Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
							Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 1 von 22

Fahrzeughersteller                       : FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR
                                           LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
                                           CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 36
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)      datum
GDY                 GDY                     ohne                        63,4                    1000     2450     10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD MOTOR
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..       110 - 175 245/40R21 100      11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                255/40R21 102      11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb;
                                                265/40R21 105      11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   26P; 27I                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                275/35R21 99       11A; 24C; 244; 247;       73C; 74D; 74H
                                                                   26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                           LIMITED (GB)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : NNA; JB
Zubehör                                  : N250519-C


Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : LZ (Kegelbund lose)
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 2 von 22
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : LC (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : DF; LY; DC; DH
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 125 Nm für Typ : DC; DH
                                         133 Nm für Typ : DF; LC; LZ
                                         140 Nm für Typ : LY
                                         160 Nm für Typ : JB erhöhtes Anzugsmoment; NNA erhöhtes
                                         Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 213 245/40R21 100        11A; 24J; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1058*..                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/40R21 100        11A; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1050*..                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 280 265/45R21 104        11A; 245               Allradantrieb;
             e5*2007/46*1047*..             275/45R21 110        11A; 24J               Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 771

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/40R21 102             11A; 24J; 248          Allradantrieb;
             e5*2007/46*1052*..        265/45R21 104             11A; 24J; 24M; 26P;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27I                    12A; 51A; 71K; 723;
                                             285/40R21 109       11A; 24C; 244; 247;    73C; 74D; 74H
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 3 von 22
Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 265/30R21 96Y 11A; 241; 246; 248;           erhöhtes
             e5*2007/46*1048*..                           26B; 26J; 27H; 27I            Anzugsmoment
                                                                                        160 Nm; Kombi;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 740

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
NNA          e11*2007/46*0089*.., 177 - 250 275/30R21 98         57F; 58D               erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
               e5*2007/46*1005*..                                                       160 Nm; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        74H; 740; 76B; 979

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 221 255/35R21 98           11A; 245; 248          Range Rover Evoque;
                                          255/40R21 102          11A; 245; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R21 102          11A; 245; 248          12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/35R21 101          11A; 245; 248          73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/45R21 104                               Allradantrieb;
             e5*2007/46*1057*..             275/45R21 110        11A; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                            285/40R21 109        11A; 245; 26P; 27I     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 133 Nm
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 4 von 22
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/35R21 96          11A; 245; 248          Cabrio; Kombi; Coupe;
                                           245/40R21 100         11A; 245; 248          2-türig; 4-türig;
                                           255/40R21 102         11A; 24J; 248; 26P     Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        74H

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
LV-A         e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 245/35R21 96           11A; 245; 248          Cabrio; Kombi; Coupe;
                                          245/40R21 100          11A; 245; 248          2-türig; 4-türig;
                                          255/40R21 102          11A; 24J; 248; 26P     Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : Z (Kegelbund lose)
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : X; F; P; U; L
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z            e4*2007/46*1315*..  110 - 186 245/35R21 96          11A; 24C; 244; 247;    V60 CROSS
                                                                 26J; 27F               COUNTRY;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/30R21 93        11A; 24C; 24D; 26J;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 27F                    73C; 74D; 74H; 77E
                                             265/30R21 96        11A; 24C; 24D; 26J;
                                                                 27F
                                             275/30R21 98        11A; 24C; 24D; 26J;
                                                                 27F
                                             285/30R21 100       11A; 24C; 24D; 26J;
                                                                 27F
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 5 von 22

Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..  120 - 240 245/35R21 96   11A; 24M; 241; 246;    V90 Cross Country;
                                                          26B; 27H               Allradantrieb;
                                           245/40R21 100 11A; 24M; 241; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          26B; 27H               12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/35R21 98   11A; 24C; 244; 247;    73C; 74D; 74H; 77E
                                                          26B; 26N; 27F
                                           255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                          26B; 26N; 27F
                                           265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                          26B; 26N; 27F
P            e4*2007/46*1067*..  110 - 240 245/35R21 96   11A; 24J; 24M; 26B;    nicht Cross Country;
                                                          26J; 27P               Kombi; Limousine;
                                           265/30R21 96   11A; 22Q; 241; 244;    Allradantrieb;
                                                          246; 247; 26B; 26J;    Frontantrieb;
                                                          27H
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74D; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 255/30R21 93 11A; 24C; 244; 26B;   S60 Cross Country;
                                                       26J; 27B              V60 Cross Country;
                                          265/30R21 96 11A; 24C; 244; 26B;   Allradantrieb;
                                                       26J; 27B              Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
X            e9*2007/46*3146*..     95 - 184 245/40R21 100     11A; 24M; 241; 246;      XC40; nicht Hybrid;
                                                               26B; 26N; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/40R21 102     11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               26B; 26N; 27B; 27H       73C; 74D; 74H; 77E
                                             265/35R21 101     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27B; 27H
                                             275/30R21 98      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27B; 27F
                                             275/35R21 99      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/40R21 100        11A; 24M; 241; 246       XC60; nicht Hybrid;
                                          255/40R21 102        11A; 24C; 24M            Niveauregulierung;
                                          265/35R21 101        11A; 24C; 244; 247       Luftfederung;
                                          275/35R21 99         11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 6 von 22
Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/40R21 100        11A; 24M; 241; 246       XC60 T8 Twin Engine;
                                          255/40R21 102        11A; 24C; 24M            Niveauregulierung;
                                          265/35R21 101        11A; 24C; 244; 247       Luftfederung;
                                          275/35R21 99         11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 245/40R21 100                      nicht 223-235kW Twin
                                          255/40R21 102                      Engine; Allradantrieb;
                                          275/35R21 99                       Frontantrieb;
                                          275/40R21 107                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D; 74H
L            e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 255/40R21 102                      Twin Engine;
                                          275/35R21 103                      Allradantrieb;
                                          275/40R21 107                      Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D; 74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 7 von 22
      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 8 von 22
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 9 von 22
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R21
                    Hinterachse:                         275/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 10 von 22
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
979) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 11 von 22


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD MOTOR
       Fahrzeugtyp:    SBF
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1524*..
       Handelsbez.:    Edge

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26B                        x = 330            y = 330                VA
             26P                        x = 280            y = 280                VA
             27B                        x = 230            y = 280                HA
             27I                        x = 180            y = 230                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 12 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3954*..
       Handelsbez.:    Range Rover Velar

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 300                   VA
             26P                     x = 200            y = 250                   VA
             27B                     x = 300            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 300            8                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 13 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    DH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*4311*..
       Handelsbez.:    JAGUAR I-PACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 250            y = 250                   HA
             27I                     x = 200            y = 200                   HA
             26B                     x = 200            y = 200                   VA
             26P                     x = 150            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 250       y = 250           10                HA
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
             26J                   x = 200       y = 200           10                VA
             26N                   x = 200       y = 200            8                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 14 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1057*..
       Handelsbez.:    Range Rover Velar

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 300                   VA
             26P                     x = 200            y = 250                   VA
             27B                     x = 300            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 300            8                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 15 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    JB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2981*..
       Handelsbez.:    Jaguar XF

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA
             27B                     x = 300            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           25                VA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
             27F                   x = 300       y = 300           15                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 16 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     LAND ROVER
       Fahrzeugtyp:    LV
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0223*..
       Handelsbez.:    RANGE ROVER EVOQUE

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Kombi, 2-türig, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 330                   VA
             26B                     x = 330            y = 380                   VA
             27I                     x = 270            y = 250                   HA
             27B                     x = 320            y = 300                   HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 17 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     LAND ROVER
       Fahrzeugtyp:    LV-A
       Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0221*..
       Handelsbez.:    RANGE ROVER EVOQUE VAN

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 330                   VA
             26B                     x = 330            y = 380                   VA
             27I                     x = 270            y = 250                   HA
             27B                     x = 320            y = 300                   HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 18 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             21B                     x = 270            y = 270                   VA
             22I                     x = 190            y = 350                   HA
             21P                     x = 220            y = 220                   VA
             22B                     x = 240            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             21N                   x = 270       y = 270            8                VA
             21J                   x = 270       y = 270           10                VA
             22H                   x = 240       y = 400            8                HA
             22F                   x = 240       y = 400           20                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 19 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    Z
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1315*..
       Handelsbez.:    S60, V60, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 335            y = 270                   VA
             27B                     x = 330            y = 320                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 335       y = 270            8                VA
             26J                   x = 335       y = 270           30                VA
             27H                   x = 330       y = 320            8                HA
             27F                   x = 330       y = 320           30                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 20 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 240            y = 280                   VA
             26P                     x = 190            y = 230                   VA
             27P                     x = 190            y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 240       y = 280            8                VA
             26J                   x = 240       y = 280           27                VA
             27H                   x = 240       y = 270            8                HA
             27F                   x = 240       y = 270           13                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 21 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    X
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3146*..
       Handelsbez.:    XC40

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27I                     x = 200            y = 200                   HA
             26P                     x = 150            y = 200                   VA
             26B                     x = 200            y = 250                   VA
             27B                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 200       y = 250            8                VA
             26J                   x = 200       y = 250           25                VA
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
             27F                   x = 250       y = 250           15                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 22 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0023*..
       Handelsbez.:    VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 300                   VA
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             27B                     x = 300            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           25                VA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen