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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0201708


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B32
                Typ                               B32-9021
                Radgröße                          9,0Jx21EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                X4            B32-9021 X4 / ohne Ring              5/108/63,4          38,5        800    2350


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        50745
§ 22 50745*02




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B32-9021 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx21EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   33
                S06       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   33,5
                          M14x1,5

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
                S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                   -
                S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -
                S07       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      135                   -
                S08       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -
                S09       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      125                   -
                S10       Serien-Mutter M14x1,5        Kegel 60°      220                   36,7



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 9

                Verwendungsbereich

                Hersteller                   Ford
                                             Jaguar
                                             Land Rover
                                             Volvo


                Spurverbreiterung            innerhalb 2%



                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Edge                 132-155    245/40R21                                      A07 A12 A21
                SBF                       132-155    255/40R21   A01 K1a K1b K2b                    A56 A99 S10
                e1*2007/46*1524*..        132-155    265/40R21   A01 K1a K1b K2a K2b
                                          132-155    275/35R21   A01 K1c K2c
                Ford Galaxy (III)         88-177     245/35R21   K1a K1b K2b K3h K4i K5d T96        A01 A07 A12
                WA6                       88-177     255/30R21   K1c K2b K3h K4i K5d K6g T93        A21 A58 A99
§ 22 50745*02




                e13*2001/116*0185*24-..   88-177     265/30R21   K1c K2b K3h K4i K5d K6g K6j T96    V21 S10
                - ab MJ 2016 (MK3)        88-177     275/30R21   K2c K4i K6d K6h R03 T98
                Ford Kuga (I)             100-147    245/35R21   K1a K1b K2b                        A01 A12 A21
                DM2                       100-147    255/30R21   K1c K2a K2b                        A57 A99 B02
                e13*2001/116*0109*19-31   100-147    265/30R21   K1c K2a K2b K41 K42                S03
                Ford Kuga (II)            85-134     245/30R21   K1c K2b T91                        A01 A12 A21
                DM2                       85-134     245/35R21   G01 K1c K2b                        A57 A99 S05
                e13*2001/116*0109*31-..   85-134     255/30R21   K1c K2a K2b
                - ab Modell 2013
                - incl. Facelift 2016
                Ford S-Max (II)           88-177     245/35R21   K1a K2b K3h K4i K5d T96            A01 A07 A12
                WA6                       88-177     255/30R21   K1c K2b K3h K4i K5d K6g T93        A21 A57 A99
                e13*2001/116*0185*24-..   88-177     265/30R21   K1c K2b K3h K4i K5d K6g K6j T96    V00 V21 S10
                - ab MJ 2016              88-177     275/30R21   K2c K4i K6d K6h R03 T98
                Jaguar F-Pace             120-280    265/40R21                                      A12 A21 A57
                DC                        120-280    265/45R21                                      A99 S09
                e11*2007/46*3324*..       120-280    275/40R21   A01 K1a K1b
                Jaguar XF                 120-283    255/30R21   K1a K1b K2b K41 T93                A01 A12 A21
                CC9                       120-283    265/30R21   K1c K2b K41 K42 K46                A99 Lim S08
                e11*2001/116*0323*.
                Jaguar XF                 120-280    255/30R21 K1c K2b K4i K6j T93                  A01 A12 A21
                JB                                                                                  A58 A99 Lim
                e11*2007/46*2981*..                                                                 S08
                Land Rover Discovery      110-177    245/40R21   K1a                                A01 A12 A21
                Sport                     110-177    255/40R21   K1a K1b                            A57 A99 S07
                LC                        110-177    265/35R21   K1a K1b K2b
                e11*2007/46*1659*..       110-177    265/40R21   K1a K1b K2b

                Land Rover Range-Rover    110-177    245/40R21                                      A12 A21 A57
                Evoque                    110-177    255/35R21 A01 K2b                              A99 Cbo Cpe
                LV, LV-A                  110-177    255/40R21 A01 K2b                              Y85 S04
                e11*2007/46*0223*..;
                e3*2007/46*0221*..

