Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 21 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52304




                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 21 H2


             Genehmigungsnummer: 52304                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   ND9521
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52304                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52304




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   19.10.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0325-18-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52304                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1, 2

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52304




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52304                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        29.10.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52304




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 1 von 16

             Fahrzeughersteller                       : FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR
                                                        LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
                                                        CAR CORPORATION
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 21 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 36
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
             GDY                 GDY                     ohne                         63,4                  1000     2450     10/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD MOTOR
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52304




             Zubehör                                  : Serie s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Edge
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
             SBF          e1*2007/46*1524*..       132 - 155 245/40R21 100    11A; 24J; 248              Allradantrieb;
                                                             255/40R21 102    11A; 24J; 248; 26P         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             275/35R21 99     11A; 24C; 244; 247;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              26P; 27I                   73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                        LIMITED (GB)
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : NNA; JB
             Zubehör                                  : N250519-C
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
             Zubehör                                  : Serie s. Aufl. 74D
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : LY; DC; DF
             Zubehör                                  : Serie s. Aufl. 74D
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 16
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : DC
                                                       133 Nm für Typ : DF; LC
                                                       140 Nm für Typ : LY
                                                       160 Nm für Typ : JB erhöhtes Anzugsmoment; NNA erhöhtes
                                                       Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             LC           e11*2007/46*1659*.. 110 - 213 245/40R21 100 11A; 24J; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 245/40R21 100 11A; 24J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             DC           e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 265/45R21 104 11A; 245                        Allradantrieb;
                                                        275/45R21 110 11A; 24J                        Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 771
§ 22 52304




             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             JB           e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 265/30R21 96Y 11A; 241; 246; 248;             erhöhtes
                                                                      26B; 26J; 27H; 27I              Anzugsmoment
                                                                                                      160 Nm; Kombi;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740

             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NNA          e11*2007/46*0089*.. 177 - 250 275/30R21 98         57F; 58D                 erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      160 Nm; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                      723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                      76B; 979
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             LY           e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 265/45R21 104                                 Allradantrieb;
                                                        275/45R21 110 11A; 26P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        285/40R21 109 11A; 245; 26P; 27I              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 133 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/35R21 96         11A; 245; 248            Cabrio; Kombi; Coupe;
                                                        245/40R21 100        11A; 245; 248            2-türig; 4-türig;
§ 22 52304




                                                        255/40R21 102        11A; 24J; 248; 26P       Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      723; 729; 73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 Cross Country
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             P            e4*2007/46*1067*..  140 - 235 245/35R21 96     11A; 24M; 241; 246;          V90 Cross Country;
                                                                         26B; 27H                     Allradantrieb;
                                                           245/40R21 100 11A; 24M; 241; 246;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26B; 27H                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                           255/35R21 98  11A; 24C; 244; 247;          73C; 74D; 77E
                                                                         26B; 26N; 27F
                                                           255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                                         26B; 26N; 27F
                                                           265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                                         26B; 26N; 27F
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 Cross Country
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             P            e4*2007/46*1067*..  110 - 235 245/35R21 96         11A; 24J; 24M; 26B;      nicht Cross Country;
                                                                             26J; 27P                 Kombi; Limousine;
                                                           265/30R21 96      11A; 22Q; 241; 244;      Allradantrieb;
                                                                             246; 247; 26B; 26J;      Frontantrieb;
                                                                             27H
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
             F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 255/30R21 93 11A; 24C; 244; 26B;   S60 Cross Country;
                                                                    26J; 27B              V60 Cross Country;
                                                       265/30R21 96 11A; 24C; 244; 26B;   Allradantrieb;
                                                                    26J; 27B              Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     XC40
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             X            e9*2007/46*3146*..     110 - 184 245/40R21 100 11A; 24M; 241; 246;          XC40;
                                                                         26B; 26N; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52304




                                                           255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         26B; 26N; 27B; 27H           73C; 74D; 77E
                                                           265/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                         26J; 27B; 27H
                                                           275/30R21 98  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                         26J; 27B; 27F
                                                           275/35R21 99  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                         26J; 27B; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 235 245/40R21 100         11A; 24M; 241; 246       XC60; nicht Hybrid;
                                                       255/40R21 102         11A; 24C; 24M            Niveauregulierung;
                                                       265/35R21 101         11A; 24C; 244; 247       Luftfederung;
                                                       275/35R21 99          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 77E
             U              e4*2007/46*1220*..   235       245/40R21 100     11A; 24M; 241; 246       XC60 T8 Twin Engine;
                                                           255/40R21 102     11A; 24C; 24M            Niveauregulierung;
                                                           265/35R21 101     11A; 24C; 244; 247       Luftfederung;
                                                           275/35R21 99      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 77E
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 235 245/40R21 100                                  Allradantrieb;
                                                       255/40R21 102                                  Frontantrieb;
                                                       275/35R21 99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/40R21 107                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
§ 22 52304




                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 16
                   Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§ 22 52304




                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 16
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 52304




                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/35R21
                                  Hinterachse:                        275/30R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 16
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
§ 22 52304




                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                  Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             979) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des
                  Sonderrades der Vorderachse sein muß.
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 16


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     FORD MOTOR
                    Fahrzeugtyp:    SBF
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1524*..
                    Handelsbez.:    Edge

                    Variante(n):    Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 330             y = 330                 VA
                          26P                        x = 280             y = 280                 VA
                          27B                        x = 230             y = 280                 HA
                          27I                        x = 180             y = 230                 HA
§ 22 52304
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     JAGUAR
                    Fahrzeugtyp:    LY
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3954*..
                    Handelsbez.:    Range Rover Velar

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 300                   VA
                          26P                      x = 200             y = 250                   VA
                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 300             8                 VA
§ 22 52304
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     JAGUAR
                    Fahrzeugtyp:    JB
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2981*..
                    Handelsbez.:    Jaguar XF

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
                          27B                      x = 300             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 250            25                 VA
§ 22 52304




                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 300       y = 300            15                 HA
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     LAND ROVER
                    Fahrzeugtyp:    LV
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0223*..
                    Handelsbez.:    RANGE ROVER EVOQUE

                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Kombi, 2-türig, 4-türig

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 280             y = 330                   VA
                          26B                      x = 330             y = 380                   VA
                          27I                      x = 270             y = 250                   HA
                          27B                      x = 320             y = 300                   HA
§ 22 52304
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VOLVO
                    Fahrzeugtyp:    P
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
                    Handelsbez.:    S90, V90, V90 Cross Country

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          21B                      x = 270             y = 270                   VA
                          22I                      x = 190             y = 350                   HA
                          21P                      x = 220             y = 220                   VA
                          22B                      x = 240             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          21N                   x = 270       y = 270             8                 VA
                          21J                   x = 270       y = 270            10                 VA
§ 22 52304




                          22H                   x = 240       y = 400             8                 HA
                          22F                   x = 240       y = 400            20                 HA
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 14 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VOLVO
                    Fahrzeugtyp:    P
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
                    Handelsbez.:    S90, V90, V90 Cross Country

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 280                   VA
                          26P                      x = 190             y = 230                   VA
                          27P                      x = 190             y = 220                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 240       y = 280             8                 VA
                          26J                   x = 240       y = 280            27                 VA
                          27H                   x = 240       y = 270             8                 HA
§ 22 52304




                          27F                   x = 240       y = 270            13                 HA
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 15 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VOLVO
                    Fahrzeugtyp:    X
                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3146*..
                    Handelsbez.:    XC40

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                          26P                      x = 150             y = 200                   VA
                          26B                      x = 200             y = 250                   VA
                          27B                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 200       y = 250            25                 VA
§ 22 52304




                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             Gutachten 366-0325-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52304
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VOLVO
                    Fahrzeugtyp:    F
                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0023*..
                    Handelsbez.:    VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
§ 22 52304




                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen