ABE: 47004
Design:
C 10
Radnummer:
C10 656 50 56
Daten:
6.5x16" ET50 LK5/108/63.4
CMS 460/02
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47004*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 EH2+
Typ: C10 656
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47004
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47004*05
Die ABE-Nr. 47004 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 EH2+ , Typ C10 656, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0015-07-WIRD/N5 vom 23.11.2009 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 27 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.11.2009 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 16.11.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0015-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.11.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47004*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 09-TAAP-2940
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 004
366-0015-07-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+
Typ: C10 656
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47004
Die LM- Sonderräder können auch mit 6.5Jx16EH2+ gekennzeichnet sein.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 656 4827 C10 656 5060S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 656 4002 R C10 656 CMS460/12 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 40 605 1930 09/08
C10 656 4002 R C10 656 CMS460/12 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 40 605 1930 09/08
C10 656 4827 C10 656 CMS460/01 ohne 100/4 56,1 48 600 1965 01/07
C10 656 4827 R C10 656 CMS460/01 ohne 100/4 56,1 48 600 1965 03/08
C10 656 4002 R C10 656 CMS460/12 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 40 605 1930 09/08
C10 656 4002 R C10 656 CMS460/12 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 40 605 1930 09/08
C10 656 4002 R C10 656 CMS460/12 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 40 585 1990 09/08
C10 656 4002 R C10 656 CMS460/12 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 40 605 1930 09/08
C10 656 1535 R C10 656 CMS460/11 ohne 108/4 65,1 15 605 1995 09/08
C10 656 1535 R C10 656 CMS460/11 ohne 108/4 65,1 15 615 1961 09/08
C10 656 2635 C10 656 CMS460/08 ohne 108/4 65,1 26 598 2013 05/07
C10 656 2635 C10 656 CMS460/08 ohne 108/4 65,1 26 605 1990 05/07
C10 656 2635 R C10 656 CMS460/08 ohne 108/4 65,1 26 598 2013 05/07
C10 656 2635 R C10 656 CMS460/08 ohne 108/4 65,1 26 605 1990 09/08
C10 656 3906 C10 656 CMS460/17 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/5 54,1 39 610 2092 07/09
C10 656 3906 C10 656 CMS460/17 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/5 56,1 39 610 2092 07/09
C10 656 3906 C10 656 CMS460/17 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/5 57,1 39 610 2092 07/09
C10 656 5056 C10 656 CMS460/02 ohne 108/5 63,4 50 675 2159 01/07
C10 656 5056 C10 656 CMS460/02 ohne 108/5 63,4 50 693 2098 01/07
C10 656 5056 C10 656 CMS460/02 ohne 108/5 63,4 50 715 2025 01/07
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.11.2009
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
C10 656 5056 R C10 656 CMS460/02 ohne 108/5 63,4 50 675 2159 03/08
C10 656 5056 R C10 656 CMS460/02 ohne 108/5 63,4 50 693 2098 03/08
C10 656 5056 R C10 656 CMS460/02 ohne 108/5 63,4 50 715 2025 03/08
C10 656 3859 C10 656 CMS460/03 ohne 110/5 65,1 38 670 1960 01/07
C10 656 3859 R C10 656 CMS460/03 ohne 110/5 65,1 38 658 1995 09/08
C10 656 3360S C10 656 CMS460/09 ohne 112/5 57,1 33 650 2100 01/08
C10 656 3360S C10 656 CMS460/09 ohne 112/5 57,1 33 650 2100 03/08
R
C10 656 4260S C10 656 CMS460/04 ohne 112/5 57,1 42 660 2025 01/07
C10 656 4260S C10 656 CMS460/04 ohne 112/5 57,1 42 660 2025 03/08
R
C10 656 5060S C10 656 CMS460/05 ohne 112/5 57,1 50 660 2025 01/07
C10 656 5060S C10 656 CMS460/05 ohne 112/5 57,1 50 660 2025 03/08
R
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 43 585 2245 09/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 43 596 2200 09/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 43 640 2025 09/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 43 660 1960 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 43 585 2245 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 43 596 2200 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 43 640 2025 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 43 660 1960 09/08
C10 656 5010 C10 656 CMS460/06 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 50 660 2025 01/07
C10 656 5010 R C10 656 CMS460/06 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 50 660 2025 03/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 43 624 2090 09/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 43 660 1960 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 43 624 2090 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 43 660 1960 09/08
C10 656 5010 C10 656 CMS460/06 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 50 642 2090 01/07
C10 656 5010 C10 656 CMS460/06 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 50 660 2025 01/07
C10 656 5010 R C10 656 CMS460/06 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 50 642 2090 03/08
C10 656 5010 R C10 656 CMS460/06 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 50 660 2025 03/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 43 620 2098 09/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 43 660 1960 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 43 620 2098 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 43 660 1960 09/08
C10 656 5010 R C10 656 CMS460/06 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 50 660 2025 03/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 ohne 114,3/5 67,1 43 620 2092 09/08
C10 656 4310 C10 656 CMS460/13 ohne 114,3/5 67,1 43 660 1960 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 ohne 114,3/5 67,1 43 620 2092 09/08
C10 656 4310 R C10 656 CMS460/13 ohne 114,3/5 67,1 43 660 1960 09/08
C10 656 5010 C10 656 CMS460/06 ohne 114,3/5 67,1 50 625 2160 01/07
C10 656 5010 C10 656 CMS460/06 ohne 114,3/5 67,1 50 660 2025 01/07
C10 656 5010 R C10 656 CMS460/06 ohne 114,3/5 67,1 50 625 2160 03/08
C10 656 5010 R C10 656 CMS460/06 ohne 114,3/5 67,1 50 660 2025 03/08
C10 656 4670 R C10 656 CMS460/10 ohne 115/5 70,1 46 670 2202 09/08
C10 656 4178S C10 656 CMS460/16 ohne 120/5 67,1 41 675 2062 05/09
C10 656 4178S C10 656 CMS460/16 ohne 120/5 67,1 41 690 2025 05/09
C10 656 4178S C10 656 CMS460/16 ohne 120/5 67,1 41 675 2062 05/09
R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.11.2009
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Seite: 3 von 6
C10 656 4178S C10 656 CMS460/16 ohne 120/5 67,1 41 690 2025 05/09
R
C10 656 4216S C10 656 CMS460/07 ohne 120/5 72,6 42 650 2025 01/07
C10 656 4216S C10 656 CMS460/07 ohne 120/5 72,6 42 650 2025 09/08
R
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 8,7 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 656 1535 R:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 656
Radausführung : -- : C10 656 CMS460/11
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 16 EH2+
Typzeichen : KBA 47004 : --
Einpreßtiefe : -- : ET15
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987 w.w. R
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : CMS 460
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.11.2009
__________________________________________________________________________________________________________________
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II. Sonderradprüfung
Technische Berichte (TÜV NORD) mit Nr. RP-003737-B0-233 vom 17.10.2008 und RP-003737-C0-233 vom
14.05.2009 liegen vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0015-07-MURD/N4-TB der TÜV SUED AUTOMOTIVE GMBH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.11.2009
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age Hinweise
1 DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan C10 656 4002 R 40 23.11.2009 liegt bei
Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
SUZUKI, TOYOTA
4 BMW AG, HONDA C10 656 4827; C10 656 48 23.11.2009 liegt bei
4827 R
3 BMW AG, HONDA, KIA, NETHERLAND, C10 656 4002 R 40 23.11.2009 liegt bei
ROVER
2 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., C10 656 4002 R 40 23.11.2009 liegt bei
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
5 SEAT, VOLKSWAGEN C10 656 4002 R 40 23.11.2009 liegt bei
8 CITROEN, PEUGEOT C10 656 2635; C10 656 26 23.11.2009 liegt bei
2635; C10 656 2635 R; C10
656 2635 R
7 CITROEN, PEUGEOT C10 656 1535 R; C10 656 15 23.11.2009 liegt bei
1535 R
25 TOYOTA C10 656 3906 39 23.11.2009 liegt bei
26 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER C10 656 3906 39 23.11.2009 liegt bei
27 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 656 3906 39 23.11.2009 liegt bei
9 FORD, JAGUAR, VOLVO C10 656 5056; C10 656 50 23.11.2009 liegt bei
5056; C10 656 5056; C10
656 5056 R; C10 656 5056
R; C10 656 5056 R
10 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C10 656 3859; C10 656 38 23.11.2009 liegt bei
3859 R
11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 656 3360S; C10 656 33 23.11.2009 liegt bei
3360S R
12 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 656 4260S; C10 656 42 23.11.2009 liegt bei
4260S R
13 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 656 5060S; C10 656 50 23.11.2009 liegt bei
5060S R
14 SUZUKI, TOYOTA C10 656 4310; C10 656 43 23.11.2009 liegt bei
4310; C10 656 4310; C10
656 4310; C10 656 4310 R;
C10 656 4310 R; C10 656
4310 R; C10 656 4310 R
15 SUZUKI, TOYOTA C10 656 5010; C10 656 50 23.11.2009 liegt bei
5010 R
16 HONDA C10 656 4310; C10 656 43 23.11.2009 liegt bei
4310; C10 656 4310 R; C10
656 4310 R
17 HONDA C10 656 5010; C10 656 50 23.11.2009 liegt bei
5010; C10 656 5010 R; C10
656 5010 R
18 NISSAN, Nissan International S. A., C10 656 4310; C10 656 43 23.11.2009 liegt bei
RENAULT 4310; C10 656 4310 R; C10
656 4310 R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.11.2009
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19 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C10 656 4310; C10 656 43 23.11.2009 liegt bei
MAZDA, MITSUBISHI 4310; C10 656 4310 R; C10
656 4310 R
20 MAZDA C10 656 5010; C10 656 50 23.11.2009 liegt bei
5010; C10 656 5010 R; C10
656 5010 R
21 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL C10 656 4670 R 46 23.11.2009 liegt bei
24 OPEL C10 656 4178S; C10 656 41 23.11.2009 liegt bei
4178S; C10 656 4178S R;
C10 656 4178S R
22 BMW AG C10 656 4216S; C10 656 42 23.11.2009 liegt bei
4216S R
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.11.2009
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.11.2009
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Festigkeit RP-003737-C0-233 14.05.2009
Festigkeit RP-003737-B0-233 17.10.2008
Fest.-Tech.-Bericht 366-0015-07-MURD/N4-TB 05.10.2009
Nabenkappe C 020 122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung_Rev C10 656 25.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung_Tab C10 656 23.11.2009
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter 1912023D 21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube 3714T05 30.07.2007
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube 3714T05 30.07.2007
Radschraube D000344 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radteilzeichnung J 460 007 15.11.2006
Radteilzeichnung J 460 009 17.09.2007
Radteilzeichnung J 460 004 15.11.2006
Radteilzeichnung J 460 006 15.11.2006
Radteilzeichnung J 460 001 15.11.2006
Radteilzeichnung J 460 002_B 15.11.2006 B/19.04.2007
Radteilzeichnung J 460 005 15.11.2006
Radteilzeichnung J 460 003_C 15.11.2006 C/07.11.2007
Radteilzeichnung J 460 010_A 08.11.2007 A/18.07.2008
Radteilzeichnung J 460 012 27.05.2008
Radteilzeichnung J 460 013 28.05.2008
Radteilzeichnung J 460 008 24.04.2007
Radteilzeichnung J 460 011 27.05.2008
Radteilzeichnung J 460 016 08.05.2009
Radteilzeichnung J 460 021 09.02.2010
Radteilzeichnung J 460 017 18.08.2009
Radzeichnung J 460 000_K 16.11.2006 K/28.05.2008
Zentrierring D 000 251-E-671 26.01.1995 5/27.02.2003
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 23.11.2009
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.10.2012
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 656 50 C10 656 CMS460/02 ohne 63,4 675 2159 01/07
56CMS
C10 656 50 C10 656 CMS460/02 ohne 63,4 715 2025 01/07
56CMS
C10 656 50 C10 656 CMS460/02JF ohne 63,4 675 2159 01/07
56JF
C10 656 50 C10 656 CMS460/02JF ohne 63,4 715 2025 02/12
56JF
C10 656 50 C10 656 ohne 63,4 675 2159 01/07
56SD CMS460/02SD
C10 656 50 C10 656 ohne 63,4 715 2025 02/12
56SD CMS460/02SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DM2; BA7
Zubehör : Z 88 OR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PH2; DXA; DA3; DXA-LPG; DYB; PT2; PJ2; DYB-LPG; PU2;
BWY; B4Y; DB3; B5Y
Zubehör : Z 88 w.w. Z 35 OR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : Z 84 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : DM2; PH2; PJ2; PT2; PU2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA; DXA-LPG; DYB; DYB-LPG
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 12T; 51G Kombi; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 12T; 51G Ford Focus Coupe-
Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 76U
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 12Q; 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
205/60R16 92 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 12A; 51G 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H;
76U
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91 12Q; 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
205/60R16 92 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 12A; 51G 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H;
76U
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 88 205/55R16 51G Frontantrieb;
215/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 76U
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 12T; 51G Nur C-MAX;
215/55R16 93 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16 12T; 51G Nur Kuga;
215/70R16 12T; 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H;
76U
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
74 - 162 215/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 12T; 51G Kombi; Frontantrieb;
74 - 176 215/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
74 - 176 215/55R16 12T; 51G Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 76U
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 205/55R16 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76U
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 166 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12M;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 166 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12M;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 76U
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/55R16 91 11A; 24M; 5GG Pkw geschlossen;
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 205/55R16 94 11A; 24M; 5HI Lkw geschl.Kasten
PT2 L071 215/55R16 93 11A; 24D; 5HA (Serie);
215/55R16 97 11A; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
744; 75I; DC5
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 95 51G erhöhtes
215/60R16 95H 51G Anzugsmoment 160
Nm;
85 - 176 215/60R16 95V 51G 10B; 11G; 11H; 12T;
215/60R16 99 51G 51A; 71K; 721; 725;
146 - 176 215/60R16 99 51G 73C; 74A; 74H; 740
162 - 176 215/60R16 95W 51G
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 51G erhöhtes
215/60R16 95W Anzugsmoment 160
Nm;
215/60R16 99 Ford S-MAX; Ford
Galaxy;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/55R16 12T; 51G Nur Grand C-MAX;
77 - 92 205/55R16 12T; 51G MPV; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H;
76U
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 12T; 51G Nur C-MAX; MPV;
DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H;
76U
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PT2 e1*2007/46*0271*.. 55 - 85 205/55R16 91 11A; 24M; 5GG Pkw geschlossen;
PU2 e1*2007/46*0272*.., 205/55R16 94 11A; 24M; 5HI Lkw geschl.Kasten
L072
215/55R16 93 11A; 24D; 5HA (Serie);
215/55R16 97 11A; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
744; 75I; DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 88 w.w. Z 35 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 51G; 51J erhöhtes
Anzugsmoment 120
Nm;
Kombi; Limousine;
10B; 11G; 11H; 12M;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 88 w.w. Z 35 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
205/55R16 91 Anzugsmoment 120
Nm;
215/50R16 90 VOLVO C30 (Coupe);
215/55R16 93 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 12T; 51G erhöhtes
205/55R16 12K; 51G Anzugsmoment 120
Nm;
VOLVO S40, V50;
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
205/55R16 91 Anzugsmoment 120
Nm;
215/50R16 90 VOLVO C30 (Coupe);
215/55R16 93 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.10.2012
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.10.2012
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.