Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108563440 OXIGIN 19 9020 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 63,4 Kunststoff 860 2330 02/16 HD/UC 108563440 OXIGIN 19 9020 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 63,4 Kunststoff 880 2275 02/16 HD/UC 108563440 OXIGIN 19 9020 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 63,4 Kunststoff 890 2250 02/16 HD/UC Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DM2; BA7 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; (Kegelbund) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 140 Nm für Typ : BA7 180 Nm für Typ : SBF 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/45R20 96 Allradantrieb; 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 265/40R20 100 11A; 24J; 248 74P 265/45R20 104 11A; 24J; 248 275/40R20 102 11A; 24J; 248; 26P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95 11A; 22I; 24J; 24M Nur Kuga bis 245/40R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; Modelljahr 2012; 24M Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 24C; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 235/35R20 92 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Nur Kuga ab Modelljahr 2013; inkl. Facelift 2017; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; ab 26N; 27B e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; ab 26N; 27B e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 11A; 24J; 248; 26N; ab 26P; 27I; 5HR e13*2001/116*0185*24; 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26N; Galaxy; S-MAX; 26P; 27I Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : QQ6; NNA; N*3; JA; CC9; JB Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; DC; DF Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DC; NNA 133 Nm für Typ : LC 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : LY 144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes Anzugsmoment; QQ6 erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LC e11*2007/46*1659*.. 110 - 177 235/45R20 96 5BC 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 213 235/45R20 100 12A; 51A; 56C; 71K; 245/45R20 99 11A; 245 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DF e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 235/45R20 96 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 99 144 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 255/50R20 109 11A; 245 Allradantrieb; 265/45R20 104 Heckantrieb; 275/45R20 106 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 771 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 280 235/35R20 92 11A; 241; 246; 26B; erhöhtes 26J; 57E; 575 Anzugsmoment 160 Nm; Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 24M; 27B; 27F; Heckantrieb; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JB e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 245/35R20 95Y 11A; 245; 26P erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26N; 160 Nm; Kombi; 26P Limousine; 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 26N Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95 11A; 21P; 24M; 51J; erhöhtes 765 Anzugsmoment 165 Nm; 255/35R20 11A; 21P; 24M; 51G Kombilimousine; 255/35R20 97 11A; 21P; 21Q; 24M Limousine; 275/30R20 93Y 11A; 22I; 24D; 5HA; Heckantrieb; 57F; 68U 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R20 97 11A; 22I; 24D; 57F; 12A; 51A; 56C; 71K; 68U 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NNA e11*2007/46*0089*.. 177 - 250 245/40R20 99 11A; 246; 26B; 26N; Limousine; 57E; 575 Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 24J; 26B; 26J; Heckantrieb; nicht 57E; 58C für gepanzerte Fz; 265/35R20 99 11A; 24J; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; 575 12A; 51A; 56C; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 76A; 978 N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; nur bis e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QQ6 e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 245/35R20 95 AFT; 11A; 24J; 26U; erhöhtes 57E; 68U Anzugsmoment 160 Nm; Jaguar F-Type; 255/35R20 97 XF3; 11A; 24J; 26U; Cabrio; Coupe; 57E; 575; 68Q Allradantrieb; 265/35R20 95 XF4; 11A; 241; 246; Heckantrieb; 26U; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76A Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 255/50R20 109 Allradantrieb; 265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101 11A; 24C; 24M erhöhtes Anzugsmoment 265/45R20 104 11A; 24C; 24D 160 Nm; Allradantrieb; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/45R20 96 erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95 160 Nm; Cabrio; Kombi; 245/45R20 99 Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P (Kegelbund lose) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P; D-N2D; F; U; D-2D; D; B-2D; B Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : P; U 170 Nm für Typ : B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 140 - 235 235/45R20 96 11A; 245 V90 Cross Country; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 74P; 77E 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 110 - 235 245/35R20 95 11A; 26B; 26N nicht Cross Country; 245/40R20 95 11A; 26B; 26N Kombi; Limousine; 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26P; erhöhtes 27B Anzugsmoment 170 Nm; S60 Cross 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Country; V60 Cross 26N; 27B Country; 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B Frontantrieb; 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 245/35R20 95 11A; 22I; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/40R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; 170 Nm; VOLVO XC70; 24M Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 255/45R20 101 11A; 22I; 24C; 244 erhöhtes Anzugsmoment D-N2D e1*2007/46*0339*.. 265/45R20 104 11A; 22B; 24C; 244 170 Nm; Allradantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 275/40R20 102 11A; 21P; 22B; 24C; Frontantrieb; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 140 - 235 235/45R20 96 11A; 245 XC60; nicht Hybrid; 245/45R20 99 11A; 24J Niveauregulierung; 255/40R20 97 11A; 24J; 248 Luftfederung; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24M; 241; 246 12A; 51A; 71C; 71K; 265/45R20 104 11A; 24M; 241; 246 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E U e4*2007/46*1220*.. 235 235/45R20 96 11A; 245 XC60 T8 Twin Engine; 245/45R20 99 11A; 24J Niveauregulierung; 255/40R20 97 11A; 24J; 248 Luftfederung; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24M; 241; 246 12A; 51A; 71C; 71K; 265/45R20 104 11A; 24M; 241; 246 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5BC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 710kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. AFT) .Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R20 Hinterachse: 305/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Fahrzeug: Hersteller: FORD MOTOR Fahrzeugtyp: SBF Genehm.Nr.: e1*2007/46*1524*.. Handelsbez.: Edge Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 330 VA 26P x = 280 y = 280 VA 27B x = 230 y = 280 HA 27I x = 180 y = 230 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: NNA Genehm.Nr.: e11*2007/46*0089*.. Handelsbez.: JAGUAR XJ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 250 VA 26B x = 230 y = 300 VA 27I x = 230 y = 230 HA 27B x = 280 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 300 8 VA 26J x = 230 y = 300 27 VA 27H x = 280 y = 280 8 HA 27F x = 280 y = 280 16 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JB Genehm.Nr.: e11*2007/46*2981*.. Handelsbez.: Jaguar XF Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: QQ6 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0272*.. Handelsbez.: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE Variante(n): Cabrio, Coupe, Jaguar F-Type Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26T x = 320 y = 300 VA 26U x = 130 x = 20 VA 26V x = 180 y = 30 VA 27B x = 300 y = 310 HA 27I x = 250 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 310 25 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27I x = 240 y = 250 HA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S90, V90, V90 Cross Country Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA 27P x = 190 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S90, V90, V90 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 21B x = 270 y = 270 VA 22I x = 190 y = 350 HA 21P x = 220 y = 220 VA 22B x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 21N x = 270 y = 270 8 VA 21J x = 270 y = 270 10 VA 22H x = 240 y = 400 8 HA 22F x = 240 y = 400 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0090-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50887 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 19 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.03.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.