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							Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.10.2016
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Fahrzeughersteller                       : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
                                           JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                           VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 20 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
WF8020/GD3X         GD3X                      ohne                       63,4                    760     2365    07/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : DM2; DM2; BA7; DA3
Zubehör                                  : N250519-C
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : WA6
Zubehör                                  : N450519-C
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; WA6
Zubehör                                  : Serienmuttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : DA3; DM2
                                           130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                           133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
                                           140 Nm für Typ : BA7
                                           220 Nm für Typ : SBF
                                           220 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..       132 - 155 235/45R20 96                                Allradantrieb;
                                                245/45R20 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/45R20 101                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 166          235/30R20 88Y 11A; 21B; 22H; 22P;            Nur Ford Focus ST;
                                                             24M; 56G                       Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 92    225/30R20 85  FGP; 11A; 21P; 22P;            Schrägheck;
                                                             24J; 24M; 5EG                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                      59 - 107 225/30R20 85W FGP; 11A; 21P; 22P;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J; 24M; 5EG                  73C; 74A; 74H
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 235/35R20 92                                  Nur Kuga ab
                                                                                         Modelljahr 2013;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
DM2            e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95                               Nur Kuga bis
                                              245/40R20 95                               Modelljahr 2012;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 110 - 177 245/35R20 95        11A; 248; 26P            ab
                                                                                         e13*2001/116*0249*26;
                                                                                         Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck; Ohne
                                                                                         Radhausverbreiter.
                                                                                         Serie;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
BA7            e13*2001/116*0249*.. 110 - 177 245/35R20 95      11A; 248; 26P            ab
                                                                                         e13*2001/116*0249*26;
                                                                                         Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck; Mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         Serie;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 5HR                             ab
                                           245/40R20 99                                  e13*2001/116*0185*24;
                                                                                         Galaxy; S-MAX;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74H
WA6            e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R20 95W FGT; 11A; 24M; 5HR;           Ford S-MAX; Ford
                                                                54F                      Galaxy; bis
                                                                                         e13*2001/116*0185*23;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JA; JB; CC9
Zubehör                                 : N250519-C
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : DC
Zubehör                                 : N450521-C
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.. 132       235/55R20 102                                 Allradantrieb;
                                           245/50R20 102                                 Heckantrieb;
                                 132 - 280 255/50R20 109                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 771

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e11*2007/46*2150*.. 120 - 250 235/35R20            51G; 57E                 Heckantrieb;
                                           235/35R20 92         11A; 245; 26B; 26J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57E; 575                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 76A

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.. 132 - 280 245/35R20 95                                  Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 245/35R20 95 51J; 765                        Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         76T

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör                                 : N450521-C
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : LV; LF
Zubehör                                 : N450521-C
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.. 110 - 177 235/45R20 96                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R20 99                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101 11A; 24J                       Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 76T

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 235/45R20 96                                  Cabrio; Kombi; Coupe;
                                           245/40R20 95                                  2-türig; 4-türig;
                                           245/45R20            51G                      Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M-2D; M
Zubehör                                 : N250519-C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : D-2D; D; A; D-N2D; L; F; B; A-2D; B-2D
Zubehör                                 : Seienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : M; M-2D
                                          130 Nm für Typ : M
                                          130 Nm ( nur V40 ) für Typ : M
                                          140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F; L
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..    73 - 107 225/30R20 85W 11A; 22I; 24J; 24M;           VOLVO C30 (Coupe);
                                                           5EG                           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/30R20 85W 5EG                              VOLVO V40;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
M              e4*2001/116*0076*..   84 - 157 225/35R20 90                               VOLVO V40
                                              235/35R20 88W 11A; 245                     CrossCountry;
                                     84 - 187 225/35R20 90W                              Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 768
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 107 225/30R20 85W 11A; 22I; 24J; 24M;          VOLVO C30 (Coupe);
                                                            5EG                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92                       S60 Cross Country;
                                          245/35R20 95 11A; 27I              V60 Cross Country;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 245/30R20 90W 11A; 22I; 5GA                    Allradantrieb;
A-2D         e1*2001/116*0504*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 80 - 147 245/30R20 90W 11A; 22B; 5GA                    VOLVO V70;
B-2D         e1*2001/116*0505*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74H
B              e9*2001/116*0065*..   120 - 224 245/35R20 95                              VOLVO XC70;
B-2D           e1*2001/116*0505*..             245/40R20 95                              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74H
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..    100 - 224 255/45R20 101 11A; 24J; 248                Allradantrieb;
D-N2D        e1*2007/46*0339*..                                                          Frontantrieb;
D-2D         e1*2001/116*0507*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 235 245/50R20 102                                  Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    BA7
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0249*..
       Handelsbez.:    FORD MONDEO

       Variante(n):    ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 150             y = 170                   VA
             26P                      x = 100             y = 120                   VA
             27B                      x = 270             y = 330                   HA
             27I                      x = 220             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 150       y = 170            13                 VA
             26N                   x = 150       y = 170             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 330             3                 HA
             27H                   x = 270       y = 330             3                 HA
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    JA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2150*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XE

       Variante(n):    Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 230                   VA
             27B                      x = 290             y = 300                   HA
             27I                      x = 240             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 300            26                 HA
             27H                   x = 290       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0023*..
       Handelsbez.:    VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
						
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