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							Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.01.2018
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Fahrzeughersteller                       : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
5108A55634          PCD 108x5                 ohne                      63,4                    695     2251    09/16
5108A55634          PCD 108x5                 ohne                      63,4                    725     2150    09/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5,
                                           für Typ : BA7
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : BA7
                                           180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 235/45R17            51G                        bis
                                                                                           e13*2001/116*0249*25;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74H
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 92    215/45R17 91     51J                        bis
                                      74 - 176 235/45R17        51G                        e13*2001/116*0249*25;
                                                                                           Kombi; Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 76S
BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95       12I                        ab
                                                215/55R17 94    12I                        e13*2001/116*0249*26;
                                                235/50R17       12A; 51G                   Kombi; Stufenheck;
                                                                                           Schrägheck; Mit
                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                           Serie;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                           76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95         12I                      ab
                                           215/55R17 94         12I                      e13*2001/116*0249*26;
                                           235/50R17            12A; 51G                 Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck; Ohne
                                                                                         Radhausverbreiter.
                                                                                         Serie;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         76S
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R17 91       51J                      bis
                                    74 - 176 235/45R17          51G                      e13*2001/116*0249*25;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76S

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/55R17            51G                      ab
                                                                                         e13*2001/116*0185*24;
                                                                                         Galaxy; S-MAX;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H
WA6            e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/55R17          12T; 51G                 ab
                                                                                         e13*2001/116*0185*24;
                                                                                         Galaxy; S-MAX;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 128 Nm
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/45R17 93                                    ab e11*98/14*0115*06;
                               147 - 219 235/50R17              11A; 21B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R17              51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76S; DBS

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/60R17 102                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/65R17         51G                      160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 740; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 225 235/45R17     51G                   erhöhtes
                                                                             Anzugsmoment
                                                                             170 Nm; nicht S60
                                                                             Cross Country; nicht
                                                                             V60 Cross Country;
                                                                             Kombi; Stufenheck;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                             51A; 573; 71C; 71K;
                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                             74A; 740; 76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/60R17 96                       erhöhtes
                                                                             Anzugsmoment
                                          225/55R17 97                       170 Nm; S60 Cross
                                          235/55R17    51G                   Country; V60 Cross
                                                                             Country;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                             740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97         51J                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
B-2D           e1*2001/116*0505*..            235/55R17         51G                      170 Nm; VOLVO XC70;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 740; 76S
B              e9*2001/116*0065*..   80 - 224 225/50R17         51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
B-2D           e1*2001/116*0505*..            235/45R17 94                               170 Nm; VOLVO V70;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/60R17 102                             erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
D-N2D          e1*2007/46*0339*..             235/65R17         51G                      170 Nm; Allradantrieb;
D-2D           e1*2001/116*0507*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 740; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.01.2018
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.01.2018
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
						
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