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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50779*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         KS8090
§ 22 50779*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50779


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50779*01


                Die ABE-Nr. 50779*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ KS8090, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0059-16-MURD/N1 vom 20.02.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1-2

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 50779*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.



                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 20.02.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 02.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0059-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: KS8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.02.2017
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                Fahrzeughersteller                       : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
                                                           LAND ROVER (GB), VOLVO
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 J X 19 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 50
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                GD4X                KS8090/GD4X             ohne                         63,4                    760     2330    01/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD, FORD MOTOR
                Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : DYB; (Kegel)
                Zubehör                                  : N250519-C
                Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 50779*01




                                                           für Typ : DM2; BA7
                Zubehör                                  : N250519-C
                Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : WA6
                Zubehör                                  : N450519-C
                Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : SBF; (Kegelbund)
                Zubehör                                  : Serie s. Aufl. 74D
                Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
                Zubehör                                  : Serie s. Aufl. 74D
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : DYB
                                                           130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
                                                           135 Nm für Typ : DM2 erhöhtes Anzugsmoment
                                                           140 Nm für Typ : BA7
                                                           160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
                                                           220 Nm für Typ : SBF
                                                           220 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
                Verkaufsbezeichnung:     Edge
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
                SBF          e1*2007/46*1524*..       132 - 155 235/55R19 101    12I                        Allradantrieb;
                                                                245/50R19 101    124                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/50R19 103    12A                        51A; 721; 73C; 74D
                Gutachten 366-0059-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KS8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                DYB          e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 235/35R19            51G                      Focus ST; Kombi;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                         73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92                                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              235/45R19 95                               135 Nm; Nur Kuga bis
                                                              245/40R19 94                               Modelljahr 2012;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                         73C; 74A; 740
                DM2            e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/45R19 92       51J                      Nur Kuga ab
                                                              235/40R19 92                               Modelljahr 2013;
                                                              235/45R19 95                               Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
§ 22 50779*01




                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A

                Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96                                  ab
                                                           245/35R19 95         11A; 248                 e13*2001/116*0249*26;
                                                           245/40R19 94         11A; 248                 Kombi; Stufenheck;
                                                                                                         Schrägheck; Ohne
                                                                                                         Radhausverbreiter.
                                                                                                         Serie;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A
                BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96                                ab
                                                              245/35R19 95                               e13*2001/116*0249*26;
                                                              245/40R19 94                               Kombi; Stufenheck;
                                                                                                         Schrägheck; Mit
                                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                                         Serie;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A
                Gutachten 366-0059-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KS8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy;              erhöhtes
                                                                         FGT; 5HA                        Anzugsmoment
                                                                                                         160 Nm; Ford S-MAX;
                                                                                                         Ford Galaxy; bis
                                                                                                         e13*2001/116*0185*23;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 740
                WA6            e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98                                ab
                                                              245/45R19         51G                      e13*2001/116*0185*24;
                                                                                                         Galaxy; S-MAX;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74D

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited
§ 22 50779*01




                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : CCX; CCX; CC9; N*3
                Zubehör                                 : N250519-C
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : DC
                Zubehör                                 : N450521-J
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : DC
                                                          128 Nm für Typ : CCX
                                                          135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
                                                          165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                DC           e11*2007/46*3324*.. 132 - 280 245/55R19 103                                 Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 771

                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                CCX          e11*98/14*0115*.. 290 - 291 245/35R19 93Y 11A; 21B; 57E; 68R                ab e11*98/14*0115*06;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 76A; 97E
                CCX            e11*98/14*0115*..    147 - 175 245/35R19 93  11A; 21B                     ab e11*98/14*0115*06;
                                                    147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A
                Gutachten 366-0059-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KS8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 245/40R19 12T; 51G                           erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         165 Nm;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 721; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 740; 76T; 765

                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19           51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         135 Nm; nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0217*04;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         Luftfederung; nicht
                                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                         73C; 74A; 740; 76T;
§ 22 50779*01




                                                                                                         76Z; 765

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : N450521-C, N450521-J
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101                                erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 740; 76T

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : M
                Zubehör                                 : N250519-C
                Gutachten 366-0059-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KS8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 8
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : F; A; B-2D; D-N2D; D-2D; A-2D; B; D
                Zubehör                                 : Serie s. Aufl. 74D
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
                                                          170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/35R19 88                                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                     84 - 157 225/35R19 88W                              120 Nm; VOLVO V40
                                                              225/40R19 89                               CrossCountry;
                                                     84 - 187 225/40R19 89W                              Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 740; 765
                M              e4*2001/116*0076*..   84 - 132 215/35R19 85W 5EG                          erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              225/30R19 84W 5EA                          120 Nm; VOLVO V40;
§ 22 50779*01




                                                     84 - 157 225/35R19 88W                              Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 740

                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
                F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92                       erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                          235/40R19 92                       170 Nm; S60 Cross
                                                          235/45R19 95                       Country; V60 Cross
                                                          245/40R19 94                       Country;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                             74D; 740

                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W                                  erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                A-2D           e1*2001/116*0504*..   80 - 232 245/35R19 93Y 5HA                          170 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                         74D; 740
                Gutachten 366-0059-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KS8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94                                  erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                B-2D           e1*2001/116*0505*..   120 - 224 235/45R19 95                              170 Nm; VOLVO XC70;
                                                               245/40R19 98                              Allradantrieb;
                                                               245/45R19 98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                         73C; 74D; 740

                Verkaufsbezeichnung:     XC60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
                D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/55R19 101                             erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                D-N2D          e1*2007/46*0339*..                                                        170 Nm; Allradantrieb;
                D-2D           e1*2001/116*0507*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                         73C; 74D; 740

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 50779*01




                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                Gutachten 366-0059-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KS8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2017
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 50779*01




                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1300kg.
                68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/35R19
                                     Hinterachse:                          275/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                Gutachten 366-0059-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KS8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2017
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                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 50779*01




                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
                97E) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Vorderachse muß 1 bis 1½ Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse gleich der des Sonderrades der
                     Hinterachse sein muß.
                FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
                     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
                     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
                     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
						
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