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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49935 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55083614 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 19 H2 Typ F 75940
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg-Hesborn
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            F
Typ                               F 75940
Radgröße                          7,5 J x 19 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK108        F 75940 LK108 / Ø72,5 - Ø63,4         5/108/63,4          45          650    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49935
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             F 75940 (s.o.)
Radgröße                          7,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M14x1,5               60° Kegel      140                   -
S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      125                   -
S03       Mutter M12x1,5               60° Kegel      130                   -
S04       Schraube M14x1,5             60° Kegel      140                   33
S05       Mutter M12x1,5               60° Kegel      135                   -
S06       Schraube M14x1,5             60° Kegel      140                   33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Land Rover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49935 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55083614 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 19 H2 Typ F 75940
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                       Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max (Com-        63-134         225/35R19    T84 T88                             A12 A14 A19
pact)                                                                                   A58 B02 KoS
DXA                                                                                     S05
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Ford Focus              59-166         225/35R19    Car Flh Sth T84 T88                 A12 A14 A19
DA3, DB3                59-92,107      215/35R19    Flh Sth T85                         B02 S03
e13*2001/116*
0144,0157*..
Ford Focus              63-134         215/35R19    T85                                 A12 A14 A19
DYB                     63-134         225/35R19    T84 T88                             A58 Car Flh
e13*2007/46*1138*..                                                                     Lim S03
- incl. Facelift 2014
Ford Focus Cabrio       74-107         225/35R19    K56 T88                             A01 A12 A14
DB3                                                                                     A19 B02 Cbo
e13*2001/116*0157*.                                                                     S03
Ford Focus RS           257            225/35R19    A33 M+S T88                         A14 A19 A56
DYB, DYB-RS                                                                             Flh S03
e13*2007/46*1138*..;
e13*2007/46*1616*..
Ford Kuga (II)          85-134         225/45R19    R37                                 A12 A14 A19
DM2                     85-178         235/45R19                                        A57 S05
e13*2001/116*           85-178         245/45R19
0109*31-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Ford Mondeo (V)         85-177         225/40R19    T89 T93                             A12 A14 A19
BA7                                                                                     A57 Flh Lim
e13*2001/116*                                                                           S05
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford Mondeo Turnier     85-177         225/40R19    T89 T93 130                         A12 A14 A19
(V)                                                                                     A57 Car S05
BA7
e13*2001/116*
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Jaguar XE               120-177        225/40R19    T93                                 A12 A14 A19
JA                                                                                      A58 Lim S02
e11*2007/46*2150*..
Jaguar XF               120-221        225/45R19    T92 T96                             A12 A14 A19
JB                                                                                      A58 B03 Lim
e11*2007/46*2981*..                                                                     S02
Land Rover Range-       110-177        235/50R19    A12 130                             A14 A19 A57
Rover Evoque                                                                            Cbo Cpe Y85
LV, LV-A                                                                                S01
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49935 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55083614 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5 J x 19 H2 Typ F 75940
Hersteller                         Borbet GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60CC, V60CC      110-187         225/45R19                                        A12 A14 A19
F                       110-187         235/45R19    A01 K3s                             A57 Car KMV
e9*2007/46*0023*..                                                                       Lim S04
Volvo V40               84 - 187        225/35R19    T84 T88                             A12 A14 A19
M, M-N2E                                                                                 A58 Flh X4V
e4*2001/116*                                                                             S03
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC            84-187          225/40R19    A33                                 A14 A19 A57
M, M-N2E                                                                                 Flh S03
e4*2001/116*
0076*29..;
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country
Volvo V60               110-184         225/40R19    A98 T89 T93                         A14 A19 A58
Z                                                                                        B03 Car KOV
e4*2007/46*1315*                                                                         S04
Volvo V90 Cross         140-235         235/50R19    A12                                 A14 A19 A56
Country                 140-235         245/45R19    A98                                 KMV NoH
P                                                                                        S06
e4*2007/46*1067*01-..
Volvo XC40              110-184         235/50R19    A92                                 A14 A19 A57
X                       110-184         245/45R19    A98                                 S04
e9*2007/46*3146*..      110-184         245/50R19    A01 A12 K2b
Volvo XC60              100-242         235/55R19    K1a 127                             A01 A12 A14
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242         245/50R19    K1c K2b 129                         A19 A57 S04
e9*2001/116*0068*..;    100-242         255/50R19    K1c K2b 127
e1*2001/116*0507*..;
e1*2007/46*0339*..;
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC60              140-235         235/50R19    A98                                 A14 A19 A56
U                       140-235         235/55R19    A12 127                             KOV NoH
e4*2007/46*1220*..      140-235         245/50R19    A01 A12 K1a K1b                     S04
- ohne Radhaus-         140-235         255/50R19    A01 A12 K1c K2c
  Verbreiterungen
Volvo XC60              140-235         235/50R19    A98                                 A14 A19 A56
U                       140-235         235/55R19    A12 127                             KMV NoH
e4*2007/46*1220*..      140-235         245/50R19    A12                                 Z21
- mit Radhaus-          140-235         255/50R19    A01 A12 K1a K1b K2c                 S04
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60              140-235         235/50R19    A98                                 A14 A19 A56
U                       140-235         235/55R19    A12 127                             KMV NoH
e4*2007/46*1220*..      140-235         245/50R19    A12                                 Z22
- mit Radhaus-          140-235         255/50R19    A12                                 S04
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49935 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55083614 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 19 H2 Typ F 75940
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49935 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55083614 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 19 H2 Typ F 75940
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49935 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55083614 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 19 H2 Typ F 75940
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                    Seite 6 von 8
Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49935 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55083614 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 19 H2 Typ F 75940
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49935 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55083614 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 19 H2 Typ F 75940
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8
T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).

Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. August 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. August 2018




Wagner                                                                                   00300486.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim