ABE: 46572 Design: C8 Radnummer: C8 757 45 07 Daten: 7.5x17" ET45 LK5/108/R67.1 CMS 428/02 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 46572*05 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7½ J x 17 H2 Typ: C8 757 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46572*05 Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N5 vom 08.11.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 19 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.11.2013 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 13.12.2013 Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.11.2013 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 46572*05 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3600 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 46 572 366-0646-05-WIRD/N5 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Typ: C8 757 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA46572 Es kommt eine neue Fertigungsstätte mit Gießzeichen SD hinzu. Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. C8 757 40 10CMS C8 757 35 16CMS C8 757 35 09CMS C8 757 45 07CMS C8 757 41 91S CMS I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum C8 757 38 53S C8 757 CMS428/1SD ohne 100/5 57,1 38 610 1965 03/12 SD C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 11/05 07CMS C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 03/12 C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 11/05 07CMS C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 11/05 07CMS C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 11/05 07CMS C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 03/12 C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 03/12 C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 03/12 C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 705 2105 11/05 07CMS C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 11/05 07CMS Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 705 2105 03/12 C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 03/12 C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 11/05 09CMS C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 11/05 09CMS C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 03/12 C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 03/12 C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 41 655 2141 04/10 CMS 7.1 C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 41 680 2060 04/10 CMS 7.1 C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 41 655 2141 03/12 SD 7.1 C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 41 680 2060 03/12 SD 7.1 C8 757 48 60S C8 757 CMS428/6SD ohne 112/5 57,1 48 720 2115 03/12 SD C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2288 11/05 09CMS C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 11/05 09CMS C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2288 03/12 C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 03/12 C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 645 2178 11/08 CMS C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 680 2060 11/08 CMS C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD ohne 112/5 66,6 41 680 2060 03/12 SD C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 680 2250 11/05 10CMS C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2208 11/05 10CMS C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2115 11/05 10CMS C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 48 720 2115 03/12 C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 693 2208 11/05 10CMS C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2115 11/05 10CMS C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 690 2208 03/12 C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 720 2115 03/12 C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 710 2141 11/05 10CMS C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 48 720 2115 03/12 C8 757 40 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2251 11/05 10CMS C8 757 40 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 720 2115 11/05 10CMS C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD ohne 114,3/5 67,1 48 680 2251 03/12 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD ohne 114,3/5 67,1 48 720 2115 03/12 C8 757 35 C8 757 CMS428/10 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 11/05 16CMS C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 03/12 C8 757 35 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 660 2178 11/05 16CMS C8 757 35 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 685 2105 11/05 16CMS C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD ohne 120/5 72,6 35 660 2178 03/12 C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD ohne 120/5 72,6 35 685 2105 03/12 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Handelsmarke : C8 Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10,3 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 35 09CMS: : Außenseite : Innenseite Hersteller : CMS : -- Handelsmarke : -- : C8 Radtyp : -- : C8 757 Radausführung : -- : C8 757 CMS428/4 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2 Typzeichen : KBA 46572 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 11.05 Gießereikennzeichnung : -- : CMS w.w. SD Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : CMS/428 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Fest.-Tech.-Bericht 366-0646-05-MURD-TB 06.04.2006 TÜV SÜD AUTOMOTIVE Gutachten-Dauerfestig 12-0881-A00-V01 22.10.2012 TÜV Pfalz keit III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 38 53S SD 38 08.11.2013 liegt bei 2 RENAULT C8 757 45 07CMS; C8 757 45 08.11.2013 liegt bei 45 07SD 3 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), C8 757 45 07CMS; C8 757 45 08.11.2013 liegt bei VOLVO 45 07CMS; C8 757 45 07CMS; C8 757 45 07SD; C8 757 45 07SD; C8 757 45 07SD 4 PEUGEOT, VOLVO C8 757 45 07CMS; C8 757 45 08.11.2013 liegt bei 45 07CMS; C8 757 45 07SD; C8 757 45 07SD 6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 757 41 91S CMS; C8 41 08.11.2013 liegt bei VOLKSWAGEN 757 41 91S CMS; C8 757 41 91S SD; C8 757 41 91S SD 5 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 35 09CMS; C8 757 35 08.11.2013 liegt bei VOLKSWAGEN 35 09CMS; C8 757 35 09SD; C8 757 35 09SD 7 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 48 60S SD 48 08.11.2013 liegt bei 9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C8 757 41 91S CMS; C8 41 08.11.2013 liegt bei 757 41 91S CMS; C8 757 41 91S SD 8 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 35 09CMS; C8 757 35 08.11.