30R20   K1a K1b K2b K4b K8d R70 T88         A01 A02 A04
DYB                                                                                    A05 A08 A09
e13*2007/46*1138*..                                                                    A12 A19 A58
                                                                                       A99 Car Flh
                                                                                       S01
Ford Kuga              100-147         245/35R20   K1a                                 A01 A02 A04
DM2                    100-147         245/40R20   K1a                                 A05 A08 A09
e13*2001/116*          100-147         255/35R20   K1a K2b                             A12 A19 A57
0109*19-..             100-147         265/35R20   K1a K1b K2b                         A99 B02 S01
                       100-147         275/30R20   K1c K25 K2b
Jaguar S-Type          147-219         245/30R20   K1c K2c K42 K56 R70 T90             A01 A02 A04
CCX                                                                                    A05 A08 A09
e11*98/14*0115*..                                                                      A12 A19 A99
                                                                                       B02 K41 K44
                                                                                       K45 S03
Jaguar XF              120-283         245/35R20                                       A02 A04 A05
CC9                    120-283         255/30R20   T92                                 A08 A09 A12
e11*2001/116*0323*.    120-283         255/35R20                                       A19 A99 Lim
                       120-283         265/30R20                                       V20 S03
                       120-283         265/35R20
                       120-283         275/30R20   A01 K1a K1b K2b K41
Jaguar XJ              152-291         245/35R20   R37 T95                             A02 A04 A05
N*3                    152-291         255/35R20   A01 K41 R35 T97                     A08 A09 A12
e11*2001/116*0217*..                                                                   A19 A99 B02
                                                                                       NBF S03
Land Rover Freelander 2 110-171        245/45R20   K1a                                 A01 A02 A04
LF                      110-171        255/45R20   K1a K2b                             A05 A08 A09
e11*2001/116*0300*. 110-171            265/45R20   K1a K1b K2b                         A12 A19 A99
                        110-171        275/40R20   K1c K2b                             S04
Land Rover Range-       110-177        235/45R20                                       A02 A04 A05
Rover Evoque            110-177        245/45R20                                       A08 A09 A12
LV                                                                                     A19 A56 A99
e11*2007/46*0223*..                                                                    S04
Volvo C70               100-169        235/30R20   K46 K66 R70 T98                     A01 A02 A04
M                                                                                      A05 A08 A09
e4*2001/116*0076                                                                       A12 A19 A99
*08-..                                                                                 B02 Cbo S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60, V60          84-177         245/30R20    A58 K1c K2b K3i K4i K5b K6f T90        A01 A02 A04
F, F-N2D                84-224         255/30R20    A57 G01 K1c K2c K3i K4i K5b K6f        A05 A08 A09
e9*2007/46*0023*..;                                 K7a T88 T92                            A12 A19 A99
e13*2007/46*1157*..                                                                        Car Lim S05
Volvo S80               80-224         255/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 K46 T92            A01 A02 A04
A, A-2D                 80-232         265/30R20    G01 K1c K2c K41 K42 K43 K46 T94        A05 A08 A09
e9*2001/116*0057*..,                                                                       A12 A19 A99
e1*2001/116*0504*..                                                                        K45 S05
Volvo V70               80-179         255/30R20    K41 K42 K43 K45 K46 T92                A01 A02 A04
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   80-224         265/30R20    G01 K41 K42 K43 K45 K46 T94            A05 A08 A09
e9*2001/116*0065*..;                                                                       A12 A19 A99
e1*2001/116*0505*..;                                                                       Car K1c K2b
e1*2007/46*0495*..;                                                                        X7V S05
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC60              100-224        235/45R20    K1a                                    A01 A02 A04
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-224        245/45R20    K1c K2b                                A05 A08 A09
e9*2001/116*0068*..;    100-224        255/40R20    K1c K2b                                A12 A19 A57
e1*2001/116*0507*..;    100-224        255/45R20    K1c K2b                                A99 S05
e1*2007/46*0339*..;     100-224        265/45R20    K1c K2b
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC70              120-224        245/35R20    K1c T95                                A01 A02 A04
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   120-224        255/35R20    K1c K2b K42 K46                        A05 A08 A09
e9*2001/116*0065*..;                                                                       A12 A19 A99
e1*2001/116*0505*..;                                                                       Car KMV S05
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-
stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4b     An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der Rad-
hausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Radhausinnenverklei-
dung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K66    Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

KoS     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9




Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. August 2012




Bohlander                                                                    00183466.DOC




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