Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51168
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 18 H2
Typ: IC8080
§ 22 51168
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51168
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51168
Die ABE-Nr. 51168 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ IC8080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0419-16-MURD vom 13.01.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 23
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51168
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 13.01.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 03.02.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 28
Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
GG3 63,4 GG3 Ø63,4-D-Ø72 63,4 Kunststoff 707 2317 11/16
GG3 63,4 GG3 Ø63,4-D-Ø72 63,4 Kunststoff 714 2291 11/16
GG3 63,4 GG3 Ø63,4-D-Ø72 63,4 Kunststoff 740 2200 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; (Kegel)
§ 22 51168
Zubehör : D5
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PJ2; PT2; B5Y; BWY; DB3; DYB; PH2; PU2; DXA; DYB-LPG;
DA3; DM2; BA7; B4Y
Zubehör : D5
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör : D13
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : WA6
Zubehör : D13
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : D8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DB3 erhöhtes
Anzugsmoment; DM2 erhöhtes Anzugsmoment; DXA erhöhtes
Anzugsmoment; DYB erhöhtes Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes
Anzugsmoment
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
220 Nm für Typ : SBF
220 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 28
Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/60R18 103 12O Allradantrieb;
245/55R18 103 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
245/60R18 105 12O 51A; 71K; 721; 73C;
255/55R18 105 12A 74D; 74H; 74P; 76O;
265/55R18 108 11A; 12A; 24J; 248 77E
275/50R18 107 11A; 12A; 24J; 248
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/40R18 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Nur Ford
Focus ST; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 135 Nm; Schrägheck;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51168
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89 51J erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 11A; 24J; 51G 135 Nm; Kombi;
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 135 Nm; Stufenheck;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 51J erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 11A; 24M 135 Nm; Ford Focus
Coupe-Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 28
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R18 90 11A; 245 135 Nm; Kombi;
235/40R18 91 11A; 245 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 77E; 83L
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/40R18 92 11A; 26P; 27H erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Focus ST;
Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 77E
DYB e13*2007/46*1138*.. 184 235/40R18 95Y 11A; 12A; 245; 248; erhöhtes
26P; 27H Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Schrägheck;
Frontantrieb;
§ 22 51168
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
77E
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92 erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R18 90 11A; 245 135 Nm; Kombi;
235/40R18 91 11A; 245 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 77E; 83L
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 135 Nm; Nur C-MAX;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 77E
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 28
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/50R18 95 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 51J 135 Nm; Nur Kuga ab
235/50R18 97 11A; 245 Modelljahr 2013;
245/45R18 96 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 245 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76O; 77E
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R18 96 135 Nm; Nur Kuga bis
255/45R18 99 11A; 24J Modelljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51168
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 93 51J bis
74 - 107 225/40R18 92 51J e13*2001/116*0249*25;
235/40R18 91 11A; 24M Kombi; Frontantrieb;
74 - 176 225/40R18 92Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91Y 11A; 24M 73C; 74A; 74H; 74P;
77E
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab
235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26;
245/40R18 97 11A; 248; 26P Kombi; Stufenheck;
245/45R18 96 11A; 248; 26P Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76O; 77E
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 89W 5FM; 51J bis
74 - 107 235/40R18 91 11A; 24M e13*2001/116*0249*25;
74 - 176 225/40R18 92 11A; 24M; 51J Stufenheck;
235/40R18 11A; 24M; 51G Schrägheck;
235/40R18 91Y 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
77E
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 28
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 11A; 248 ab
235/45R18 94 11A; 248 e13*2001/116*0249*26;
245/40R18 97 11A; 248; 26P Kombi; Stufenheck;
245/45R18 96 11A; 248; 26P Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76O; 77E
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 24M; Frontantrieb;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 166 225/40R18 11A; 21B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74H; 74P;
51G 77E
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE 12A; 51A; 71K; 721;
150 - 166 225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 74H; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51168
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 53S Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 225/40R18 92 11A; 24D; 5GM geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
744; 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97 11A; 245; 26P ab
245/45R18 100 e13*2001/116*0185*24;
255/45R18 99 11A; 245; 26P Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 74P;
75I; 76O; 77E
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W FGT erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 FGT; 51G 160 Nm; Ford S-MAX;
