Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land
Rover Limited, LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
108563445 F/ OXIGIN OX20 8518 N20 Ø63,4 63,4 710 2327 01/16
HD LK108
108563445 F/ OXIGIN OX20 8518 N20 Ø63,4 63,4 725 2284 01/16
HD LK108
108563445 F/ OXIGIN OX20 8518 N20 Ø63,4 63,4 750 2200 01/16
HD LK108
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; (Kegel)
Zubehör : Zentrierring: N20 Ø63,4; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DXA; BA7; DM2; DEH; DB3
Zubehör : Zentrierring: N20 Ø63,4; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DEH
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör : Zentrierring: N20 Ø63,4; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : Zentrierring: N20 Ø63,4; Nabenkappe: Z06M;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : DYB
135 Nm für Typ : DB3 erhöhtes Anzugsmoment; DEH; DM2 erhöhtes
Anzugsmoment; DXA erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : SBF
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 175 235/60R18 103 Allradantrieb;
245/55R18 103 Frontantrieb;
245/60R18 105 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
265/55R18 108 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 11A; 24M; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 FGP; 11A; 21P; 24M 135 Nm; Ford Focus
Coupe-Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P
DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 225/40R18 91 11A; 26N; 26P FOCUS ST;
235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 92 11A; 245; 26B; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
245/40R18 93 11A; 245; 26B; 26J; 27I
255/35R18 94 11A; 24J; 26B; 26J;
27B
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 215/40R18 89 11A; 26P nicht FOCUS ACTIVE;
225/40R18 88 11A; 245; 248; 26N; Kombi; Limousine;
26P Schrägheck;
225/45R18 91 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N 74P
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B;
26N
245/35R18 88 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
255/35R18 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 27I
255/40R18 95 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/40R18 92 11A; 26P; 27H Focus ST; Kombi;
235/40R18 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck;
26P; 27H; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 235/45R18 94 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R18 97 11A; 24J; 248 135 Nm; Nur Kuga ab
245/45R18 96 Modelljahr 2013;
255/45R18 99 11A; 24J; 248 inkl. Facelift 2017;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 76O
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R18 96 11A; 24J 135 Nm; Nur Kuga bis
255/45R18 99 11A; 24J Modelljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 225/40R18 92 11A; 24M; 51J bis
255/35R18 90W 11A; 22I; 22M; 24D; e13*2001/116*0249*25;
5GA; 57F; 68B Kombi; Frontantrieb;
74 - 176 225/40R18 92Y 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 56C; 71K;
255/35R18 90Y 11A; 22I; 22M; 24D; 721; 73C; 74A; 74H;
5GA; 57F; 68B 74P; 839
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 11A; 248 ab
235/45R18 94 11A; 248 e13*2001/116*0249*26;
245/40R18 97 11A; 245; 248; 26P; 27I Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Ohne
245/45R18 96 11A; 245; 248; 26P; 27I Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 76O; 839
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/35R18 90W 11A; 22I; 22M; 24D; bis
5GA; 57F; 68B e13*2001/116*0249*25;
74 - 176 225/40R18 92 11A; 24M; 51J Stufenheck;
235/40R18 11A; 24M; 51G Schrägheck;
255/35R18 90Y 11A; 22I; 22M; 24D; Frontantrieb;
5GA; 57F; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 839
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab
235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26;
245/40R18 97 11A; 245; 248; 26P; 27I Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Mit
245/45R18 96 11A; 245; 248; 26P; 27I Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 76O; 839
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W FGT erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 FGT; 51G 160 Nm; Ford S-MAX;
235/45R18 94W FGT; 5HI Ford Galaxy; bis
235/45R18 94Y FGT; 5HI e13*2001/116*0185*23;
235/45R18 98 FGT 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93Y Nicht Ford Galaxy; 12A; 51A; 56C; 71K;
FGT; 11A; 24J; 24M; 721; 73C; 74A; 74H;
5HA
245/40R18 97 FGT; 11A; 24J; 24M 74P; 740
245/45R18 96 FGT; 11A; 24J; 24M
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97 11A; 245; 26P ab
245/45R18 100 e13*2001/116*0185*24;
255/45R18 99 11A; 245; 26P Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 245; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Nur Grand C-
235/40R18 11A; 21P; 22I; 245; MAX; MPV;
51G Frontantrieb;
77 - 92 215/45R18 93 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R18 89W 51J; 56G 135 Nm; Nur C-MAX;
225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 245; 51J MPV; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 11A; 21P; 22I; 245; 12A; 51A; 56C; 71K;
51G 721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CC9; JA
Zubehör : Zentrierring: N20 Ø63,4; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LZ; (Kegelbund lose)
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm für Typ : LZ
160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*2150*.., 120 - 177 225/45R18 95 11A; 245; 26N; 26P; erhöhtes
e5*2007/46*1049*.. 575 Anzugsmoment
160 Nm; Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 245; 26B; 26N Heckantrieb;
235/45R18 94 11A; 245; 26B; 26J 10B; 11B; 11G; 11H;
250 - 280 225/45R18 95 11A; 245; 26N; 26P; 12A; 51A; 56C; 71C;
