Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50773*01
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 18 H2
Typ: KS8080
§ 22 50773*01
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50773
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50773*01
Die ABE-Nr. 50773*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ KS8080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0078-16-MURD/N1 vom 22.03.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1-7
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 50773*01
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 22.03.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 29.03.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
GD3X KS8080/GD3X ohne 63,4 760 2330 02/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; (Kegel)
Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D
§ 22 50773*01
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PT2; BWY; DM2; PH2; PU2; B4Y; BA7; DYB-LPG; B5Y;
DXA; PJ2; DA3; DB3; DYB
Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör : N450521-F, s. Aufl. 74A oder 745
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : N450521-F, s. Aufl. 74A oder 745
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
140 Nm für Typ : BA7
180 Nm für Typ : SBF
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/60R18 103 12O Allradantrieb;
245/55R18 103 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
245/60R18 105 12O 51A; 71K; 721; 73C;
255/55R18 105 12A 74A; 74H; 745; 76O
265/55R18 108 11A; 12A; 24J; 248
275/50R18 107 11A; 12A; 24J; 248
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/40R18 51G Nur Ford Focus ST;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89 51J Kombi;
225/40R18 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J Schrägheck;
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74H; 745
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J; 24M
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J Stufenheck;
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74H; 745
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J; 24M
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 51J Ford Focus Coupe-
225/40R18 88 11A; 24M Cabriolet;
§ 22 50773*01
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 Kombi; Schrägheck;
235/35R18 90 11A; 245 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74H; 745;
83L
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/40R18 92 11A; 26P; 27H Focus ST; Kombi;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74H; 745
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92 Kombi; Schrägheck;
235/35R18 90 11A; 245 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74H; 745;
83L
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89 Nur C-MAX;
225/40R18 88 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74H; 745
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97 11A; 24J Nur Kuga bis
245/45R18 96 Modelljahr 2012;
255/45R18 99 11A; 24J Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74H; 745;
76O
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/50R18 95 51J Nur Kuga ab
235/45R18 94 51J Modelljahr 2013;
235/50R18 97 11A; 245 Allradantrieb;
245/45R18 96 Frontantrieb;
255/45R18 99 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745; 76O
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab
235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26;
245/40R18 97 11A; 248; 26P Kombi; Stufenheck;
§ 22 50773*01
245/45R18 96 11A; 248; 26P Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745; 76O
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 11A; 248 ab
235/45R18 94 11A; 248 e13*2001/116*0249*26;
245/40R18 97 11A; 248; 26P Kombi; Stufenheck;
245/45R18 96 11A; 248; 26P Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745; 76O
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 89W 5FM; 51J bis
74 - 107 235/40R18 91 11A; 24M e13*2001/116*0249*25;
74 - 176 225/40R18 92 11A; 24M; 51J Stufenheck;
235/40R18 11A; 24M; 51G Schrägheck;
235/40R18 91Y 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 93 51J bis
74 - 107 225/40R18 92 51J e13*2001/116*0249*25;
235/40R18 91 11A; 24M Kombi; Frontantrieb;
74 - 176 225/40R18 92Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91Y 11A; 24M 73C; 74H; 745
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 24M; Frontantrieb;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 166 225/40R18 11A; 21B; 24J; 24M; 73C; 74H; 745
51G
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE 12A; 51A; 71K; 721;
150 - 166 225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74H; 745
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 53S Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 225/40R18 92 11A; 24D; 5GM geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 744; 745;
75I
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W FGT Ford S-MAX; Ford
§ 22 50773*01
235/45R18 FGT; 51G Galaxy; bis
235/45R18 94W FGT; 5HI e13*2001/116*0185*23;
235/45R18 94Y FGT; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 98 FGT 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93Y Nicht Ford Galaxy; 73C; 74A; 74H; 745
FGT; 11A; 24M; 5HA
245/40R18 97 FGT; 11A; 24M
245/45R18 96 FGT; 11A; 24M
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97 11A; 245; 26P ab
245/45R18 100 e13*2001/116*0185*24;
255/45R18 99 11A; 245; 26P Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 745;
76O
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J Nur C-MAX; MPV;
215/45R18 89W 51J Frontantrieb;
225/40R18 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 21P; 22I; 245 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 245 729; 73C; 74H; 745
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 51J Nur Grand C-MAX;
MPV;
235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 245 Frontantrieb;
77 - 92 215/45R18 93 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74H; 745
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 53S bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 225/40R18 92 11A; 24D; 5GM e1*2001/116*0207*15;
PU2 L072 Pkw geschlossen; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 744; 745;
75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JA; N*3; JB; CC9; CCX
Zubehör : N250519-C
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 50773*01
für Typ : DC
Zubehör : N4500521-C
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 102 Nm für Typ : N*3
125 Nm für Typ : CC9; DC; JA; JB
128 Nm für Typ : CCX
Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.. 132 235/65R18 106 Allradantrieb;
132 - 280 255/60R18 108 771 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 745;
76O
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 203 245/40R18 11A; 22B; 22L; 24J; nur bis
24M; 51G e11*98/14*0115*05;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 745
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/40R18 91W 11A; 21B ab e11*98/14*0115*06;
147 - 219 245/40R18 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 745;
76O
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 225/45R18 95 11A; 245; 26N; 26P; Allradantrieb;
575 Heckantrieb;
235/40R18 95 11A; 245; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 245; 26B; 26J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 97 11A; 245; 26B; 26N 73C; 74A; 74H; 745;
250 225/45R18 95 11A; 245; 26N; 26P; 76O
57E; 575
Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JB e11*2007/46*2981*.. 132 - 177 235/50R18 97 12A Limousine;
132 - 280 245/45R18 96 122 Allradantrieb;
255/45R18 99 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 745; 76O