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 35 09CMS; C8 757 35 09SD; C8 757 35 09SD 10 SUZUKI, TOYOTA C8 757 40 10CMS; C8 757 40 08.11.2013 liegt bei 40 10CMS; C8 757 40 10CMS 11 SUZUKI, TOYOTA C8 757 48 10SD 48 08.11.2013 liegt bei 12 HONDA C8 757 40 10CMS; C8 757 40 08.11.2013 liegt bei 40 10CMS 13 HONDA C8 757 48 10SD; C8 757 48 48 08.11.2013 liegt bei 10SD 14 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C8 757 40 10CMS 40 08.11.2013 liegt bei Nissan International S. A., RENAULT 15 Nissan International S. A., RENAULT C8 757 48 10SD 48 08.11.2013 liegt bei 16 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C8 757 40 10CMS; C8 757 40 08.11.2013 liegt bei FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, 40 10CMS HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT 17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C8 757 48 10SD; C8 757 48 48 08.11.2013 liegt bei KIA MOTORS (SK), MAZDA 10SD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 18 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB C8 757 35 16CMS; C8 757 35 08.11.2013 liegt bei 35 16SD 19 BMW, BMW AG C8 757 35 16CMS; C8 757 35 08.11.2013 liegt bei 35 16CMS; C8 757 35 16SD; C8 757 35 16SD V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 08.11.2013 HPS Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum Fest.-Tech.-Bericht 366-0646-05-MURD-TB 06.04.2006 Gutachten-Dauerfestigkeit 12-0881-A00-V01 22.10.2012 Nabenkappe C 020 320 04.03.1999 Radbeschreibung C8 757_J428 26.01.2011 14.02.2011 Radbeschreibung Anlage C8 757_J428 07.11.2013 Radbeschreibung (SD) C8 757_J428 14.08.2012 Radmutter D000_394_N36 10.12.1997 Radmutter D000_395_N66 10.12.1997 Radmutter M.12.60.28 13.11.1993 Radmutter 1912132 12.09.2007 Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999 Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999 Radschraube TP2094-BB50 09.09.1999 Radschraube D000344-BB10 09.09.1999 Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999 Radschraube 1714132A 08.10.2002 a/08.07.2004 Radteilzeichnung J428_002 05.12.2005 Radteilzeichnung J428_001 05.12.2005 Radteilzeichnung J428_004 05.12.2005 Radteilzeichnung J428_006 05.12.2005 Radteilzeichnung J428_009 05.12.2005 Radteilzeichnung J428_011_A 12.11.2008 A/16.03.2010 Radteilzeichnung J428_010 05.12.2005 Radteilzeichnung J428_008 05.12.2005 Radzeichnung J428_000_F 05.12.2005 F/03.03.2009 Radzeichnung SD Bl.1-2 301-3101009 07.11.2011 a/03.06.2012 Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003 Zentrierring 72,6-67,1-56,6 01.10.2007 Zentrierring RK66,45-57,1 04.03.2009 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.11.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 655 2288 11/05 07CMS C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 698 2145 11/05 07CMS C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 715 2085 11/05 07CMS C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 655 2288 03/12 C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 698 2145 03/12 C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 715 2085 03/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BA7; DXA; DYB; DYB-LPG; DM2 Zubehör : Z 88 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PJ2; DA3; PU2; PH2; B5Y; BWY; PT2; B4Y; DB3 Zubehör : Z 88 ww. Z 35 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : Z 84 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y 120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2 135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DB3 erhöhtes Anzugsmoment; DM2 erhöhtes Anzugsmoment; DXA erhöhtes Anzugsmoment; DYB erhöhtes Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/50R17 89 52J erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 52J 135 Nm; Nur Ford 225/45R17 90 52J Focus ST; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 135 Nm; Schrägheck; 225/45R17 90 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87W 135 Nm; Kombi; 225/45R17 90 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 135 Nm; Stufenheck; 225/45R17 90 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 88 5EN 135 Nm; Ford Focus 225/45R17 91 FGP; 11A Coupe-Cabriolet; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 91 135 Nm; Kombi; 235/45R17 94 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 91 135 Nm; Kombi; 235/45R17 94 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 135 Nm; Nur C-MAX; 225/45R17 90 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/60R17 96 124; 51J erhöhtes Anzugsmoment 225/55R17 97 12A; 51J 135 Nm; Nur Kuga ab 225/60R17 99 12A; 51J Modeljahr 2013; 235/55R17 99 11A; 12A; 26P Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 74U; 76S DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R17 99 11A; 24J 135 Nm; Nur Kuga bis 245/55R17 102 11A; 24J Modeljahr 2012; 255/50R17 101 11A; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb; 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 107 215/50R17 91 51J 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 91 51J 73C; 74A; 74H; 74P; 74 - 176 215/50R17 95 51J 740; 76S 225/45R17 91Y 51J 235/45R17 94 BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 89W 5FM; 51J Stufenheck; 215/45R17 91 51J Schrägheck; 74 - 107 215/50R17 91 11A; 24M; 51J Frontantrieb; 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 176 215/50R17 95 11A; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 91Y 51J 73C; 74A; 74H; 74P; 235/45R17 94 11A; 24M 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 205/50R17 89W 5FM Frontantrieb; 66 - 150 205/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90W 11A; 24J 73C; 74A; 74H; 74P 81 - 125 215/45R17 87W 5ET B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 125 205/50R17 89 5FM 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87W 5ET 73C; 74A; 74H; 74P 66 - 150 205/50R17 89W 5FM 215/45R17 91 225/45R17 90 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA bis PJ2 e1*2001/116*0207*.. 