57E; 575 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
76O; 83G; 836
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 175 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S erhöhtes
Anzugsmoment
120 - 219 245/45R18 12T; 51G 165 Nm;
255/40R18 95 12A Kombilimousine;
255/45R18 99 11A; 12A; 21Q Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76O;
82U
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 221 235/55R18 100 Range Rover Evoque;
235/60R18 103 10B; 11B; 11G; 11H;
235/65R18 106 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: N20 Ø63,4; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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Seite: 7 von 24
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 225/65R18 103 11A; 24J; 51J; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R18 100 11A; 24J; 24M 160 Nm; Allradantrieb;
235/60R18 103 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
255/55R18 105 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/55R18 100 erhöhtes
Anzugsmoment
235/60R18 103 160 Nm; Cabrio; Kombi;
Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M
Zubehör : Zentrierring: N20 Ø63,4; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B-2D; D-N2D; X; B; F; P; A; A-2D; D; D-2D
Zubehör : Zentrierring: N20 Ø63,4; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : P
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
Anzugsmoment; X erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 235/55R18 100 11A; 245 V90 Cross Country;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P; 76O; 77E
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 235/45R18 94 nicht Cross Country;
235/50R18 97 11A; 26P Kombi; Limousine;
245/45R18 51G Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 26P Frontantrieb;
255/40R18 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 120 Nm; VOLVO V40;
84 - 187 235/40R18 91 11A; 245; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/40R18 88 11A; 245 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 187 225/40R18 91 11A; 245 120 Nm; VOLVO V40
225/45R18 91 11A; 245 CrossCountry;
235/40R18 91 11A; 245 Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 245 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/45R18 94 11A; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R18 97 11A; 248; 26P; 27B 170 Nm; S60 Cross
245/45R18 96 11A; 26P; 27I Country; V60 Cross
255/45R18 99 11A; 248; 26P; 27B Country;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74D; 74H;
74P; 740; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R18 95 11A; 21P; 22I; 54A 170 Nm; nicht S60
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 260 Cross Country; nicht
245/35R18 92Y 11A; 21B; 22B; 24J; V60 Cross Country;
248; 260 Kombi; Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 729; 73C;
74D; 74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 5GG erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/40R18 91W 5GG 170 Nm; Allradantrieb;
80 - 175 225/45R18 91Y 5GG Frontantrieb;
235/40R18 91Y 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93W 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 56C; 71K;
80 - 210 225/45R18 95 721; 73C; 74D; 74H;
235/40R18 95 74P; 740
80 - 232 225/45R18 95Y
235/40R18 95Y
245/40R18 93Y 11A; 22I; 24J; 5HA
245/40R18 97 11A; 22I; 24J
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 175 225/45R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/40R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J 170 Nm; VOLVO V70;
80 - 224 225/45R18 95 11A; 22I; 51J Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
245/40R18 11A; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74H; 74P; 740
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/45R18 96 11A; 24J 170 Nm; VOLVO XC70;
255/45R18 99 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74H; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
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Verkaufsbezeichnung: XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 235/55R18 100 11A; 245; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
235/60R18 103 11A; 245; 26P 170 Nm; XC40;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74D;
74P; 740; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R18 100 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/60R18 103 11A; 24J; 248 170 Nm; Allradantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74H; 74P; 740; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 2 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
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74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 245 VA
26P x = 245 y = 195 VA
27B x = 290 y = 330 HA
27I x = 240 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 295 y = 245 30 VA
26N x = 295 y = 245 8 VA
27F x = 290 y = 330 15 HA
27H x = 290 y = 330 8 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WA6
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*..
Handelsbez.: JAGUAR XE
Variante(n): Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 230 VA
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 300 26 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
27P x = 190 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 240 y = 280 8 VA
26J x = 240 y = 280 27 VA
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: X
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*..
Handelsbez.: XC40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
26P x = 150 y = 200 VA
26B x = 200 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 250 8 VA
26J x = 200 y = 250 25 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.