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							Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 07.10.2020
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Fahrzeughersteller                         : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
                                             JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                             VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 20 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 47,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 108/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
GD4Y                GD4Y                      ohne                          63,4                   1000     2450    09/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DFK; DEH
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm für Typ : DEH; DFK
                                             180 Nm für Typ : SBF
                                             180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:      Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..         110 - 155 235/45R20   96                               Allradantrieb;
                                        110 - 175 245/45R20   99                               Frontantrieb;
                                                  255/40R20   97                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  255/45R20   101                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                  265/45R20   104                              73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:      FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DEH          e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 245/30R20 90              11A; 245; 26B; 26N;       FOCUS ST;
                                                                     27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; 74H
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:      FORD KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
DFK          e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 245/45R20 99                                      Allradantrieb;
                                          255/40R20 97                                      Frontantrieb;
                                          255/45R20 101                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 5HR                                ab
                                                                                            e13*2001/116*0185*24;
                                                                                            Galaxy; S-MAX;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D; 74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                           LIMITED (GB)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : CC9; JB; N*3
Zubehör                                  : N250619-C


Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : DF; LY
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 133 Nm für Typ : DF
                                           135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
                                           140 Nm für Typ : LY
                                           160 Nm für Typ : JB erhöhtes Anzugsmoment
                                           165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 235/45R20 96                                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1050*..                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74H
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:      Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 245/35R20 95Y                                   erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
               e5*2007/46*1048*..               255/35R20 97                                160 Nm; Kombi;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 740

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95 51J; 765                           erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                255/35R20         51G                       165 Nm;
                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            740

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20             51G                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            135 Nm; nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0217*04;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            Luftfederung; nicht
                                                                                            für gepanzerte Fz;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            740; 76T

Verkaufsbezeichnung:      Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 280 265/45R20 104                                   Allradantrieb;
               e5*2007/46*1057*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D; 74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101          11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..  120 - 240 235/45R20 96                          V90 Cross Country;
                                           245/40R20 95                          Allradantrieb;
                                           245/45R20 99                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74D; 74H; 77E
P            e4*2007/46*1067*..  110 - 240 245/35R20 95                          nicht Cross Country;
                                           245/40R20 95                          Kombi; Limousine;
                                           255/35R20 97   51G                    Allradantrieb;
                                           255/40R20      51G                    Frontantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74D; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:      VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92                        S60 Cross Country;
                                          245/35R20 95  11A; 27I              V60 Cross Country;
                                          255/35R20 93  11A; 26P; 27I         Allradantrieb;
                                                                              Frontantrieb;
                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74D; 74H
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:      VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 245/30R20 90W 11A; 22I; 5GA                       Allradantrieb;
A-2D         e1*2001/116*0504*..                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:      V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 245/35R20 95                                     VOLVO XC70;
B-2D         e1*2001/116*0505*..           245/40R20 95                                     Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:      XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
X            e9*2007/46*3146*..       95 - 184 245/40R20    95                              XC40;
                                               245/45R20    99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/40R20    97    11A; 26P                  12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/45R20    101   11A; 26P                  73C; 74D; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:      XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..      100 - 224 255/45R20 101     11A; 24J; 248             Allradantrieb;
D-N2D        e1*2007/46*0339*..                                                             Frontantrieb;
D-2D         e1*2001/116*0507*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:      XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
U            e4*2007/46*1220*..  223 - 235 245/45R20 99                                     XC60 T8 Twin Engine;
                                           255/40R20 97                                     Hybrid;
                                           255/45R20 101                                    Niveauregulierung;
                                                                                            Luftfederung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D; 74H; 77E
U              e4*2007/46*1220*..     110 - 240 245/45R20 99                                XC60; Nicht 223kW-
                                                255/40R20 97                                235kW T8 Twin
                                                255/45R20 101                               Engine/Hybrid;
                                                                                            Niveauregulierung;
                                                                                            Luftfederung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74D; 74H; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      FORD
        Fahrzeugtyp:     DEH
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1911*..
        Handelsbez.:     FOCUS

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 295             y = 245                     VA
              26P                      x = 245             y = 195                     VA
              27B                      x = 290             y = 330                     HA
              27I                      x = 240             y = 280                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 295       y = 245             30                 VA
              26N                    x = 295       y = 245              8                 VA
              27F                    x = 290       y = 330             15                 HA
              27H                    x = 290       y = 330              8                 HA
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      VOLVO
        Fahrzeugtyp:     X
        Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3146*..
        Handelsbez.:     XC40

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 200             y = 200                     HA
              26P                      x = 150             y = 200                     VA
              26B                      x = 200             y = 250                     VA
              27B                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 200       y = 250              8                 VA
              26J                    x = 200       y = 250             25                 VA
              27H                    x = 250       y = 250              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 250             15                 HA
Gutachten 18-00374-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52302
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: ND8520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      VOLVO
        Fahrzeugtyp:     F
        Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0023*..
        Handelsbez.:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 300             25                 VA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
						
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