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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/108/63,4         45        750    2350
5X108        PCD5X108 ET 45 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                  -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                  -
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                  -
S05       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                  -
S06       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      135                  -
S07       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  33
S08       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      220                  -
          Festigkeitsklasse 10
S09       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      125                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Land Rover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge               132-155        245/40R21                                   A12 A16 A18
SBF                     132-155        255/40R21                                   A56 S08
e1*2007/46*1524*..      132-155        265/40R21
                        132-155        275/35R21   A01 K1a K1b K2b
Ford Galaxy (III)       88-177         245/35R21   K3h T96                         A01 A12 A16
WA6                     88-177         255/30R21   K1a K3h K5d T93                 A18 A58 V21
e13*2001/116*           88-177         275/30R21   K2b K4i K6g R03 T98             S08
0185*24-..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (I)           100-147        245/35R21   K1a                             A01 A12 A16
DM2                     100-147        255/30R21   K1a                             A18 A57 B02
e13*2001/116*           100-147        265/30R21   K1a K1b K2b                     S03
0109*19-31
Ford Kuga (II)          85-178         245/30R21   K1a K1b K2b T91                 A01 A12 A16
DM2                     85-178         245/35R21   G01 K1a K1b K2b                 A18 A57 S04
e13*2001/116*           85-178         255/30R21   K1c K2b T93
0109*31-..              85-178         265/30R21   K1c K2b
- ab Modell 2013        85-178         275/30R21   K1c K2a K2b K6w
- incl. Facelift 2016
Ford S-Max (II)         88-177         245/35R21   K3h T96                         A01 A12 A16
WA6                     88-177         255/30R21   K1a K2b K3h K5d T93             A18 A57 V00
e13*2001/116*           88-177         275/30R21   K2b K4i K6g R03 T98             V21 S08
0185*24-..
- ab MJ 2016
Jaguar F-Pace           120-280        265/40R21                                   A12 A16 A18
DC                      120-280        265/45R21                                   A57 S09
e11*2007/46*3324*..
Jaguar XF               120-283        255/30R21   T93                             A12 A16 A18
CC9                     120-283        265/30R21                                   Lim S02
e11*2001/116*0323*.
Jaguar XF               120-280        255/30R21   K1a T93                         A01 A12 A16
JB                                                                                 A18 A58 Lim
e11*2007/46*2981*..                                                                S02
Land Rover Discovery    110-177        245/40R21                                   A12 A16 A18
Sport                                                                              A57 S06
LC
e11*2007/46*1659*..
Land Rover Range-       110-177        245/40R21                                   A12 A16 A18
Rover Evoque                                                                       A57 Cbo Cpe
LV, LV-A                                                                           Y85 S05
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-       132-280        265/40R21                                   A12 A16 A18
Rover Velar             132-280        265/45R21                                   A56 S05
LY
e11*2007/46*3954*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60CC, V60CC      110-187        245/30R21   K1a K1b K5w T91 T95                 A01 A12 A16
F                       110-187        255/30R21   K1c K2b K3s K4i K5w                 A18 A57 Car
e9*2007/46*0023*..      110-187        265/30R21   K1c K2b K3s K3v K3y K4i K5b K5x     KMV Lim S07
                                                   K6b K6w
Volvo V90 Cross         140-235        245/35R21   K1a K2b                             A01 A12 A16
Country                 140-235        245/40R21   K1a K2b                             A18 A56 KMV
P                                                                                      NoH S07
e4*2007/46*1067*01-..
Volvo XC40              110-184        245/35R21   K2b                                 A01 A12 A16
X                       110-184        245/40R21   K2b                                 A18 A57 S07
e9*2007/46*3146*..      110-184        255/35R21   K1c K2c K6v
Volvo XC60              100-242        245/40R21   K1c K2b                             A01 A12 A16
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242        255/35R21   K1c K2b                             A18 A57 S07
e9*2001/116*0068*..;    100-242        255/40R21   K1c K2b
e1*2001/116*0507*..;    100-242        265/35R21   K1c K2b
e1*2007/46*0339*..;     100-242        265/40R21   K1c K2b
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC60              140-235        245/40R21   K1a K1b                             A01 A12 A16
U                       140-235        255/40R21   K1c K2c                             A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..                                                                     NoH S07
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60              140-235        245/40R21                                       A12 A16 A18
U                       140-235        255/40R21   A01 K1a K1b K2c                     A56 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                     NoH Z21 S07
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60              140-235        245/40R21                                       A12 A16 A18
U                       140-235        255/40R21                                       A56 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                     NoH Z22 S07
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC60 T8           235            245/40R21   K1a K1b                             A01 A12 A16
U                       235            255/40R21   K1c K2c                             A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..                                                                     S07
- Twin Engine Hybrid
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T8           235            245/40R21                                       A12 A16 A18
U                       235            255/40R21   A01 K1a K1b K2c                     A56 KMV Z21
e4*2007/46*1220*..                                                                     S07
- Twin Engine Hybrid
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60 T8           235            245/40R21                                         A12 A16 A18
U                       235            255/40R21                                         A56 KMV Z22
e4*2007/46*1220*..                                                                       S07
- Twin Engine Hybrid
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC70              120-224        255/30R21   K1c K2b K42 K46 T93                   A01 A12 A16
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                    A18 Car KMV
e9*2001/116*0065*..;                                                                     S07
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 6 von 10

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K3y    An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Befestigungen der
Zusatzradabdeckungen vor und hinter Radmitte um 20 mm zu kürzen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 7 von 10

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
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                                                                                        Seite 8 von 10

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S09     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 9 von 10

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299104.DOC




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