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Volvo S60CC, V60CC         110-187     245/30R21 K1c K2b K4i K5b K5x K6b K6w T91       A01 A12 A21
                F                                                T95                                   A57 A99 Car
                e9*2007/46*0023*..         110-187     255/30R21 K1c K2b K3s K4i K5b K5x K6b K6x       KMV Lim S02
                                                                 K7b
                Volvo S90, V90             110-235     245/30R21 K1a K2a K2b K3i K5d T91               A01 A12 A21
                P                          110-235     245/35R21 G92 K1a K2a K2b K3i K5d               A57 A99 Car
                e4*2007/46*1067*..         110-235     255/30R21 K1a K1b K2c K3i K5d LV9 T93           KOV Lim NoH
                                           110-235     265/30R21 K1c K2c K3i K4i K5d K7d LV9           S02
                Volvo S90, V90 /T8         235         245/35R21 G74 K1a K2a K2b K3i K5d T96           A01 A12 A21
                P                          235         265/30R21 K1c K2c K3i K4i K5d K7d LV9 T96       A56 A99 Car
                e4*2007/46*1067*..                                                                     KOV Lim S02
                - Twin Engine Hybrid
                Volvo V90 Cross Country    140-235     245/35R21   K1c K2b                             A01 A12 A21
                P                          140-235     245/40R21   K1c K2b                             A56 A99 KMV
                e4*2007/46*1067*01-..      140-235     255/35R21   K1c K2c K6g K6i                     NoH S02
                Volvo XC60                 140-235     245/40R21   K1c K2c                             A01 A12 A21
                U                          140-235     255/40R21   K1c K2c                             A56 A99 KOV
                e4*2007/46*1220*..         140-235     265/35R21   K1c K2c                             S02
                - ohne Radhaus-            140-235     265/40R21   K1c K2c
§ 22 50745*02




                  Verbreiterungen          140-235     275/35R21   K1c K2c
                Volvo XC60                 140-235     245/40R21   K1a K1b K2c                         A01 A12 A21
                U                          140-235     255/40R21   K1c K2c                             A56 A99 KMV
                e4*2007/46*1220*..         140-235     265/35R21   K1c K2c                             Z21 S02
                - mit Radhaus-             140-235     265/40R21   K1c K2c
                  Verbreiterungen          140-235     275/35R21   K1c K2c
                  für 21 Zoll Serie
                Volvo XC60                 140-235     245/40R21                                       A12 A21 A56
                U                          140-235     255/40R21                                       A99 KMV Z22
                e4*2007/46*1220*..         140-235     265/35R21                                       S02
                - mit Radhaus-             140-235     265/40R21
                  Verbreiterungssatz       140-235     275/35R21 A01 K1a K1b
                  für 22 Zoll Serie
                Volvo XC90                 140-235     255/40R21                                       A07 A12 A21
                L                          140-235     265/40R21                                       A57 A99 NoH
                e4*2007/46*0929*..         140-235     275/40R21                                       XCg S06
                Volvo XC90                 140-235     255/40R21                                       A07 A12 A21
                L                          140-235     265/40R21 A01 K1a K1b K2b                       A57 A99 NoH
                e4*2007/46*0929*..         140-235     275/40R21 A01 K1a K1b K2a K2b LV3               S06


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 50745*02




                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                pé.

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G74     Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 50745*02




                G92     Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3h     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
                kleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und
                dauerhaft zu befestigen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
§ 22 50745*02




                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 9

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
§ 22 50745*02




                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
                Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                LV9     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder
                21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische
                Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
                Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.

                NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
                zeug).

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50745 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S09     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S10     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S10 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50745*02




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1   245/30R21       295/25R21
                Nr. 2   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
                Nr. 3   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
                Nr. 4   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
                Nr. 5   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
                Nr. 6   255/40R21       285/35R21
                Nr. 7   255/50R21       285/45R21
                Nr. 8   265/35R21       305/30R21, 315/30R21
                Nr. 9   265/40R21       295/35R21
                Nr.10   265/45R21       295/40R21
                Nr.11   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
                Nr.12   275/45R21       315/40R21
                Nr.13   285/35R21       325/30R21
                Nr.14   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.




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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002316 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21EH2+ Typ B32-9021
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 9 von 9

                XCg     Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wur-
                den (großer Wendekreis).

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                form Schräghecklimousine (Fließheck).

                Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 7. Dezember 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 50745*02




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 7. Dezember 2017




                Bohlander                                                                     00284443.DOC
                RN/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim