Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                         Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                            Seite 1 von 8

Auftraggeber                       Borbet Vertriebs GmbH
                                   Tratmoos 5
                                   85467 Niederneuchning
                                   QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             BY
Typ                                BY-8020
Radgröße                           8JX20 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK108        BY-8020 LK108 / Ø72,5 - Ø63,4           5/108/63,4          45          740    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         51327
Herstellerzeichen                  BORBET
Radtyp und Ausführung              BY-8020 (s.o.)
Radgröße                           8JX20 H2
Einpresstiefe                      ET...(s.o.)
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel                  Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02   Mutter M12x1,5                              60° Kegel   130                     -
S03   Mutter M12x1,5                              60° Kegel   125                     -
S04   Mutter M14x1,5                              60° Kegel   140                     -
S05   Mutter M12x1,5                              60° Kegel   135                     -
S06   Schraube M14x1,5                            60° Kegel   140                     33
S07   Mutter M14x1,5                              60° Kegel   135                     -
S08   Mutter M14x1,5                              60° Kegel   125                     -
S09   Mutter M14x1,5 Klasse 10                    60° Kegel   170                     -
S10   Mutter M14x1,5 Klasse 10                    60° Kegel   220                     -
S11   Mutter M12x1,5                              60° Kegel   135                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Ford
                                   Jaguar
                                   Landrover
                                   Volvo

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max (Com-        63-134         225/30R20   T85                                 A12 A14 A18
pact)                   63-134         235/30R20   A01 K1a K2b R70 T88                 A58 B02 KoS
DXA                                                                                    S11
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Ford Edge               132-155        245/45R20                                       A12 A14 A18
SBF                     132-155        255/45R20                                       A56 S10
e1*2007/46*1524*..
Ford Focus Cabrio       74-107         235/30R20   G01 K1a K29 K2b K41 K44 K46 K56     A01 A12 A14
DB3                                                LK6 R70 T88                         A18 B02 Cbo
e13*2001/116*0157*.                                                                    S02
Ford Galaxy (II)        74-149         245/35R20   G01 LK6 T95                         A01 A12 A14
WA6                                                                                    A18 A58 B02
e13*2001/116*                                                                          S09
0185*00-23
Ford Galaxy (III)       88-177         235/40R20   T96                                 A12 A14 A18
WA6                     88-177         245/35R20   T95                                 A57 S10
e13*2001/116*           88-177         245/40R20   T95 T99
0185*24-..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (I)           100-147        245/35R20                                       A12 A14 A18
DM2                     100-147        245/40R20                                       A57 B02 S02
e13*2001/116*
0109*19-31
Ford Kuga (II)          85-134         235/35R20   T92                                 A12 A14 A18
DM2                     85-134         245/35R20   T95                                 A57 S05
e13*2001/116*           85-134         245/40R20   A01 G01
0109*31-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Ford Mondeo (V)         85-177         225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
BA7                     85-177         235/35R20   T88 T92                             A57 Flh Lim
e13*2001/116*           85-177         245/30R20   A01 K2b K6g T90 T93                 S05
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford Mondeo Turnier     85-177         225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
(V)                     85-177         235/35R20   T88 T92                             A57 Car S05
BA7                     85-177         245/30R20   A01 K2b K6g T90 T93
e13*2001/116*
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford S-Max (I)          74-176         245/35R20   G01 LK6 T95                         A01 A12 A14
WA6                                                                                    A18 A58 B02
e13*2001/116*                                                                          S09
0185*00-23
Ford S-Max (II)         88-177         235/40R20   T96                                 A12 A14 A18
WA6                     88-177         245/35R20   T91 T95                             A57 S10
e13*2001/116*           88-177         245/40R20   T95 T99
0185*24-..
- ab MJ 2016


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar F-Pace           132            235/55R20   A10                                 A14 A18 A57
DC                      132            245/50R20   A32                                 S08
e11*2007/46*3324*..     132-280        255/50R20   A98
                        132-280        265/50R20   A12
Jaguar XE               120-177        235/35R20   K1a T92                             A01 A12 A14
JA                                                                                     A18 A58 Lim
e11*2007/46*2150*..                                                                    S03
Jaguar XF               120-202        245/35R20                                       A12 A14 A18
CC9                                                                                    B03 Lim S03
e11*2001/116*0323*.
Jaguar XF               120-280        245/35R20   A32 T95                             A14 A18 A58
JB                                                                                     Lim S03
e11*2007/46*2981*..
Land Rover Discovery    110-177        235/45R20   A98                                 A14 A18 A57
Sport                   110-177        245/45R20   A12                                 S07
LC                      110-177        255/45R20   A12
e11*2007/46*1659*..
Land Rover Freelan-     110-171        245/45R20                                       A12 A14 A18
der 2                   110-171        255/45R20   A01 K1a                             S04
LF
e11*2001/116*0300*.
Land Rover Range-       110-177        235/45R20                                       A12 A14 A18
Rover Evoque            110-177        245/45R20                                       A57 Cbo Cpe
LV, LV-A                110-177        255/45R20                                       Y85 S04
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Volvo S60, V60          84-180         245/30R20   A58 K1a K1b K2b K4i K6f T90         A01 A12 A14
F, F-N2D                84-242         235/35R20   A57 G81 K2b K4i K6f T92             A18 Car Lim
e9*2007/46*0023*..;                                                                    Npf S06
e13*2007/46*1157*..
Volvo S60CC, V60CC      110-187        235/35R20   T92                                 A12 A14 A18
F                       110-187        235/40R20   A01 K3s                             A57 Car KMV
e9*2007/46*0023*..      110-187        245/35R20                                       Lim S06
Volvo S90, V90          110-187        235/35R20   R37 T92                             A12 A14 A18
P                       110-235        245/35R20   A01 LV9 T91 T95                     A57 Car Lim
e4*2007/46*1067*..      110-235        245/35R20   RV9 T91 T95                         S06
Volvo V40 CC            84-187         225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
M, M-N2E                84-187         245/30R20   A01 K1a K1b T90                     A57 Flh S02
e4*2001/116*
0076*29..;
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country
Volvo XC60              100-242        235/45R20                                       A12 A14 A18
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242        245/45R20                                       A57 S06
e9*2001/116*0068*..;    100-242        255/45R20   A01 K1a
e1*2001/116*0507*..;
e1*2007/46*0339*..;
e13*2007/46*1213*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC70              120-224        245/35R20   K1a T95                               A01 A12 A14
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                    A18 Car KMV
e9*2001/116*0065*..;                                                                     S06
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8
A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                           Seite 6 von 8
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KoS     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LV9     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder
21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische
Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 7 von 8
Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RV9   Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die Ver-
wendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S09     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S10     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S10 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S11     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S11 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8
T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. Mai 2017




Coen

BW/CC                                                                                   00272795.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen