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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      DIEWE GmbH
                                  Industriestraße 21
                                  86438 Kissing
                                  QM-Nr. 49 02 0111103


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Typ                               D520
Radgröße                          9 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
510843671      D520 5108671 / Ø67.1-Ø63.3      5/108/63,4           43          750    2310


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        48916
Herstellerzeichen                 DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung             D520...(s.o.)
Radgröße                          9 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                 -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                 -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                 -
S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                 -
S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                 -
S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                 32,5


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Landrover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                       DIEWE GmbH

                                                                                    Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max (Compact)    70-134        235/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K6i K8e R70     A01 A12 A19
DXA                                               T88                                 A58 A99 B02
e13*2007/46*1103*..                                                                   KoS S01
Ford Focus              66-134        235/30R20   K1a K1b K2b K4b K8d R70 T88         A01 A12 A19
DYB                                                                                   A58 A99 Car
e13*2007/46*1138*..                                                                   Flh Lim S01
- incl. Facelift 2014
Ford Focus RS           224, 257      235/30R20   K1a K1b K3s K4i K5a K6d R70 T88     A01 A12 A19
DA3, DA3-RS                                                                           A58 A99 B02
e13*2001/116*0144*.                                                                   Flh S01
e13*2001/116*1010*.
Ford Focus ST           136, 184      235/30R20   K1a K1b K2b K4b K8d R70 T88         A01 A12 A19
DYB                                                                                   A58 A99 Car
e13*2007/46*1138*..                                                                   Flh S01
- incl. Facelift 2015
Ford Kuga (I)           100-147       245/35R20   K1a                                 A01 A12 A19
DM2                     100-147       245/40R20   K1a                                 A57 A99 B02
e13*2001/116*           100-147       255/35R20   K1a K2b                             S01
0109*19-31              100-147       265/35R20   K1a K1b K2b
                        100-147       275/30R20   K1c K25 K2b
Ford Kuga (II)          85-134        235/35R20   K1a K1b K2b T92                     A01 A12 A19
DM2                     85-134        245/35R20   K1a K1b K2b T95                     A57 A99 S01
e13*2001/116*           85-134        245/40R20   G01 K1a K1b K2b
0109*31-..              85-134        255/35R20   K1c K2b
- ab Modell 2013        85-134        265/30R20   K1c K2a K2b
                        85-134        265/35R20   K1c K2a K2b
Ford Mondeo             85-177        225/35R20   K2b K6g T88 T92                     A01 A12 A19
BA7                     85-177        235/35R20   K1a K1b K2b K4i K6g K6j T88 T92     A58 A99 Flh
e13*2001/116*           85-177        245/30R20   K1a K1b K2b K4i K6g K6j             Lim V20 S05
0249*26-..              85-177        255/30R20   K1c K2b K4i K5d K6h K6n
- ab MJ 2015 (MK5)      85-177        265/30R20   K2c K4i K6h K6n R03
Ford Mondeo Turnier     85-177        225/35R20   K2b K6g T88 T92                     A01 A12 A19
BA7                     85-177        235/35R20   K1a K1b K2b K4i K6g K6j T88 T92     A58 A99 Car
e13*2001/116*           85-177        245/30R20   K1a K1b K2b K4i K6g K6j             V20 S05
0249*26-..              85-177        255/30R20   K1c K2b K4i K5d K6h K6n
- ab MJ 2015 (MK5)      85-177        265/30R20   K2c K4i K6h K6n R03
Jaguar S-Type           147-219       245/30R20   K1c K2c K42 K56 R70 T90             A01 A12 A19
CCX                                                                                   A99 B02 K41
e11*98/14*0115*..                                                                     K44 K45 S03
Jaguar XF               120-283       245/35R20                                       A12 A19 A99
CC9                     120-283       255/30R20   T92                                 Lim V20 S03
e11*2001/116*0323*.     120-283       255/35R20
                        120-283       265/30R20
                        120-283       265/35R20
                        120-283       275/30R20   A01 K1a K1b K2b K41
Jaguar XJ               152-291       245/35R20   R37 T95                             A12 A19 A99
N*3                     152-291       255/35R20   A01 K41 R35 T97                     B02 NBF S03
e11*2001/116*0217*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                         DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Land Rover Freelander 2   110-171       245/45R20   K1a                                 A01 A12 A19
LF                        110-171       255/45R20   K1a K2b                             A99 S04
e11*2001/116*0300*.       110-171       265/45R20   K1a K1b K2b
                          110-171       275/40R20   K1c K2b
Land Rover Range-         110-177       235/45R20                                       A12 A19 A57
Rover Evoque              110-177       245/45R20                                       A99 S04
LV, LV-A
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Volvo C70                 100-169       235/30R20   K46 K66 R70 T98                     A01 A12 A19
M                                                                                       A99 B02 Cbo
e4*2001/116*0076                                                                        S02
*08-..
Volvo S60, V60            84-177        245/30R20   A58 K1c K2b K3i K4i K5b K6f T90     A01 A12 A19
F, F-N2D                  84-224        235/35R20   A57 G81 K1c K2b K3i K4i K5b K6f     A99 Car Lim
e9*2007/46*0023*..;                                 T92                                 S06
e13*2007/46*1157*..       84-224        255/30R20   A57 G81 K1c K2c K3i K4i K5b K6f
                                                    K7a T88 T92
Volvo S80                 80-224        235/35R20   G81 K1a K1b K2b K41 K42 K45 K46     A01 A12 A19
A, A-2D                                             T92                                 A99 S06
e9*2001/116*0057*..,      80-224        255/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T92
e1*2001/116*0504*..       80-232        265/30R20   G81 K1c K2c K41 K42 K43 K45 K46
                                                    T94
Volvo V40                 84 - 187      235/30R20   G01 K1c K2b K3i K5d K6g T88         A01 A12 A19
M, M-N2E                                                                                A58 A99 Flh
e4*2001/116*                                                                            X4V S01
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC              84-187        225/35R20   K1c T90                             A01 A12 A19
M, M-N2E                  84-187        235/30R20   K1c T88                             A57 A99 Flh
e4*2001/116*                                                                            S01
0076*29..;
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country
Volvo V70                 80-179        235/35R20   G81 K1c K2b K41 K42 K45 K46 T92     A01 A12 A19
B, /-2D, /-N2D, /-N2E     80-179        255/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T92     A99 Car X7V
e9*2001/116*0065*..;      80-224        265/30R20   G81 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46     S06
e1*2001/116*0505*..;                                T94
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC60                100-224       235/45R20   K1a                                 A01 A12 A19
D, /-2D, /-N2D, /-N2E     100-224       245/45R20   K1c K2b                             A57 A99 S06
e9*2001/116*0068*..;      100-224       255/40R20   K1c K2b
e1*2001/116*0507*..;      100-224       255/45R20   K1c K2b
e1*2007/46*0339*..;       100-224       265/45R20   K1c K2b
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC70                120-224       245/35R20   K1c T95                             A01 A12 A19
B, /-2D, /-N2D, /-N2E     120-224       255/35R20   K1c K2b K42 K46                     A99 Car KMV
e9*2001/116*0065*..;                                                                    S06
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10


A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10


K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4b     An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der Rad-
hausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Radhausinnenverklei-
dung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                    DIEWE GmbH

                                                                                   Seite 7 von 10


K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K66    Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10


R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 9 von 10


V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   275/35R20     305/30R20
Nr. 18   275/40R20     315/35R20
Nr. 19   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. April 2015 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48916 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55805712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ D520
Hersteller                    DIEWE GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. April 2015




Bohlander                                                                    00227040.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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