235/45R18 94W FGT; 5HI Ford Galaxy; bis
235/45R18 94Y FGT; 5HI e13*2001/116*0185*23;
235/45R18 98 FGT 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93Y Nicht Ford Galaxy; 12A; 51A; 71K; 721;
FGT; 11A; 24M; 5HA 73C; 74A; 74H; 74P;
245/40R18 97 FGT; 11A; 24M 740; 77E
245/45R18 96 FGT; 11A; 24M
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 28
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 245 135 Nm; Nur Grand C-
77 - 92 215/45R18 93 51J MAX; MPV;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 77E
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R18 89W 51J 135 Nm; Nur C-MAX;
225/40R18 92 51J MPV; Frontantrieb;
235/35R18 90 11A; 21P; 22I; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 245 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 77E
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 53S bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 225/40R18 92 11A; 24D; 5GM e1*2001/116*0207*15;
§ 22 51168
PU2 L072 Pkw geschlossen; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
744; 75I; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NNA; CCX; JB; N*3; CC9; CCX; JA
Zubehör : D5
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC
Zubehör : D8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DC; JB; NNA
128 Nm für Typ : CCX
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 28
Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.. 132 235/65R18 106 Allradantrieb;
132 - 280 255/60R18 108 771 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
75I; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 203 245/40R18 11A; 22B; 22L; 24J; nur bis
24M; 51G e11*98/14*0115*05;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 77E
CCX e11*98/14*0115*.. 290 - 291 235/40R18 11A; 21B; 51G; 52J; ab e11*98/14*0115*06;
57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 11A; 21B; 24J; 51G; 12A; 51A; 71K; 721;
57E; 688 73C; 74A; 74H; 74P;
245/40R18 11A; 21B; 24J; 51G; 76A; 76O; 77E; 97E
52J
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/40R18 91W 11A; 21B ab e11*98/14*0115*06;
147 - 219 245/40R18 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51168
73C; 74A; 74H; 74P;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 225/45R18 95 11A; 245; 26N; 26P; erhöhtes
575 Anzugsmoment
160 Nm; Heckantrieb;
235/40R18 95 11A; 245; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 245; 26B; 26J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 97 11A; 245; 26B; 26N 73C; 74A; 74H; 74P;
250 225/45R18 95 11A; 245; 26N; 26P; 740; 76O; 77E
57E; 575
Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JB e11*2007/46*2981*.. 132 - 177 235/50R18 97 12A Limousine;
132 - 280 245/45R18 96 122 Allradantrieb;
255/45R18 99 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76O;
77E
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 28
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S erhöhtes
Anzugsmoment
120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S 165 Nm;
245/45R18 12T; 51G Kombilimousine;
255/45R18 99 11A; 12A; 21Q Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76O; 76T; 77E
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NNA e11*2007/46*0089*.. 177 - 250 245/45R18 96 11A; 26P; 57E; 587 Limousine;
245/50R18 100 11A; 246; 26B; 26N; Heckantrieb; nicht
57E; 575 für gepanzerte Fz;
255/45R18 99 11A; 26P; 57E; 588 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 76A; 76O; 77E;
978
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W erhöhtes
Anzugsmoment
§ 22 51168
152 - 291 235/50R18 97 135 Nm; nur bis
245/45R18 96Y e11*2001/116*0217*04;
245/50R18 100 11A; 54A Heckantrieb;
255/45R18 99 Luftfederung; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76O; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör : D8
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LV; LF
Zubehör : D8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm für Typ : LC
160 Nm für Typ : LF erhöhtes Anzugsmoment; LV erhöhtes
Anzugsmoment
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 28
Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LC e11*2007/46*1659*.. 110 - 177 225/60R18 100 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R18 103 12O 51A; 71K; 721; 73C;
235/60R18 12T; 51G 74A; 74H; 74P; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 225/65R18 103 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R18 100 11A; 24J 160 Nm; Allradantrieb;
235/60R18 103 11A; 24J Frontantrieb;
255/55R18 105 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R18 100 erhöhtes
Anzugsmoment
225/65R18 103 160 Nm; Cabrio; Kombi;
235/55R18 100 Coupe; 2-türig; 4-
§ 22 51168
235/60R18 51G türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76O;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M-2D; M
Zubehör : D5
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P (Kegelbund lose)
Zubehör : D13
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G; L; A-2D; A; B-2D; D-2D; D-N2D; D; B; F
Zubehör : D13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F; G; L; P
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 28
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R18 89W (Coupe); Frontantrieb;
225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 187 225/50R18 95 nicht Cross Country;
225/55R18 98 Kombi; Limousine;
235/45R18 94 Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 26P Frontantrieb;
110 - 235 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 74P;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51168
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 120 Nm; VOLVO V40;
245/35R18 88 11A; 22P; 245; 248; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
84 - 187 235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 92W 11A; 22P; 245; 248; 73C; 74A; 74H; 74P;
26P 740; 77E
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/40R18 88 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 215/45R18 89 120 Nm; VOLVO V40
84 - 187 215/45R18 89W CrossCountry;
225/40R18 91 Allradantrieb;
225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 22P; 24J; 26P 73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76O; 77E
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R18 89W (Coupe); Frontantrieb;
