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							Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 01.07.2020
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Fahrzeughersteller                         : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
                                             JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                             VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 108/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                      Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last       umf.     Fertig
                      Rad                     Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
1085634425            PCD 5x108               ohne                          63,4                     723     2327    05/15
1085634425            PCD 5x108               ohne                          63,4                     725     2327    05/15
1085634425            PCD 5x108               ohne                          63,4                     745     2250    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DA3; DYB-LPG; DM2; BA7; DB3; DYB; (Kegelbund)
Zubehör                                    : DW463


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör                                    : DW402


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                    : DW402


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DB3 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; DM2 erhöhtes Anzugsmoment; DYB erhöhtes
                                             Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes Anzugsmoment
                                             140 Nm für Typ : BA7
                                             180 Nm für Typ : SBF
                                             180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:      Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..         110 - 175 235/60R18   103   12O                        Allradantrieb;
                                                  245/55R18   103   12O                        Frontantrieb;
                                                  245/60R18   105   12O                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  255/55R18   105   11A; 12A; 24J; 248         51A; 71K; 721; 73C;
                                                  265/55R18   108   11A; 12A; 24J; 248         74A; 74H; 740; 76O
                                                  275/50R18   107   11A; 12A; 24J; 24M;
                                                                    26P
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 166           225/40R18         11A; 21P; 22P; 51G        erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            135 Nm; Nur Ford
                                                                                            Focus ST; Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 740
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107    215/40R18 89      FGQ; 11A; 51J             erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                225/40R18         11A; 21P; 22P; 24J;       135 Nm; Kombi;
                                                                  51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/40R18 88      FGQ; 11A; 21P; 22P;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24J                       73C; 74A; 74H; 740
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 92     215/40R18 85      FGQ; 11A; 5EG; 51J        erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                    59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J               135 Nm; Schrägheck;
                                             215/40R18 89  FGQ; 11A; 51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/40R18     11A; 21P; 22P; 24J;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                           24M; 51G                         73C; 74A; 74H; 740
                                             225/40R18 88  FGQ; 11A; 21P; 22P;
                                                           24J; 24M
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 92  215/40R18 85  FGQ; 11A; 5EG; 51J               erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                      59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J             135 Nm; Stufenheck;
                                               215/40R18 89  FGQ; 11A; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18     11A; 21P; 22P; 24J;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24M; 51G                       73C; 74A; 74H; 740
                                               225/40R18 88  FGQ; 11A; 21P; 22P;
                                                             24J; 24M
DYB            e13*2007/46*1138*..    63 - 134 225/40R18 92  11A; 245                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                235/35R18 90      11A; 245; 248; 26P        135 Nm; Kombi;
                                                235/40R18 91      11A; 245; 248; 26P        Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            740

Verkaufsbezeichnung:      FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92            11A; 245                  erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                235/35R18 90      11A; 245; 248; 26P        135 Nm; Kombi;
                                                235/40R18 91      11A; 245; 248; 26P        Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            740
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89                                     erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                225/40R18 88      11A; 24J; 24M             135 Nm; Nur C-MAX;
                                                235/40R18 91      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            740

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18        93  51J                         bis
                                  74 - 107 225/40R18        92  11A; 24M; 51J               e13*2001/116*0249*25;
                                           235/40R18        91  11A; 24M                    Kombi; Frontantrieb;
                                  74 - 176 225/40R18        92Y 11A; 24M; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18            11A; 24M; 51G               12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/40R18        91Y 11A; 24M                    73C; 74A; 74H; 740
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18        89W 11A; 24M; 5FM; 51J          bis
                                  74 - 107 235/40R18        91  11A; 24M                    e13*2001/116*0249*25;
                                  74 - 176 225/40R18        92  11A; 24M; 51J               Stufenheck;
                                           235/40R18            11A; 24M; 51G               Schrägheck;
                                           235/40R18        91Y 11A; 24M                    Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 740

