Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 22
Fahrzeughersteller : FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR
LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 36
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
GDY GDY ohne 63,4 1000 2450 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 175 245/40R21 100 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb;
265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
275/35R21 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74H
26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
LIMITED (GB)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NNA; JB
Zubehör : N250519-C
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LZ (Kegelbund lose)
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 22
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DF; LY; DC; DH
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DC; DH
133 Nm für Typ : DF; LC; LZ
140 Nm für Typ : LY
160 Nm für Typ : JB erhöhtes Anzugsmoment; NNA erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LC e11*2007/46*1659*.., 110 - 213 245/40R21 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e5*2007/46*1058*.. 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H
Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/40R21 100 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e5*2007/46*1050*.. 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H
Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 280 265/45R21 104 11A; 245 Allradantrieb;
e5*2007/46*1047*.. 275/45R21 110 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H; 771
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DH e11*2007/46*4311*.., 172 255/40R21 102 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
e5*2007/46*1052*.. 265/45R21 104 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71K; 723;
285/40R21 109 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74H
26B; 26N; 27B; 27H
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 22
Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JB e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 265/30R21 96Y 11A; 241; 246; 248; erhöhtes
e5*2007/46*1048*.. 26B; 26J; 27H; 27I Anzugsmoment
160 Nm; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 740
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NNA e11*2007/46*0089*.., 177 - 250 275/30R21 98 57F; 58D erhöhtes
Anzugsmoment
e5*2007/46*1005*.. 160 Nm; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 723; 73C; 74A;
74H; 740; 76B; 979
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 221 255/35R21 98 11A; 245; 248 Range Rover Evoque;
255/40R21 102 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R21 102 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 723;
265/35R21 101 11A; 245; 248 73C; 74D; 74H
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/45R21 104 Allradantrieb;
e5*2007/46*1057*.. 275/45R21 110 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R21 109 11A; 245; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 22
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/35R21 96 11A; 245; 248 Cabrio; Kombi; Coupe;
245/40R21 100 11A; 245; 248 2-türig; 4-türig;
255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74H
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV-A e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 245/35R21 96 11A; 245; 248 Cabrio; Kombi; Coupe;
245/40R21 100 11A; 245; 248 2-türig; 4-türig;
255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z (Kegelbund lose)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X; F; P; U; L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; V60 CROSS
26J; 27F COUNTRY;
10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R21 93 11A; 24C; 24D; 26J; 12A; 51A; 71K; 723;
27F 73C; 74D; 74H; 77E
265/30R21 96 11A; 24C; 24D; 26J;
27F
275/30R21 98 11A; 24C; 24D; 26J;
27F
285/30R21 100 11A; 24C; 24D; 26J;
27F
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 22
Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/35R21 96 11A; 24M; 241; 246; V90 Cross Country;
26B; 27H Allradantrieb;
245/40R21 100 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74H; 77E
26B; 26N; 27F
255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 245/35R21 96 11A; 24J; 24M; 26B; nicht Cross Country;
26J; 27P Kombi; Limousine;
265/30R21 96 11A; 22Q; 241; 244; Allradantrieb;
246; 247; 26B; 26J; Frontantrieb;
27H
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H; 77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 255/30R21 93 11A; 24C; 244; 26B; S60 Cross Country;
26J; 27B V60 Cross Country;
265/30R21 96 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H
Verkaufsbezeichnung: XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 245/40R21 100 11A; 24M; 241; 246; XC40; nicht Hybrid;
26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26N; 27B; 27H 73C; 74D; 74H; 77E
265/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27H
275/30R21 98 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
275/35R21 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/40R21 100 11A; 24M; 241; 246 XC60; nicht Hybrid;
255/40R21 102 11A; 24C; 24M Niveauregulierung;
265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247 Luftfederung;
275/35R21 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H; 77E
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 22
Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/40R21 100 11A; 24M; 241; 246 XC60 T8 Twin Engine;
255/40R21 102 11A; 24C; 24M Niveauregulierung;
265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247 Luftfederung;
275/35R21 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H; 77E
Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 245/40R21 100 nicht 223-235kW Twin
255/40R21 102 Engine; Allradantrieb;
275/35R21 99 Frontantrieb;
275/40R21 107 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H
L e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 255/40R21 102 Twin Engine;
275/35R21 103 Allradantrieb;
275/40R21 107 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 22
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 22
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 22
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R21
Hinterachse: 275/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 22
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
979) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 22
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD MOTOR
Fahrzeugtyp: SBF
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1524*..
Handelsbez.: Edge
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 330 VA
26P x = 280 y = 280 VA
27B x = 230 y = 280 HA
27I x = 180 y = 230 HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: LY
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3954*..
Handelsbez.: Range Rover Velar
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 300 VA
26P x = 200 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 300 8 VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: DH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*4311*..
Handelsbez.: JAGUAR I-PACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 150 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 10 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 200 10 VA
26N x = 200 y = 200 8 VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: LY
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1057*..
Handelsbez.: Range Rover Velar
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 300 VA
26P x = 200 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 300 8 VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: JB
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2981*..
Handelsbez.: Jaguar XF
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 250 HA
27B x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 15 HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: LAND ROVER
Fahrzeugtyp: LV
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0223*..
Handelsbez.: RANGE ROVER EVOQUE
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Kombi, 2-türig, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 330 VA
26B x = 330 y = 380 VA
27I x = 270 y = 250 HA
27B x = 320 y = 300 HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: LAND ROVER
Fahrzeugtyp: LV-A
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0221*..
Handelsbez.: RANGE ROVER EVOQUE VAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 330 VA
26B x = 330 y = 380 VA
27I x = 270 y = 250 HA
27B x = 320 y = 300 HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
21B x = 270 y = 270 VA
22I x = 190 y = 350 HA
21P x = 220 y = 220 VA
22B x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
21N x = 270 y = 270 8 VA
21J x = 270 y = 270 10 VA
22H x = 240 y = 400 8 HA
22F x = 240 y = 400 20 HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*..
Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 335 y = 270 VA
27B x = 330 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 335 y = 270 8 VA
26J x = 335 y = 270 30 VA
27H x = 330 y = 320 8 HA
27F x = 330 y = 320 30 HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
27P x = 190 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 240 y = 280 8 VA
26J x = 240 y = 280 27 VA
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: X
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*..
Handelsbez.: XC40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
26P x = 150 y = 200 VA
26B x = 200 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 250 8 VA
26J x = 200 y = 250 25 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA