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							Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeughersteller                       : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
                                           JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                           VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
1085634425           PCD 5x108              ohne                        63,4                    723     2327    05/15
1085634425           PCD 5x108              ohne                        63,4                    745     2250    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : DYB-LPG; DYB; DM2; DB3; BA7; DA3
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : SBF; (Kegelbund)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DB3 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; DM2 erhöhtes Anzugsmoment; DYB erhöhtes
                                           Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes Anzugsmoment
                                           140 Nm für Typ : BA7
                                           180 Nm für Typ : SBF
                                           180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..       132 - 155 235/60R18 103   12O                        Allradantrieb;
                                                245/55R18 103   12O                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/60R18 105   12O                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                255/55R18 105   11A; 12A; 24J; 248         74A; 74H; 740; 76O
                                                265/55R18 108   11A; 12A; 24J; 248
                                                275/50R18 107   11A; 12A; 24J; 24M;
                                                                26P

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 166         225/40R18         11A; 21P; 22P; 51G         erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                                                           135 Nm; Nur Ford
                                                                                           Focus ST; Schrägheck;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 740
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89         FGQ; 11A; 51J            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/40R18         11A; 21P; 22P; 24J;      135 Nm; Kombi;
                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 88      FGQ; 11A; 21P; 22P;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J                      73C; 74A; 74H; 740
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 92   215/40R18 85      FGQ; 11A; 5EG; 51J       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J            135 Nm; Schrägheck;
                                             215/40R18 89  FGQ; 11A; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/40R18     11A; 21P; 22P; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                           24M; 51G                      73C; 74A; 74H; 740
                                             225/40R18 88  FGQ; 11A; 21P; 22P;
                                                           24J; 24M
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 92  215/40R18 85  FGQ; 11A; 5EG; 51J            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J           135 Nm; Stufenheck;
                                              215/40R18 89  FGQ; 11A; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18     11A; 21P; 22P; 24J;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24M; 51G                     73C; 74A; 74H; 740
                                              225/40R18 88  FGQ; 11A; 21P; 22P;
                                                            24J; 24M
DYB            e13*2007/46*1138*..   63 - 134 225/40R18 92  11A; 245                     erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/35R18 90      11A; 245; 248; 26P       135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91      11A; 245; 248; 26P       Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 83L

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92          11A; 245                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/35R18 90      11A; 245; 248; 26P       135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91      11A; 245; 248; 26P       Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 83L
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/40R18 88      11A; 24J; 24M            135 Nm; Nur C-MAX;
                                              235/40R18 91      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18 93         51J                      bis
                                  74 - 107 225/40R18 92         11A; 24M; 51J            e13*2001/116*0249*25;
                                           235/40R18 91         11A; 24M                 Kombi; Frontantrieb;
                                  74 - 176 225/40R18 92Y        11A; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18            11A; 24M; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/40R18 91Y        11A; 24M                 73C; 74A; 74H; 740
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18 89W        11A; 24M; 5FM; 51J       bis
                                  74 - 107 235/40R18 91         11A; 24M                 e13*2001/116*0249*25;
                                  74 - 176 225/40R18 92         11A; 24M; 51J            Stufenheck;
                                           235/40R18            11A; 24M; 51G            Schrägheck;
                                           235/40R18 91Y        11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 740

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97         11A; 245; 26P            ab
                                           245/45R18 100        11A; 26P                 e13*2001/116*0185*24;
                                           255/45R18 99         11A; 245; 26P            Galaxy; S-MAX;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 740;
                                                                                         76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                          LIMITED (GB)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : CCX; N*3; CCX; CC9; JB
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : DC; DF
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : DC; JB
                                          128 Nm für Typ : CCX
                                          133 Nm für Typ : DF; LC
                                          135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
                                          165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.. 110 - 213 225/60R18 100        12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/65R18 103        12O                      51A; 71K; 721; 73C;
                                           235/60R18            12I                      74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 225/60R18 100        12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/65R18 103        12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                           235/55R18 100        12A                      74A; 76O; 77E
                                           235/60R18 103        12T

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.. 120 - 132 235/65R18 106                                 Allradantrieb;
                                 120 - 280 255/60R18 108 771                             Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/40R18 91W 11A; 21B                          ab e11*98/14*0115*06;
                               147 - 219 245/40R18     11A; 21B; 22B; 22L;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       24J; 24M; 51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
CCX            e11*98/14*0115*..    290 - 291 235/40R18         11A; 21B; 51G; 52J;      ab e11*98/14*0115*06;
                                                                57E; 689                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18         11A; 21B; 24J; 51G;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                57E; 688                 73C; 74A; 76A; 76O;
                                              245/40R18         11A; 21B; 24J; 51G;      97E
                                                                52J
CCX            e11*98/14*0115*..    147 - 203 235/40R18 91      11A; 22B; 22F; 22L;      nur bis
                                                                24C; 24D; 52J            e11*98/14*0115*05;
                                              245/40R18         11A; 22B; 22F; 22L;      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                24C; 24D; 51G            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.. 120 - 184 235/50R18 97         12A                      Kombi; Limousine;
                                 120 - 280 245/45R18 96Y        122                      Allradantrieb;
                                           255/45R18 99         12A                      Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 76O
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S                165 Nm;
                                              245/45R18     12T; 51G                     Kombilimousine;
                                              255/45R18 99  11A; 12A; 21Q                Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                         76T

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    152 - 291 235/50R18 97                               135 Nm; nur bis
                                              245/45R18 96Y                              e11*2001/116*0217*04;
                                              245/50R18 100 11A; 54A                     Heckantrieb;
                                              255/45R18 99                               Luftfederung; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 225/60R18 100                                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/65R18 103                              160 Nm; Cabrio; Kombi;
                                              235/55R18 100                              Coupe; 2-türig; 4-
                                              235/60R18 103                              türig; Allradantrieb;
                                              245/50R18 100                              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74H;
                                                                                         740; 76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : D; D-2D; L; P; D-N2D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
                                          140 Nm für Typ : L; P
                                          170 Nm für Typ : D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
                                          Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..  140 - 235 225/60R18 100                                 V90 Cross Country;
                                           235/55R18 100 11A; 245                        Allradantrieb;
                                           245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         27H                             12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26P;             73C; 74A; 76O; 77E
                                                         27H
                                           255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;
                                                         27H
P            e4*2007/46*1067*..  110 - 187 225/50R18 95  11A; 12A; 26P                   nicht Cross Country;
                                           225/55R18 98  11A; 12A; 26P                   Kombi; Limousine;
                                           235/45R18 94  12I                             Allradantrieb;
                                           235/50R18 97  11A; 12A; 26P                   Frontantrieb;
                                 110 - 235 245/45R18     12K; 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18 96  11A; 12A; 26P                   51A; 71K; 721; 73C;
                                           245/50R18 100 11A; 12A; 26B; 26N              74A; 76O; 77E
                                           255/45R18 99  11A; 12A; 26P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/40R18 88                               120 Nm; VOLVO V40;
                                              245/35R18 88  11A; 22P; 24J; 248;          Frontantrieb;
                                                            26P                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     84 - 187 235/40R18 91  11A; 245; 248                12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/35R18 92W 11A; 22P; 24J; 248;          73C; 74A; 740
                                                            26P

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/55R18 100 11A; 24J; 248               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
D-N2D          e1*2007/46*0339*..             235/60R18 103 11A; 24J; 248                170 Nm; Allradantrieb;
D-2D           e1*2001/116*0507*..            255/55R18 105 11A; 22I; 24C; 244           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76O
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 235 235/60R18 103 12K                              Allradantrieb;
                                          235/65R18 106 12A                              Frontantrieb;
                                          245/55R18 103 12A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/60R18 105 12A                              51A; 71K; 721; 73C;
                                          255/60R18 108 12A                              74A; 75I; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren
     Mindestdurchmesser erfordern.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren
     Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     an der Vorderachse nicht zulässig!
97E) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß 1 bis 1½ Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse gleich der des Sonderrades der
     Hinterachse sein muß.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                   VA
             26B                      x = 320             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350            15                 VA
             26N                   x = 320       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD MOTOR
       Fahrzeugtyp:    SBF
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1524*..
       Handelsbez.:    Edge

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 330             y = 330                 VA
             26P                        x = 280             y = 280                 VA
             27B                        x = 230             y = 280                 HA
             27I                        x = 180             y = 230                 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             21B                      x = 270             y = 270                   VA
             22I                      x = 190             y = 350                   HA
             21P                      x = 220             y = 220                   VA
             22B                      x = 240             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             21N                   x = 270       y = 270             8                 VA
             21J                   x = 270       y = 270            10                 VA
             22H                   x = 240       y = 400             8                 HA
             22F                   x = 240       y = 400            20                 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 Cross Country

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 280                   VA
             26P                      x = 190             y = 230                   VA
             27P                      x = 190             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 240       y = 280             8                 VA
             26J                   x = 240       y = 280            27                 VA
             27H                   x = 240       y = 270             8                 HA
             27F                   x = 240       y = 270            13                 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    M
       Genehm.Nr.:     e4*2001/116*0076*..
       Handelsbez.:    VOLVO S40, V50, C70, C30,V40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 350                   VA
             26P                      x = 320             y = 300                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 370       y = 350            15                 VA
             26N                   x = 370       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
						
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