225/45R17 90 11A; 24D; 5GA e1*2001/116*0207*15; PT2 L071 225/45R17 94 11A; 24D; 5HI Pkw geschlossen; Lkw geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 744; 75I Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17 FGT; 51G erhöhtes Anzugsmoment 225/50R17 94W FGT; 5HI 160 Nm; Ford S-MAX; 225/50R17 94Y FGT; 5HI Ford Galaxy; 225/50R17 98 FGT 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94W 5HI 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94Y 5HI 73C; 74A; 74H; 74P; 235/45R17 97 740; 76S 235/50R17 96 FGT; 11A; 24M 245/45R17 95W FGT Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/50R17 95 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 94 135 Nm; Nur Grand C- 235/45R17 94 MAX; MPV; 77 - 92 205/50R17 93 51J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/50R17 89W 51J erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 135 Nm; Nur C-MAX; 215/50R17 91 MPV; Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PT2 e1*2007/46*0271*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA bis PU2 e1*2007/46*0272*.., 225/45R17 90 11A; 24D; 5GA e1*2007/46*0272*03; L072 225/45R17 94 11A; 24D; 5HI Pkw geschlossen; Lkw geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 744; 75I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 88 ww. Z 35 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment 128 Nm für Typ : CCX 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/45R17 93 11A; 21B ab e11*98/14*0115*06; 147 - 219 235/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 74H; 74P; 24J; 24M; 51G 76S Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 235/50R17 96 12Q erhöhtes Anzugsmoment 235/55R17 12T; 51G 165 Nm; 245/50R17 99 12A Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 235/55R17 99 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R17 99 135 Nm; nur bis 255/50R17 101 e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17 51G; 51J erhöhtes Anzugsmoment 96 - 170 225/45R17 51G 120 Nm; Limousine; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17 51G; 51J erhöhtes Anzugsmoment 96 - 170 225/45R17 51G 120 Nm; Kombi; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 84 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R17 99 erhöhtes Anzugsmoment 225/65R17 102 160 Nm; Kombi; Coupe; 235/60R17 102 2-türig; 4-türig; 235/65R17 104 Allradantrieb; 245/55R17 102 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M; M-2D Zubehör : Z 88 ww. Z 35 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B-2D; B; D-2D; D-N2D; A; F; D; A-2D Zubehör : Serienschrauben + Z.-Ringe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F Verkaufsbezeichnung: C30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30 215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 84 - 187 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO V40; 215/45R17 91W Frontantrieb; 215/50R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30 215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 124 erhöhtes Anzugsmoment 84 - 187 205/50R17 89W 124 120 Nm; VOLVO V40 205/55R17 91 124 CrossCountry; 215/50R17 91 12A Allradantrieb; 215/55R17 94 12A Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A 51A; 71E; 71K; 723; 235/50R17 96 11A; 12A; 22P; 24J; 73C; 74A; 74H; 74P; 248; 26P 74U; 740; 76S 245/45R17 95 11A; 12A; 245 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 215/50R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 91 120 Nm; VOLVO C70 235/45R17 51G (Cabrio); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO S40, 215/45R17 91 V50; Kombi; Limousine; 225/45R17 90 Frontantrieb; 235/45R17 93 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 12I Kombi; Stufenheck; 225/45R17 94 12A Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 12A; 21P; 22I; Frontantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A 51A; 573; 71K; 723; 245/45R17 95 11A; 12A; 21P; 22I 729; 73C; 74D; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W Allradantrieb; A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/45R17 94W Frontantrieb; 80 - 210 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 80 - 232 225/50R17 94Y 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R17 98 73C; 74D; 74H; 74P; 235/45R17 94Y 76S 245/45R17 95Y 245/45R17 99 Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94 11A; 22I VOLVO V70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 22I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97 51J VOLVO XC70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R17 99 51J Allradantrieb; 235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 245/55R17 102 11A; 24J 729; 73C; 74D; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/60R17 102 Allradantrieb; D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/65R17 104 Frontantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 245/65R17 107 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R17 106 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74H; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen- Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1065kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DM2 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0109*.. Handelsbez.: FORD C-MAX / KUGA Variante(n): Nur Kuga ab Modeljahr 2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 360 VA 26B x = 300 y = 400 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 400 8 VA 26J x = 300 y = 400 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 3 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.11.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*.. Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 350 VA 26P x = 320 y = 300 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 370 y = 350 15 VA 26N x = 370 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 300 15 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.