225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 28
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO S40,
215/45R18 51G V50; Kombi; Limousine;
225/40R18 88Y 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
M e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 132 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C70
215/45R18 89W (Cabrio);
100 - 169 215/40R18 89Y Frontantrieb;
215/45R18 89Y 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 12K; 51A; 71K; 721;
235/40R18 51G 73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I nicht S60 Cross
§ 22 51168
225/45R18 95 11A; 21P; 22I; 54A Country; nicht V60
235/40R18 95 11A; 21P; 22I Cross Country; Kombi;
245/35R18 92Y 11A; 21B; 22B; 260 Stufenheck;
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B; 260 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74H; 74P; 75I; 77E
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/50R18 95 11A; 27I S60 Cross Country;
235/45R18 94 V60 Cross Country;
235/50R18 97 11A; 26P; 27I Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 27I Frontantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 74P;
75I; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 5GG Allradantrieb;
A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/40R18 91W 5GG Frontantrieb;
80 - 175 225/45R18 91Y 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93W 11A; 22I 73C; 74D; 74H; 74P;
80 - 210 225/45R18 95 77E
235/40R18 95
80 - 232 225/45R18 95Y
235/40R18 95Y
245/40R18 93Y 11A; 22I; 5HA
245/40R18 97 11A; 22I
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 28
Verkaufsbezeichnung: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e9*2007/46*0093*.. 120 - 162 235/45R18 98 11A; 26P; 27I V60 Hybrid; V60 Plug
in Hybrid; V60 Twin
Engine; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74H; 74P; 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97 11A; 24J VOLVO XC70;
B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/45R18 96 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74H;
74P; 75I; 77E
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 175 225/45R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J VOLVO V70;
B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/40R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J Allradantrieb;
80 - 224 225/45R18 95 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
235/40R18 95 11A; 22I; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51168
245/40R18 93 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93W 11A; 22I 729; 73C; 74D; 74H;
74P; 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R18 100 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/60R18 103 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 255/55R18 105 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74H;
74P; 75I; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e4*2007/46*0929*.. 140 - 235 235/60R18 103 Allradantrieb;
245/55R18 103 Frontantrieb;
245/60R18 105 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 74P;
75I; 76O; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 28
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§ 22 51168
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 28
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 51168
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 28
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51168
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 28
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
587) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
588) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§ 22 51168
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 28
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 51168
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 28
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab W erk nur mit der
Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
§ 22 51168
978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
Sonderrades der Hinterachse sein muß.
97E) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß 1 bis 1½ Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse gleich der des Sonderrades der
Hinterachse sein muß.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 28
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 24 HA
§ 22 51168
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 25 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 320 y = 350 15 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
§ 22 51168
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
§ 22 51168
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WA6
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
§ 22 51168
26N x = 300 y = 250 8 VA
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*..
Handelsbez.: JAGUAR XE
Variante(n): Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 300 26 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
§ 22 51168
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: NNA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0089*..
Handelsbez.: JAGUAR XJ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 230 HA
27B x = 280 y = 280 HA
26P x = 180 y = 250 VA
26B x = 230 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 280 8 HA
27F x = 280 y = 280 16 HA
§ 22 51168
26N x = 230 y = 300 8 VA
26J x = 230 y = 300 27 VA
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S90, V90, V90 Cross Country
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 190 y = 220 HA
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
26N x = 240 y = 280 8 VA
§ 22 51168
26J x = 240 y = 280 27 VA
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
§ 22 51168
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: G
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0093*..
Handelsbez.: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 350 HA
27I x = 360 y = 300 HA
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 370 5 VA
26N x = 350 y = 370 5 VA
§ 22 51168
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 15 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
§ 22 51168
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA