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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53588 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ 19354
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW42
Typ                             19354
Radgröße                        8,0JX18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
001          19354 001 / ohne Ring               5/108/63,34         48         760    2330

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53588
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19354...(s.o.)
Radgröße                        8,0JX18H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                 (Nm)
S01   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°   130                -                  81010004
S02   Mutter M14x1,5                 Kegel 60°   140                -                  81010170
S03   Serienschraube M14x1,5         Kegel 60°   140                31                 Serie
S04   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°   135                -                  81010004
S05   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°   125                -                  81010004
S06   Mutter M14x1,5                 Kegel 60°   220                -                  81010187

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Jaguar
                                Land Rover
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53588 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ 19354
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge               132-155       255/55R18   A12                              A15 A19 A56
SBF                                                                                S06
e1*2007/46*
1524*00-02
Ford Edge               110-175       255/55R18   A12                              A15 A19 A57
SBF                                                                                S06
e1*2007/46*
1524*03-..
ab MJ 2019
Ford Galaxy (III)       88-177        255/45R18                                    A12 A15 A19
WA6                                                                                A57 V00 V18
e13*2001/116*                                                                      S06
0185*24-..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (I)           100-147       255/45R18                                    A12 A15 A19
DM2                                                                                A57 B02 S01
e13*2001/116*
0109*19-31
Ford Kuga (II)          85-178        255/45R18                                    A12 A15 A19
DM2                                                                                A57 S04
e13*2001/116*
0109*31-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Ford S-Max (II)         88-177        255/45R18                                    A12 A15 A19
WA6                                                                                A57 V00 V18
e13*2001/116*                                                                      S06
0185*24-..
- ab MJ 2016
Jaguar XF               120-202       255/45R18   A32                              A15 A19 B03
CC9                                                                                Lim V18 S05
e11*2001/116*0323*.
Jaguar XF               120-280       255/45R18   A12                              A15 A19 A58
JB                                                                                 Lim V18 S05
e11*2007/46*2981*..,
e5*2007/46*1048*..
Jaguar XJ               152-291       255/45R18                                    A12 A15 A19
N*3                                                                                B02 NBF V18
e11*2001/116*0217*..                                                               S05
Land Rover              110-171       255/55R18   A01 A12 K1a K2b                  A15 A19 S02
Freelander 2
LF
e11*2001/116*0300*.
Volvo S60CC, V60CC      110-187       255/45R18                                    A12 A15 A19
F                                                                                  A57 Car KMV
e9*2007/46*0023*..                                                                 Lim S03
- Cross Country
Volvo V60 CC            110-186       255/45R18   A01 A12 K1c K2b                  A15 A19 A56
Z                                                                                  Car KMV
e4*2007/46*1315*..                                                                 NBF NoP S03
- Cross Country

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53588 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ 19354
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60              100-242       255/50R18     K1c K2b                               A01 A12 A15
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242       255/55R18     K1c K2b                               A19 A57 S03
e9*2001/116*0068*..;
e1*2001/116*0507*..;
e1*2007/46*0339*..;
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC70              120-224       255/45R18     A01 K1a                               A12 A15 A19
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                     Car KMV S03
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53588 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ 19354
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 7

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53588 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ 19354
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53588 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ 19354
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18     235/50R18
Nr. 6    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   245/35R18     255/35R18
Nr. 14   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18     275/45R18
Nr. 17   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18     285/45R18
Nr. 20   255/55R18     285/50R18
Nr. 21   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. Februar 2021 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53588 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ 19354
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. Februar 2021




Pohl                                                                00361661.DOC




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