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97           11A; 245; 26P             ab
                                           245/45R18 100          11A; 26P                  e13*2001/116*0185*24;
                                           255/45R18 99           11A; 245; 26P             Galaxy; S-MAX;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 740;
                                                                                            76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                           LIMITED (GB)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : CCX; CCX; N*3; JB; CC9
Zubehör                                  : DW402
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : DH; DC; DF (Kegelbund)
Zubehör                                  : DW402


Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : LC; (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör                                  : DW402


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 125 Nm für Typ : DH
                                           128 Nm für Typ : CCX
                                           133 Nm für Typ : LC
                                           135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
                                           144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment
                                           160 Nm für Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes
                                           Anzugsmoment
                                           165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.. 110 - 227 225/60R18 100          12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/65R18 103          12O                       51A; 71K; 721; 73C;
                                           235/60R18              12I                       74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:      Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 225/60R18 100          12A                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                225/65R18 103     12A                       144 Nm;
                                                235/55R18 100     12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/60R18 103     12T                       51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 740; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:      Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.. 120 - 132 235/65R18 106                                    erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                      120 - 280 255/60R18 108     771                       160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 740; 76O

Verkaufsbezeichnung:      JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.., 172   235/60R18           103                             Allradantrieb;
             e5*2007/46*1052*..         235/65R18           106                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/60R18           105                             12A; 51A; 71K; 721;
                                        255/55R18           105                             73C; 74A; 74H; 740;
                                        255/60R18           108                             76O; 765; 77E
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CCX          e11*98/14*0115*..  290 - 291 235/40R18               11A; 21B; 51G; 52J;       ab e11*98/14*0115*06;
                                                                  57E; 689                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/40R18         11A; 21B; 24J; 51G;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  52J                       73C; 74A; 76A; 76O;
                                                245/40R18         11A; 21B; 24J; 51G;       97E
                                                                  57E; 688
CCX            e11*98/14*0115*..      147 - 203 235/40R18 91      11A; 22B; 22F; 22L;       nur bis
                                                                  24C; 24D; 52J             e11*98/14*0115*05;
                                                245/40R18         11A; 22B; 22F; 22L;       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                  24C; 24D; 51G             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A
CCX            e11*98/14*0115*..      147 - 175 235/40R18 91W 11A; 21B                      ab e11*98/14*0115*06;
                                      147 - 219 245/40R18     11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              24J; 24M; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:      Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.. 120 - 184 235/50R18 97           12A                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                      120 - 280 245/45R18 96Y 122                           160 Nm; Kombi;
                                                255/45R18 99  12A                           Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 740; 76O

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S                      erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                      120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S                 165 Nm;
                                                245/45R18     12T; 51G                      Kombilimousine;
                                                255/45R18 99  11A; 12A; 21Q                 Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 729;
                                                                                            73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                            76T
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W                                   erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                      152 - 291 235/50R18   97                              135 Nm; nur bis
                                                245/45R18   96Y                             e11*2001/116*0217*04;
                                                245/50R18   100 11A; 54A                    Heckantrieb;
                                                255/45R18   99                              Luftfederung; nicht
                                                                                            für gepanzerte Fz;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 740;
                                                                                            76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : DW402


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:      RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 225/60R18 100                                    erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                225/65R18   103                             160 Nm; Cabrio; Kombi;
                                                235/55R18   100                             Coupe; 2-türig; 4-
                                                235/60R18   103                             türig; Allradantrieb;
                                                245/50R18   100                             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 729; 73C; 74H;
                                                                                            740; 76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : M
Zubehör                                  : DW463
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : D-2D; D; P; D-N2D; L
Zubehör                                  : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
                                           140 Nm für Typ : L; P
                                           170 Nm für Typ : D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
                                           Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..   120 - 240 225/60R18 100                         V90 Cross Country;
                                            235/55R18 100 11A; 245                Allradantrieb;
                                            245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27H                    12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26P;     73C; 74A; 76O; 77E
                                                           27H
                                            255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;
                                                           27H
P            e4*2007/46*1067*..   110 - 240 225/50R18 95   11A; 12A; 26P          nicht Cross Country;
                                            225/55R18 98   11A; 12A; 26P          Kombi; Limousine;
                                            235/45R18 97   12I                    Allradantrieb;
                                            235/50R18 97   11A; 12A; 26P          Frontantrieb;
                                            245/45R18      12K; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/45R18 96   11A; 12A; 26P          51A; 71K; 721; 73C;
                                            245/50R18 100 11A; 12A; 26B; 26N      74A; 76O; 77E
                                            255/45R18 99   11A; 12A; 26P

Verkaufsbezeichnung:      VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89                                      erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                225/40R18 88                                120 Nm; VOLVO V40;
                                                245/35R18 88 11A; 22P; 24J; 248;            Frontantrieb;
                                                             26P                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      84 - 187 235/40R18 91  11A; 245; 248                  12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R18 92W 11A; 22P; 24J; 248;            73C; 74A; 740
                                                             26P

Verkaufsbezeichnung:      XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..      100 - 224 235/55R18 100     11A; 24J; 248             erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
D-N2D          e1*2007/46*0339*..               235/60R18 103     11A; 24J; 248             170 Nm; Allradantrieb;
D-2D           e1*2001/116*0507*..              255/55R18 105     11A; 22I; 24C; 244        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 740;
                                                                                            76O
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
L            e4*2007/46*0929*..  140 - 240 235/60R18 103 12K                   nicht 223-235kW Twin
                                           235/65R18 106 12A                   Engine; Allradantrieb;
                                           245/55R18 103 12A                   Frontantrieb;
                                           245/60R18 105 12A                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/60R18 108 12A                   51A; 71K; 721; 73C;
                                                                               74A; 75I; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Fr eigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97E) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß 1 bis 1½ Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse gleich der des Sonderrades der
     Hinterachse sein muß.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      FORD
        Fahrzeugtyp:     DYB
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1138*..
        Handelsbez.:     FOCUS

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 270             y = 300                     VA
              26B                      x = 320             y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 320       y = 350             15                 VA
              26N                    x = 320       y = 350              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 350             25                 HA
              27H                    x = 300       y = 350              8                 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      FORD MOTOR
        Fahrzeugtyp:     SBF
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1524*..
        Handelsbez.:     Edge

        Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                         von [mm]            bis [mm]
              26B                         x = 330             y = 330                  VA
              26P                         x = 280             y = 280                  VA
              27B                         x = 230             y = 280                  HA
              27I                         x = 180             y = 230                  HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      VOLVO
        Fahrzeugtyp:     P
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1067*..
        Handelsbez.:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

        Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 240             y = 280                     VA
              26P                      x = 190             y = 230                     VA
              27P                      x = 190             y = 220                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 240       y = 280              8                 VA
              26J                    x = 240       y = 280             27                 VA
              27H                    x = 240       y = 270              8                 HA
              27F                    x = 240       y = 270             13                 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      VOLVO
        Fahrzeugtyp:     P
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1067*..
        Handelsbez.:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              21B                      x = 270             y = 270                     VA
              22I                      x = 190             y = 350                     HA
              21P                      x = 220             y = 220                     VA
              22B                      x = 240             y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              21N                    x = 270       y = 270              8                 VA
              21J                    x = 270       y = 270             10                 VA
              22H                    x = 240       y = 400              8                 HA
              22F                    x = 240       y = 400             20                 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      VOLVO
        Fahrzeugtyp:     M
        Genehm.Nr.:      e4*2001/116*0076*..
        Handelsbez.:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 370             y = 350                     VA
              26P                      x = 320             y = 300                     VA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA
              27I                      x = 210             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 370       y = 350             15                 VA
              26N                    x = 370       y = 350              8                 VA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
						
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