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S Kombilimousine;
120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S Limousine;
245/45R18 12T; 51G Heckantrieb;
§ 22 50773*01
255/45R18 99 11A; 12A; 21Q 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 745;
76O; 76T
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W nur bis
152 - 291 235/50R18 97 e11*2001/116*0217*04;
245/45R18 96Y Heckantrieb;
245/50R18 100 11A; 54A Luftfederung; nicht
255/45R18 99 für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
745; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör : N4500521-C
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LV; LF
Zubehör : N4500521-C
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LC e11*2007/46*1659*.. 110 - 177 225/60R18 100 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R18 103 12O 51A; 71K; 721; 73C;
235/60R18 12T; 51G 74A; 74H; 745; 76O
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 225/65R18 103 51J Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J Frontantrieb;
235/60R18 103 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 745;
76O
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R18 100 Cabrio; Kombi; Coupe;
225/65R18 103 2-türig; 4-türig;
235/55R18 100 Allradantrieb;
235/60R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 50773*01
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 745; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M-2D; M
Zubehör : N250519-C
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M
Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P (Kegelbund lose)
Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F; D; B; B-2D; D-2D; G; D-N2D; A; L; A-2D
Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : M; M-2D
110 Nm für Typ : M
130 Nm für Typ : M
130 Nm ( nur V40 ) für Typ : M
140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F; G; L; P
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M VOLVO C30 (Coupe);
73 - 169 215/40R18 89W Frontantrieb;
215/45R18 89W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 745
Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 187 225/50R18 95 nicht Cross Country;
225/55R18 98 Kombi; Limousine;
235/45R18 94 Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 26P Frontantrieb;
110 - 235 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89 VOLVO V40;
225/40R18 88 Frontantrieb;
§ 22 50773*01
245/35R18 88 11A; 22P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71K; 721;
84 - 187 235/40R18 91 73C; 74A; 74H; 745
245/35R18 92W 11A; 22P; 245; 248;
26P
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M VOLVO S40, V50;
Kombi;
73 - 169 215/40R18 89W Limousine;
215/45R18 51G Frontantrieb;
225/40R18 88Y 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/40R18 88 VOLVO V40
84 - 157 215/45R18 89 CrossCountry;
84 - 187 215/45R18 89W Allradantrieb;
225/40R18 91 Frontantrieb;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 245 73C; 74A; 74H; 745;
245/40R18 93 11A; 22P; 24J; 26P 76O
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M VOLVO C30 (Coupe);
73 - 169 215/40R18 89W Frontantrieb;
215/45R18 89W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 745
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE VOLVO C70 (Cabrio);
100 - 132 215/40R18 89W Frontantrieb;
215/45R18 89W 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 169 215/40R18 89Y 12K; 51A; 71K; 721;
215/45R18 89Y 73C; 74A; 74H; 745
225/40R18 92
235/40R18 51G
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I nicht S60 Cross
225/45R18 95 11A; 21P; 22I; 54A Country; nicht V60
235/40R18 95 11A; 21P; 22I Cross Country; Kombi;
245/35R18 92Y 11A; 21B; 22B; 260 Stufenheck;
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B; 260 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74H;
745
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/50R18 95 11A; 27I S60 Cross Country;
§ 22 50773*01
235/45R18 94 V60 Cross Country;
235/50R18 97 11A; 26P; 27I Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 27I Frontantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745; 76O
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 5GG Allradantrieb;
A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/40R18 91W 5GG Frontantrieb;
80 - 175 225/45R18 91Y 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93W 11A; 22I 73C; 74H; 745
80 - 210 225/45R18 95
235/40R18 95
80 - 232 225/45R18 95Y
235/40R18 95Y
245/40R18 93Y 11A; 22I; 5HA
245/40R18 97 11A; 22I
Verkaufsbezeichnung: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e9*2007/46*0093*.. 120 - 162 235/45R18 98 11A; 26P; 27I V60 Hybrid; V60 Plug
in Hybrid; V60 Twin
Engine; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74H;
745
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97 11A; 24J VOLVO XC70;
B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/45R18 96 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74H; 745
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 175 225/45R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J VOLVO V70;
B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/40R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J Allradantrieb;
80 - 224 225/45R18 95 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
235/40R18 95 11A; 22I; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93W 11A; 22I 729; 73C; 74H; 745
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R18 100 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/60R18 103 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 255/55R18 105 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74H; 745;
76O
Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence
§ 22 50773*01
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e4*2007/46*0929*.. 140 - 235 235/60R18 103 Allradantrieb;
245/55R18 103 Frontantrieb;
245/60R18 105 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74H; 745; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§ 22 50773*01
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 50773*01
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
§ 22 50773*01
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
§ 22 50773*01
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
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oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
§ 22 50773*01
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 24 HA
§ 22 50773*01
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 330 3 HA
§ 22 50773*01
27H x = 270 y = 330 3 HA
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WA6
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
§ 22 50773*01
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*..
Handelsbez.: JAGUAR XE
Variante(n): Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 300 26 HA
§ 22 50773*01
27H x = 290 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S90, V90, V90 Cross Country
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 190 y = 220 HA
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
§ 22 50773*01
26N x = 240 y = 280 8 VA
26J x = 240 y = 280 27 VA
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: G
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0093*..
Handelsbez.: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 350 HA
27I x = 360 y = 300 HA
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 370 5 VA
§ 22 50773*01
26N x = 350 y = 370 5 VA
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
§ 22 50773*01
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KS8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 15 HA
§ 22 50773*01
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA