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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51168



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         IC8080
§ 22 51168




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51168


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51168


             Die ABE-Nr. 51168 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ IC8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0419-16-MURD vom 13.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51168




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 13.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeughersteller                       : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 50
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             GG4 63,4            GG4                     Ø63,4-D-Ø72                 63,4    Kunststoff     705     2327     11/16
             GG4 63,4            GG4                     Ø63,4-D-Ø72                 63,4    Kunststoff     714     2291     11/16
             GG4 63,4            GG4                     Ø63,4-D-Ø72                 63,4    Kunststoff     740     2200     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD, FORD MOTOR
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : DYB; (Kegel)
             Zubehör                                  : D5
§ 22 51168




             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : DYB-LPG; DA3; DYB; DM2; DXA; BA7
             Zubehör                                  : D5
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : SBF; (Kegelbund)
             Zubehör                                  : D13
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : WA6
             Zubehör                                  : D13
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
             Zubehör                                  : D8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DM2 erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; DXA erhöhtes Anzugsmoment; DYB erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes Anzugsmoment
                                                        140 Nm für Typ : BA7
                                                        160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
                                                        220 Nm für Typ : SBF
                                                        220 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
             Verkaufsbezeichnung:     Edge
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
             SBF          e1*2007/46*1524*..       132 - 155 235/60R18 103   12O                        Allradantrieb;
                                                             245/55R18 103   124                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/60R18 105   124                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                             255/55R18 105   12A                        74D; 74H; 74P; 76O
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DA3          e13*2001/116*0144*.. 166         225/40R18         51G                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      135 Nm; Nur Ford
                                                                                                      Focus ST; Schrägheck;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74H; 74P; 740
             DYB            e13*2007/46*1138*..   63 - 134 235/40R18         51G                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      135 Nm; Kombi;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740; 83L
             DYB            e13*2007/46*1138*..   136 - 184 235/40R18        51G                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      135 Nm; Focus ST;
                                                                                                      Kombi; Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51168




                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 235/40R18             51G                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      135 Nm; Kombi;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740; 83L

             Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/50R18 95         51J                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           235/45R18 94      51J                      135 Nm; Nur Kuga ab
                                                           245/45R18 96                               Modelljahr 2013;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      740; 76O
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 15
             Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18           51G                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           245/45R18 96                               135 Nm; Nur Kuga bis
                                                                                                      Modelljahr 2012;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18 93         51J                      bis
                                               74 - 176 235/40R18            51G                      e13*2001/116*0249*25;
                                                                                                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
             BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95                                ab
                                                           235/45R18 94                               e13*2001/116*0249*26;
                                                           245/40R18 97      11A; 248                 Kombi; Stufenheck;
                                                           245/45R18 96      11A; 248                 Schrägheck; Ohne
§ 22 51168




                                                                                                      Radhausverbreiter.
                                                                                                      Serie;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76O
             BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18 89W 5FM; 51J                      bis
                                                 74 - 176 235/40R18     11A; 24M; 51G                 e13*2001/116*0249*25;
                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
             BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95                                ab
                                                           235/45R18 94                               e13*2001/116*0249*26;
                                                           245/40R18 97                               Kombi; Stufenheck;
                                                           245/45R18 96                               Schrägheck; Mit
                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                      Serie;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76O
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/45R18 100                                 ab
                                                        255/45R18 99                                  e13*2001/116*0185*24;
                                                                                                      Galaxy; S-MAX;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 74P;
                                                                                                      75I; 76O
             WA6            e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W FGT                           erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                            235/45R18        FGT; 51G                 160 Nm; Ford S-MAX;
                                                            235/45R18 94W    FGT; 5HI                 Ford Galaxy; bis
                                                            235/45R18 94Y    FGT; 5HI                 e13*2001/116*0185*23;
                                                            235/45R18 98     FGT                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18 93Y    Nicht Ford Galaxy;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             FGT; 5HA                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                            245/40R18 97     FGT                      740

             Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92          51J                      erhöhtes
§ 22 51168




                                                                                                      Anzugsmoment
                                                            235/40R18        51G                      135 Nm; Nur Grand C-
                                                                                                      MAX; MPV;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740
             DXA            e13*2007/46*1103*..   63 - 134 215/40R18 89W 51J                          erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                            225/40R18 92     51J                      135 Nm; Nur C-MAX;
                                                            235/40R18        51G                      MPV; Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : D8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : NNA
                                                       128 Nm für Typ : CCX
                                                       135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
                                                       165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 203 245/40R18              11A; 22B; 22L; 24J;      nur bis
                                                                             24M; 51G                 e11*98/14*0115*05;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74H; 74P
             CCX            e11*98/14*0115*..    147 - 175 235/40R18 91W                              ab e11*98/14*0115*06;
                                                 147 - 219 245/40R18     11A; 21B; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76O
             CCX            e11*98/14*0115*..    290 - 291 235/40R18         51G; 52J; 57E; 689       ab e11*98/14*0115*06;
                                                           245/40R18         11A; 21B; 51G; 57E;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             688                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           245/40R18         11A; 21B; 51G; 52J       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76A; 76O; 97E

             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
             CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                 120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S                165 Nm;
                                                           245/45R18     12T; 51G                     Kombilimousine;
§ 22 51168




                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      740; 76O; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NNA          e11*2007/46*0089*.. 177 - 250 245/50R18            51G; 57E; 575            Limousine;
                                                        255/45R18 99         11A; 26P; 57E; 588       Heckantrieb; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 76A; 76O; 978
             N*3            e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W                              erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                 152 - 291 235/50R18     51G                          135 Nm; nur bis
                                                           245/45R18 96Y                              e11*2001/116*0217*04;
                                                           255/45R18 99                               Heckantrieb;
                                                                                                      Luftfederung; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740; 76O

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : D8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 225/65R18 103 51J                            erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                             235/55R18 100                            160 Nm; Allradantrieb;
                                                             235/60R18 103                            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      740; 76O

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : M
§ 22 51168




             Zubehör                                 : D5
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : D; D-N2D; G; A-2D; A; B-2D; D-2D; B; F
             Zubehör                                 : D13
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
                                                       140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F; G
             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89                                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                             225/40R18 88                             120 Nm; VOLVO V40;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      740
             M              e4*2001/116*0076*..   84 - 132 225/40R18 88                               erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                  84 - 157 215/45R18 89                               120 Nm; VOLVO V40
                                                  84 - 187 215/45R18 89W                              CrossCountry;
                                                           225/40R18 91                               Allradantrieb;
                                                           225/45R18 91                               Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      740; 76O
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
             F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/50R18 95                       S60 Cross Country;
                                                       235/45R18 94                       V60 Cross Country;
                                                       235/50R18 97 11A; 27I              Allradantrieb;
                                                       245/45R18 96                       Frontantrieb;
                                                       255/45R18 99 11A; 27I              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 74H; 74P;
                                                                                          76O
             F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y                       nicht S60 Cross
                                                       225/45R18 95 11A; 54A              Country; nicht V60
                                                       235/40R18 95 11A; 21P; 22I         Cross Country; Kombi;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                          74H; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 147    225/45R18 91W      5GG                      Allradantrieb;
§ 22 51168




             A-2D         e1*2001/116*0504*..             235/40R18 91W      5GG                      Frontantrieb;
                                              80 - 175    225/45R18 91Y      5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R18 91Y      5GG                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                          245/40R18 93W                               73C; 74D; 74H; 74P
                                                 80 - 210 225/45R18 95
                                                          235/40R18 95
                                                 80 - 232 225/45R18 95Y
                                                          235/40R18 95Y
                                                          245/40R18 93Y      5HA
                                                          245/40R18 97

             Verkaufsbezeichnung:     V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
             G            e9*2007/46*0093*.. 120 - 162 235/45R18       11A; 26P; 27I; 51G             V60 Hybrid; V60 Plug
                                                                                                      in Hybrid; V60 Twin
                                                                                                      Engine; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      74H; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18            51G                      VOLVO XC70;
             B-2D         e1*2001/116*0505*..           245/45R18 96                                  Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                      74P
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 15
             Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B            e9*2001/116*0065*.. 80 - 175     225/45R18 91W     5GG; 51J                 VOLVO V70;
             B-2D         e1*2001/116*0505*..              235/40R18 91W     5GG; 51J                 Allradantrieb;
                                              80 - 224     225/45R18 95      51J                      Frontantrieb;
                                                           235/40R18 95      51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18         11A; 22I; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                      74P

             Verkaufsbezeichnung:     XC60
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             D            e9*2001/116*0068*..    100 - 224 235/55R18 100                              Allradantrieb;
             D-N2D        e1*2007/46*0339*..               235/60R18 103                              Frontantrieb;
             D-2D         e1*2001/116*0507*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                      74P; 76O

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
§ 22 51168




                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 51168




                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 15
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§ 22 51168




                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             588) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                  Vorderachse:                         255/45R18
                                  Hinterachse:                         285/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                    Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                    tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§ 22 51168




                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
§ 22 51168




                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig!
             978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                  Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
                  Sonderrades der Hinterachse sein muß.
             97E) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Vorderachse muß 1 bis 1½ Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                  Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse gleich der des Sonderrades der
                  Hinterachse sein muß.
             FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
                  Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
                  Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
                  (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:      JAGUAR
                    Fahrzeugtyp:     NNA
                    Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0089*..
                    Handelsbez.:     JAGUAR XJ

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 230             y = 230                   HA
                          27B                      x = 280             y = 280                   HA
                          26P                      x = 180             y = 250                   VA
                          26B                      x = 230             y = 300                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51168




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 280       y = 280             8                 HA
                          27F                   x = 280       y = 280            16                 HA
                          26N                   x = 230       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 230       y = 300            27                 VA
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      VOLVO
                    Fahrzeugtyp:     G
                    Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0093*..
                    Handelsbez.:     V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 400             y = 350                   HA
                          27I                      x = 360             y = 300                   HA
                          26B                      x = 350             y = 370                   VA
                          26P                      x = 300             y = 320                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 370             5                 VA
                          26N                   x = 350       y = 370             5                 VA
§ 22 51168
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      VOLVO
                    Fahrzeugtyp:     F
                    Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0023*..
                    Handelsbez.:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
§ 22 51168




                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
						
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