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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46460 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55008806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 706
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B5             CO 706 B5/Z34 Ø70-63,3              5/108/63,4         46        710    2065

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46460
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 706 (s.o.)
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               60° Kegel       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55008806) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Jaguar
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55008806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus          59-107         205/55R16        A12                           A02 A04 A05
DA3, DB3            59-107         215/50R16        A12                           A08 A09 A14
e13*2001/116*       59-107         215/55R16        A12                           A21 B02 Car
0144,0157*..        59-107         225/50R16        A01 LK6                       Flh Sth V16
                    59-92          195/55R16        A33 R37 T87                   S01
Ford Focus C-Max    66-107         205/55R16                                      A02 A04 A05
DM2                 66-107         215/50R16                                      A08 A09 A12
e13*2001/116*0109*. 66-107         225/50R16        A01 K42 K46 K50 K56 R03       A14 A21 B02
                                                                                  V16 S01
Ford Mondeo           66-150       205/50R16        A13 R37 T87 T91               A02 A04 A05
B4Y, B5Y              66-150       205/55R16        A13 T88 T89 T91               A08 A09 A14
e1*98/14*             66-150       215/55R16        A01 A12 K49 K50               A21 A58 B02
0154,0155*..          66-150       225/45R16        A01 A12 K49 K50 T89           B03 Flh Sth
                      66-166       205/55R16        A13 M+S                       S01
Ford Mondeo Kombi     66-150       205/50R16        A13 R37 T87 T91               A02 A04 A05
BWY                   66-150       205/55R16        A13 T91                       A08 A09 A14
e1*98/14*0156*..      66-150       215/50R16        A01 A12 K49 T90               A21 A58 B02
                      66-150       215/55R16        A01 A12 K49                   B03 Car V16
                      66-150       225/45R16        A01 A12 K49 T89               S01
                      66-150       225/50R16        A01 A12 K49 K50
                      66-166       205/55R16        A13 M+S T91
Tourneo Connect       66,85        205/55R16        K50 T91 T93 T94               A01 A02 A04
PH2, PJ2                                                                          A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A14 A21
0206*,0207* ..                                                                    B02 S01
Transit Connect       55-85        205/55R16        K50 T91 T93 T94               A01 A02 A04
PT2, PU2                                                                          A05 A08 A09
L071, L072                                                                        A12 A14 A21
                                                                                  B02 S01
Jaguar X-Type         96-170       205/55R16        K45 K46 K49 K50 K56           A01 A02 A04
CF1                   96-170       215/50R16        K42 K45 K46 K49 K50 K56       A05 A08 A09
e11*98/14*0176*..     96-170       225/45R16        K45 K46 K49 K50 K56           A12 A14 A21
                      96-170       225/50R16        K42 K45 K46 K49 K50 K56 L02   B02 B03 K41
                                                                                  Lim V16 S01
Volvo S40, V50        74-162       195/60R16        K46 R37                       A01 A02 A04
M                     74-162       205/55R16        K42 K46                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0076*..   74-162       215/50R16        K42 K46 K49                   A12 A14 A21
                      74-162       215/55R16        K42 K45 K46 K49               B02 B03 Car
                      74-162       225/50R16        K42 K46 K49 K50 LK6           Lim V00 V16
                                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46460 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55008806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55008806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46460 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55008806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   185/50R16       205/45R16
Nr. 2   195/40R16       215/35R16
Nr. 3   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4   195/50R16       205/45R16
Nr. 5   205/45R16       225/40R16
Nr. 6   205/50R16       225/45R16
Nr. 7   205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8   205/60R16       225/55R16
Nr. 9   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr.10   215/50R16       245/45R16
Nr.11   215/55R16       235/50R16
Nr.12   225/40R16       245/35R16, 255/35R16
Nr.13   225/50R16       245/45R16
Nr.14   225/55R16       245/50R16
Nr.15   225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46460 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55008806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.Februar 2006




Blauth                                                               00090177.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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