GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 11
67136 Fußgönheim
QM-Nr.: QA051000110
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell COMO
Typ CO 757
Radgröße 7,5Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B5 CO 757 B5/Z34 Ø70-63,3 5/108/63,4 47 775 2075
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46405
Herstellerzeichen rial
Radtyp und Ausführung CO 757 (s.o.)
Radgröße 7,5Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 -
S02 Mutter M12x1,5 60° Kegel 125 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55160905) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford
Jaguar
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus 59-107 205/50R17 A02 A04 A05
DA3, DB3 59-107 215/45R17 T87 A08 A09 A12
e13*2001/116* 59-107 225/45R17 A14 A21 B02
0144,0157*.. Car Flh Sth
V17 S01
Ford Focus C-Max 74-107 205/50R17 A02 A04 A05
DM2 74-107 215/45R17 A08 A09 A12
e13*2001/116*0109*. 74-107 225/45R17 A01 LK6 A14 A21 B02
V17 S01
Ford Mondeo 166 205/50R17 M+S T89 T93 A02 A04 A05
B4Y, B5Y 166 225/45R17 A01 K50 M+S A08 A09 A12
e1*98/14* 66-150 205/50R17 T89 T93 A14 A21 A58
0154,0155*.. 66-150 215/45R17 T87 T88 T91 B02 B03 Flh
66-150 225/45R17 A01 K50 Sth V17 S01
Ford Mondeo Kombi 166 205/50R17 M+S T89 T93 A02 A04 A05
BWY 166 225/45R17 M+S T90 T91 A08 A09 A12
e1*98/14*0156*.. 66-150 205/50R17 T89 T93 A14 A21 A58
66-150 215/45R17 T87 T88 T91 B02 B03 Car
66-150 225/45R17 T90 T91 V17 S01
66-150 235/40R17 A01 K49 M27 T90 T94
Tourneo Connect 66,85 205/50R17 B49 K46 K50 T93 A01 A02 A04
PH2, PJ2 66,85 225/45R17 B49 K46 K50 T90 T91 T93 T94 A05 A08 A09
e1*2001/116* A12 A14 A21
0206*,0207* .. B02 S01
Transit Connect 55-85 205/50R17 B49 K46 K50 T93 A01 A02 A04
PT2, PU2 55-85 225/45R17 B49 K46 K50 T90 T91 T93 T94 A05 A08 A09
L071, L072 A12 A14 A21
B02 S01
Jaguar S-Type 147-203 225/50R17 K42 R37 A01 A02 A04
CCX 147-219 225/50R17 K42 M+S A05 A08 A09
e11*98/14*0115*.. 147-219 235/50R17 K42 R35 A12 A14 A21
147-219 235/50R17 K42 M+S R35 B02 B03 K45
147-219 245/45R17 K42 K49 R35 K56 S02
Jaguar X-Type 96-170 205/50R17 K45 K46 K56 L02 R37 A01 A02 A04
CF1 96-170 215/45R17 K45 K46 K56 R37 T87 T88 T91 A05 A08 A09
e11*98/14*0176*.. 96-170 225/45R17 K45 K46 K56 L02 A12 A14 A21
B02 K41 Lim
V17 S01
Jaguar XJ 175-291 235/55R17 A30 R35 A02 A04 A05
N*3 175-291 245/50R17 A12 A08 A09 A14
e11*2001/116*0217*. A21 B02 B03
. J32 S02
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S40, V50 74-162 205/50R17 K42 K46 A01 A02 A04
M 74-162 215/45R17 K46 T87 T88 A05 A08 A09
e4*2001/116*0076*.. 74-162 225/45R17 K42 K46 A12 A14 A21
B02 Car Lim
V00 V17 S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
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A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
B49 Die Seilführung / Seilhalterung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das
mindestens 30 mm Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
J32 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 320
mm an Achse 1.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)
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M27 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Dunlop SP 8000, SP 9000 ---
Bridgestone S-01 ---
Pirelli P700-Z, P Zero Asim. ---
Uniroyal RTT2, Rallye 440 (ZR) ---
Michelin MXX3 ---
Continental CSC, CZ91 ---
Goodyear Eagle ZR, GSA, GSD, GSD+, Eagle F1 ---
Fulda Y 3000, Carat Extremo ---
Semperit M800 ---
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 235/40R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7,5 J x 17 H2 montierbar sind.
R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55160905 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
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V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R17 225/35R17
Nr. 2 205/45R17 235/40R17
Nr. 3 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 4 215/40R17 245/35R17
Nr. 5 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 7 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 8 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 9 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 5.Dezember 2005
Blauth 00087961.DOC
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