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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B32
Typ                               B32-9021
Radgröße                          9,0Jx21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X4            B32-9021 X4 / ohne Ring              5/108/63,4          38,5        800    2350


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50745
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B32-9021 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx21EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                   -
S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -
S06       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   33,5
          M14x1,5
S07       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      135                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford, Jaguar, Landrover, Volvo


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Galaxy (III)      88-177         245/35R21   K1a K1b K2b K3h K4i K5d T96          A01 A12 A21
WA6                    88-177         255/30R21   K1c K2b K3h K4i K5d K6g T93          A58 A99 V21
e13*2001/116*          88-177         265/30R21   K1c K2b K3h K4i K5d K6g K6j T96      S07
0185*24-..             88-177         275/30R21   K2c K4i K6d K6h R03 T98
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (I)          100-147        245/35R21   K1a K1b K2b                          A01 A12 A21
DM2                    100-147        255/30R21   K1c K2a K2b                          A57 A99 B02
e13*2001/116*          100-147        265/30R21   K1c K2a K2b K41 K42                  S03
0109*19-31
Ford Kuga (II)         85-134         245/30R21   K1c K2b T91                          A01 A12 A21
DM2                    85-134         245/35R21   G01 K1c K2b                          A57 A99 S05
e13*2001/116*          85-134         255/30R21   K1c K2a K2b
0109*31-..
- ab Modell 2013
Ford S-Max (II)        88-177         245/35R21   K1a K2b K3h K4i K5d T96              A01 A12 A21
WA6                    88-177         255/30R21   K1c K2b K3h K4i K5d K6g T93          A58 A99 V21
e13*2001/116*          88-177         265/30R21   K1c K2b K3h K4i K5d K6g K6j T96      S07
0185*24-..             88-177         275/30R21   K2c K4i K6d K6h R03 T98
- ab MJ 2016
Jaguar XF              120-283        255/30R21   K1a K1b K2b K41 T93                  A01 A12 A21
CC9                    120-283        265/30R21   K1c K2b K41 K42 K46                  A99 Lim S02
e11*2001/116*0323*.
Land Rover Range-      110-177        245/40R21                                        A12 A21 A57
Rover Evoque           110-177        255/35R21   A01 K2b                              A99 S04
LV, LV-A               110-177        255/40R21   A01 K2b
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Volvo XC90             140-235        255/40R21                                        A07 A12 A21
L                      140-235        265/40R21   A01 LV3                              A56 A99 KMV
e4*2007/46*0929*..     140-235        265/40R21   XCg                                  NoH S06
                       140-235        275/40R21   A01 LV3
                       140-235        275/40R21   XCg

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm
zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3h     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
kleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und
dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoH     Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
Nr. 2   245/40R21       275/35R21
Nr. 3   255/30R21       295/25R21
Nr. 4   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
Nr. 5   255/40R21       285/35R21
Nr. 6   255/50R21       285/45R21
Nr. 7   265/35R21       305/30R21
Nr. 8   265/40R21       295/35R21
Nr. 9   275/35R21       325/30R21
Nr.10   285/35R21       325/30R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

XCg     Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden (großer Wende-
kreis).




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2016 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7




Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Januar 2016




Laux                                                                 00241064.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B32-9021
KBA / ECE                                             50745

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart   Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall          ja
Continental / VDO Redi                                               ja
CUB Universal                                          Metall        ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi         ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi         ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Orange Universal Clamp In                              Metall        ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi         ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi         ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall        ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall        ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall        ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall        ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall       nein
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall       nein
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall        ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall        ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall        ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall        ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall        ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall        ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall        ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi         ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi         ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi         ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi         ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall        ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.