Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
GD4X KS8090/GD4X ohne 63,4 760 2330 01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50779, Erweiterung 02
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; (Kegel)
Zubehör : N250519-C
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DM2; DEH; BA7
Zubehör : N250519-C
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : WA6
Zubehör : N450519-C
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : DYB
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
135 Nm für Typ : DEH; DM2 erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : SBF
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 175 235/55R19 101 12I Allradantrieb;
245/50R19 101 124 Frontantrieb;
255/50R19 103 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 235/35R19 91 11A; 26P FOCUS ST;
245/30R19 89 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 74H
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88 11A; 26P nicht FOCUS ACTIVE;
225/40R19 89 11A; 26P Kombi; Limousine;
235/35R19 87 11A; 26P Schrägheck;
245/30R19 89 11A; 245; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 245; 26N; 26P 12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 74H
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 235/35R19 51G Focus ST; Kombi;
§ 22 50779, Erweiterung 02
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92 erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R19 95 135 Nm; Nur Kuga bis
245/40R19 94 Modelljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74A; 740
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/45R19 92 51J Nur Kuga ab
235/40R19 92 Modelljahr 2013;
235/45R19 95 inkl. Facelift 2017;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 ab
245/35R19 95 11A; 248 e13*2001/116*0249*26;
245/40R19 94 11A; 248 Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 ab
245/35R19 95 e13*2001/116*0249*26;
245/40R19 94 Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
§ 22 50779, Erweiterung 02
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; erhöhtes
FGT; 5HA Anzugsmoment
160 Nm; Ford S-MAX;
Ford Galaxy; bis
e13*2001/116*0185*23;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 740
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab
245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24;
Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
LIMITED (GB)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CCX; N*3; CCX; CC9
Zubehör : N250519-C
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC; DH
Zubehör : N250519-C
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC; DH
Zubehör : N450521-J
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DH
128 Nm für Typ : CCX
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 280 245/55R19 103 erhöhtes
Anzugsmoment
e5*2007/46*1047*.. 160 Nm; Allradantrieb;
§ 22 50779, Erweiterung 02
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 740; 771
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DH e11*2007/46*4311*.., 172 245/55R19 103 Allradantrieb;
e5*2007/46*1052*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 290 - 291 245/35R19 93Y 11A; 21B; 57E; 68R ab e11*98/14*0115*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 76A; 97E
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 11A; 21B ab e11*98/14*0115*06;
147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 245/40R19 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm;
Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 729;
73C; 74A; 740; 76T;
765
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; nur bis
e11*2001/116*0217*04;
Heckantrieb;
Luftfederung; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74A; 740;
76T; 76Z; 765
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50779, Erweiterung 02
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : N450521-C, N450521-J
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 740; 76T
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M
Zubehör : N250519-C
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : A; F; D-2D; B-2D; B; D-N2D; A-2D; D
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z (Kegelbund lose)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : U; P; X
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F; P; U; X; Z
Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 225/45R19 96 V60 CROSS
COUNTRY;
235/45R19 95 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 50779, Erweiterung 02
245/40R19 94 11A; 26N 12A; 51A; 71E; 721;
245/45R19 98 11A; 26N 73C; 74D; 74H; 77E
Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/45R19 98 V90 Cross Country;
255/45R19 100 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 74H; 77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/35R19 88 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 225/35R19 88W 120 Nm; VOLVO V40
225/40R19 89 CrossCountry;
84 - 187 225/40R19 89W Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 740; 765
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 215/35R19 85W 5EG erhöhtes
Anzugsmoment
225/30R19 84W 5EA 120 Nm; VOLVO V40;
84 - 157 225/35R19 88W Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74A; 740
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Seite: 7 von 14
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92 S60 Cross Country;
235/40R19 92 V60 Cross Country;
235/45R19 95 Allradantrieb;
245/40R19 94 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W Allradantrieb;
A-2D e1*2001/116*0504*.. 80 - 232 245/35R19 93Y 5HA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94 VOLVO XC70;
§ 22 50779, Erweiterung 02
B-2D e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19 95 Allradantrieb;
245/40R19 98 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 12A; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 225/55R19 99 XC40;
235/50R19 99 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 12A; 51A; 71E; 721;
255/45R19 100 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 101 Allradantrieb;
D-N2D e1*2007/46*0339*.. Frontantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/50R19 99 XC60; nicht Hybrid;
235/55R19 101 Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 77E
U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 235/50R19 99 XC60 T8 Twin Engine;
235/55R19 101 Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 77E
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 50779, Erweiterung 02
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§ 22 50779, Erweiterung 02
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§ 22 50779, Erweiterung 02
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97E) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß 1 bis 1½ Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse gleich der des Sonderrades der
Hinterachse sein muß.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
§ 22 50779, Erweiterung 02
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 245 VA
26P x = 245 y = 195 VA
27B x = 290 y = 330 HA
27I x = 240 y = 280 HA
§ 22 50779, Erweiterung 02
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 295 y = 245 30 VA
26N x = 295 y = 245 8 VA
27F x = 290 y = 330 15 HA
27H x = 290 y = 330 8 HA
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50779, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Gutachten 16-00078-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50779
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KS8090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*..
Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 335 y = 270 VA
27B x = 330 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 335 y = 270 8 VA
§ 22 50779, Erweiterung 02
26J x = 335 y = 270 30 VA
27H x = 330 y = 320 8 HA
27F x = 330 y = 320 30 HA