Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 757
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B5             CO 757 B5/Z34 Ø70-63,3              5/108/63,4         47        775    2075

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46405
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 757 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               60° Kegel       110                    -
S02    Mutter M12x1,5               60° Kegel       125                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55160905) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Jaguar
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung   kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus           59-107        205/50R17                                      A02 A04 A05
DA3, DB3             59-107        215/45R17        T87                           A08 A09 A12
e13*2001/116*        59-107        225/45R17                                      A14 A21 B02
0144,0157*..                                                                      Car Flh Sth
                                                                                  V17 S01
Ford Focus C-Max    74-107         205/50R17                                      A02 A04 A05
DM2                 74-107         215/45R17                                      A08 A09 A12
e13*2001/116*0109*. 74-107         225/45R17        A01 LK6                       A14 A21 B02
                                                                                  V17 S01
Ford Mondeo          166           205/50R17        M+S T89 T93                   A02 A04 A05
B4Y, B5Y             166           225/45R17        A01 K50 M+S                   A08 A09 A12
e1*98/14*            66-150        205/50R17        T89 T93                       A14 A21 A58
0154,0155*..         66-150        215/45R17        T87 T88 T91                   B02 B03 Flh
                     66-150        225/45R17        A01 K50                       Sth V17 S01
Ford Mondeo Kombi    166           205/50R17        M+S T89 T93                   A02 A04 A05
BWY                  166           225/45R17        M+S T90 T91                   A08 A09 A12
e1*98/14*0156*..     66-150        205/50R17        T89 T93                       A14 A21 A58
                     66-150        215/45R17        T87 T88 T91                   B02 B03 Car
                     66-150        225/45R17        T90 T91                       V17 S01
                     66-150        235/40R17        A01 K49 M27 T90 T94
Tourneo Connect      66,85         205/50R17        B49 K46 K50 T93               A01 A02 A04
PH2, PJ2             66,85         225/45R17        B49 K46 K50 T90 T91 T93 T94   A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A14 A21
0206*,0207* ..                                                                    B02 S01
Transit Connect      55-85         205/50R17        B49 K46 K50 T93               A01 A02 A04
PT2, PU2             55-85         225/45R17        B49 K46 K50 T90 T91 T93 T94   A05 A08 A09
L071, L072                                                                        A12 A14 A21
                                                                                  B02 S01
Jaguar S-Type        147-203       225/50R17        K42 R37                       A01 A02 A04
CCX                  147-219       225/50R17        K42 M+S                       A05 A08 A09
e11*98/14*0115*..    147-219       235/50R17        K42 R35                       A12 A14 A21
                     147-219       235/50R17        K42 M+S R35                   B02 B03 K45
                     147-219       245/45R17        K42 K49 R35                   K56 S02
Jaguar X-Type        96-170        205/50R17        K45 K46 K56 L02 R37           A01 A02 A04
CF1                  96-170        215/45R17        K45 K46 K56 R37 T87 T88 T91   A05 A08 A09
e11*98/14*0176*..    96-170        225/45R17        K45 K46 K56 L02               A12 A14 A21
                                                                                  B02 K41 Lim
                                                                                  V17 S01
Jaguar XJ           175-291        235/55R17        A30 R35                       A02 A04 A05
N*3                 175-291        245/50R17        A12                           A08 A09 A14
e11*2001/116*0217*.                                                               A21 B02 B03
.                                                                                 J32 S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S40, V50        74-162         205/50R17         K42 K46                           A01 A02 A04
M                     74-162         215/45R17         K46 T87 T88                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0076*..   74-162         225/45R17         K42 K46                           A12 A14 A21
                                                                                         B02 Car Lim
                                                                                         V00 V17 S01


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

B49    Die Seilführung / Seilhalterung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das
mindestens 30 mm Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

J32   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 320
mm an Achse 1.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

M27     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Dunlop           SP 8000, SP 9000                               ---
Bridgestone      S-01                                           ---
Pirelli          P700-Z, P Zero Asim.                           ---
Uniroyal         RTT2, Rallye 440 (ZR)                          ---
Michelin         MXX3                                           ---
Continental      CSC, CZ91                                      ---
Goodyear         Eagle ZR, GSA, GSD, GSD+, Eagle F1             ---
Fulda            Y 3000, Carat Extremo                          ---
Semperit         M800                                           ---

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 235/40R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7,5 J x 17 H2 montierbar sind.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/40R17     225/35R17
Nr.   2   205/45R17     235/40R17
Nr.   3   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   4   215/40R17     245/35R17
Nr.   5   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   6   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   7   225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.   8   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr.   9   225/55R17     245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 5.Dezember 2005




Blauth                                                                  00087961.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen