Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X19H2/EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5E2 63,4 5E2 Ø78,1-Ø63,4 63,4 740 2327 03/14
5E2 63,4 5E2 Ø78,1-Ø63,4 63,4 760 2260 03/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; (Kegel)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BWY; DM2; BA7; DEH
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SBF; (Kegelbund)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY
130 Nm für Typ : DYB
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
135 Nm für Typ : DEH; DM2 erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : SBF
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/55R19 101 bis
245/50R19 101 e1*2007/46*1524*02;
255/50R19 103 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
265/50R19 106 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24J 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26N; nicht Focus Active;
26P Kombi; Limousine;
225/40R19 89 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 723;
26N 73C; 74A; 74H; 74P
245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
255/30R19 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 27I
255/35R19 92 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 27I
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/35R19 88 11A; 26P; 27H Focus ST; Kombi;
235/35R19 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck;
26P; 27H; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Nur C-MAX;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92 erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R19 95 135 Nm; Nur Kuga bis
245/40R19 94 11A; 24J Modelljahr 2012;
245/45R19 98 11A; 24J Allradantrieb;
255/40R19 96 11A; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/45R19 92 51J Nur Kuga ab
235/40R19 92 Modelljahr 2013;
235/45R19 95 inkl. Facelift 2017;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis
57F; 671 e13*2001/116*0249*25;
74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Kombi; Frontantrieb;
57F; 671 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis
57F; 671 e13*2001/116*0249*25;
74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Stufenheck;
57F; 671 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 ab
245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 11A; 248 ab
245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 24M; Frontantrieb;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71E; 723;
54A 73C; 74A; 74H; 74P
81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24C; 24M;
5ET; 54A
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab
245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24;
245/45R19 98 Galaxy; S-MAX;
255/40R19 100 11A; 245; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; erhöhtes
FGT; 11A; 24J; 24M; Anzugsmoment
5HA 160 Nm; Ford S-MAX;
245/40R19 94W FGT; 11A; 24J; 24M; Ford Galaxy; bis
5HI e13*2001/116*0185*23;
245/40R19 94Y FGT; 11A; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5HI 12A; 51A; 71E; 723;
245/40R19 98 FGT; 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P;
740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
LIMITED (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JA; CC9; JB; N*3; CCX
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC; LY; DH
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DC; DH
128 Nm für Typ : CCX
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : LY
160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 245/55R19 103 Allradantrieb;
255/55R19 107 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
771
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DH e11*2007/46*4311*.. 172 245/55R19 103 12P Allradantrieb;
255/50R19 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R19 107 11A; 12A; 245 51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; ab e11*98/14*0115*06;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71E; 723;
24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; erhöhtes
67H Anzugsmoment
160 Nm; Allradantrieb;
120 - 280 245/35R19 93W 11A; 245; 26B; 26J; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
250 - 280 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; 12A; 51A; 71E; 723;
57E; 67H 73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JB e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 245/40R19 98 erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R19 96Y 160 Nm; Kombi;
255/40R19 96Y Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R19 96 12A 165 Nm;
255/40R19 96 11A; 12A; 21Q Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 765; PDI
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R19 96Y 135 Nm; nur bis
e11*2001/116*0217*04;
Heckantrieb;
Luftfederung; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 765
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Seite: 6 von 22
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 255/55R19 107 12T Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
255/50R19 103 11A; 24C; 24M 160 Nm; Allradantrieb;
275/45R19 104 11A; 24C; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/45R19 98 erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; Cabrio; Kombi;
Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B-2D; A; A-2D; D-N2D; U; B; D-2D; L; X; D; P; F
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : L; P
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
Anzugsmoment; U erhöhtes Anzugsmoment; X erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/45R19 98 V90 Cross Country;
255/45R19 100 11A; 245 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
77E
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 225/45R19 96 nicht Cross Country;
235/40R19 96 Kombi; Limousine;
235/45R19 95 Allradantrieb;
245/40R19 94 11A; 26P Frontantrieb;
245/45R19 98 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96 11A; 26P 12A; 51A; 71E; 723;
255/40R19 96 11A; 26P 73C; 74A; 74H; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 215/35R19 85W 5EG erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 225/35R19 88W 120 Nm; VOLVO V40;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/35R19 88 11A; 245 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 225/35R19 88W 11A; 245 120 Nm; VOLVO V40
225/40R19 89 11A; 245 CrossCountry;
84 - 187 225/40R19 89W 11A; 245 Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 245 Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 765
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92 erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R19 92 11A; 27I 170 Nm; S60 Cross
235/45R19 95 11A; 27I Country; V60 Cross
245/40R19 94 11A; 26P; 27I Country;
255/40R19 96 11A; 248; 26P; 27B Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 260; erhöhtes
5GG Anzugsmoment
170 Nm; nicht S60
84 - 224 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; Cross Country; nicht
248; 260 V60 Cross Country;
Kombi; Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W 11A; 22I; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 80 - 232 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24J; 5HA 170 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19 95 170 Nm; VOLVO XC70;
245/40R19 98 11A; 24J Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
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Verkaufsbezeichnung: XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e9*2007/46*3146*.. 110 - 184 235/50R19 99 11A; 245; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 170 Nm; XC40;
245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
255/45R19 100 11A; 245; 26P 73C; 74A; 74H; 74P;
265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26P 740; 77E
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 101 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 170 Nm; Allradantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/50R19 99 erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R19 101 170 Nm; XC60; nicht
Hybrid;
Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 235/50R19 99 erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R19 101 170 Nm; XC60 T8 Twin
Engine;
Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 77E
Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 235/55R19 101 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 24 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WA6
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*..
Handelsbez.: JAGUAR XE
Variante(n): Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 230 VA
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 300 26 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
27P x = 190 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 240 y = 280 8 VA
26J x = 240 y = 280 27 VA
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Seite: 21 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: X
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*..
Handelsbez.: XC40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
26P x = 150 y = 200 VA
26B x = 200 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 250 8 VA
26J x = 200 y = 250 25 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA