ABE: 47667
Design:
C 16
Radnummer:
C16 656 45 07
Daten:
6.5x16" ET45 LK5/108/67.2
CMS 466/13
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47667*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 H2
Typ: C16 656
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47667*02
Die ABE-Nr. 47667 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ C16 656,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0463-08-WIRD/N2 vom 17.12.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 18 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 17.12.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 05.02.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0463-08-WIRD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 04.02.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47667*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3084
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 667
366-0463-08-WIRD/N2
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Typ: C16 656
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 6.5Jx16H2 gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C16 656 42 02 C16 656 45 60S C16 656 45 10
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C16 656 42 02 C16 656 CMS466/15 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 42 615 1990 04/09
C16 656 42 02 C16 656 CMS466/15 SR03 Ø67.1-Ø54.1 100/4 56,1 42 615 1990 04/09
C16 656 42 02 C16 656 CMS466/15 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 42 615 1990 04/09
C16 656 42 02 C16 656 CMS466/15 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 42 615 1990 04/09
C16 656 42 02 C16 656 CMS466/15 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 42 615 1990 04/09
C16 656 25 35 C16 656 CMS466/07 ohne 108/4 65,1 25 605 2013 12/08
C16 656 25 35 C16 656 CMS466/07 ohne 108/4 65,1 25 615 1990 12/08
C16 656 40 53S C16 656 CMS466/10 ohne 100/5 57,1 40 650 2015 12/08
C16 656 45 07 C16 656 CMS466/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 710 2060 12/08
C16 656 45 07 C16 656 CMS466/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 695 2098 12/08
C16 656 45 07 C16 656 CMS466/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 710 2060 12/08
C16 656 45 07 C16 656 CMS466/13 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 710 2060 12/08
C16 656 38 59 C16 656 CMS466/09 ohne 110/5 65,1 38 650 2025 12/08
C16 656 42 60S C16 656 CMS466/11 ohne 112/5 57,1 42 650 2025 12/08
C16 656 45 09 C16 656 CMS466/16 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 45 705 2025 12/08
C16 656 45 60S C16 656 CMS466/12 ohne 112/5 57,1 45 704 2025 12/08
C16 656 45 09 C16 656 CMS466/16 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 45 705 2025 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 645 2245 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 710 2025 12/08
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: C16 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 690 2090 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 710 2025 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 685 2098 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 710 2025 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 ohne 114,3/5 67,1 45 650 2159 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 ohne 114,3/5 67,1 45 670 2092 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 ohne 114,3/5 67,1 45 680 2060 12/08
C16 656 45 10 C16 656 CMS466/14 ohne 114,3/5 67,1 45 710 1960 12/08
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C16
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C16 656 42 02:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Handelsmarke : -- : C16
Radtyp : -- : C16 656
Radausführung : -- : C16 656 CMS466/15
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 16 H2
Typzeichen : KBA 47667 : --
Einpreßtiefe : -- : ET42
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 04.09
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : T7 656
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: C16 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0463-08-MURD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
15.07.2009.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: C16 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan C16 656 42 02 42 17.12.2012 liegt bei
Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
SUZUKI, TOYOTA
2 BMW AG, HONDA, ROVER C16 656 42 02 42 17.12.2012 liegt bei
3 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., C16 656 42 02 42 17.12.2012 liegt bei
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),
OPEL, OPEL / VAUXHALL
4 SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 656 42 02 42 17.12.2012 liegt bei
5 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C16 656 42 02 42 17.12.2012 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), RENAULT
6 CITROEN, PEUGEOT C16 656 25 35; C16 656 25 25 17.12.2012 liegt bei
35
7 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 656 40 53S 40 17.12.2012 liegt bei
8 RENAULT C16 656 45 07 45 17.12.2012 liegt bei
9 FORD, JAGUAR, VOLVO C16 656 45 07; C16 656 45 45 17.12.2012 liegt bei
07
10 VOLVO C16 656 45 07 45 17.12.2012 liegt bei
11 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C16 656 38 59 38 17.12.2012 liegt bei
13 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 656 45 60S 45 17.12.2012 liegt bei
12 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C16 656 45 09 45 17.12.2012 liegt bei
VOLKSWAGEN
14 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ C16 656 45 09 45 17.12.2012 liegt bei
15 SUZUKI, TOYOTA C16 656 45 10; C16 656 45 45 17.12.2012 liegt bei
10
16 HONDA C16 656 45 10; C16 656 45 45 17.12.2012 liegt bei
10
17 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C16 656 45 10; C16 656 45 45 17.12.2012 liegt bei
Nissan International S. A., RENAULT 10
18 CITROEN, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR C16 656 45 10; C16 656 45 45 17.12.2012 liegt bei
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 10; C16 656 45 10; C16 656
MITSUBISHI, PEUGEOT 45 10
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: C16 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 17.12.2012
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0463-08-MURD-TB 15.07.2009
Nabenkappe C020392 18.04.2004
Radbeschreibung C16 656 11.03.2009 21.09.2010
Radbeschreibung C16 656 21.02.2011 19.05.2011
Radbeschreibung Anlage C16 656 18.10.2012
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radschraube 3714T05 30.07.2007
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radteilzeichnung J 466 007_B 12.12.2006 B/10.10.2008
Radteilzeichnung J 466 014 10.10.2008
Radteilzeichnung J 466 016 22.12.2008
Radteilzeichnung J 466 010_A 10.10.2008 A/15.12.2008
Radteilzeichnung J 466 012 10.10.2008
Radteilzeichnung J 466 015_B 15.12.2008 B/07.04.2009
Radteilzeichnung J 466 013 10.10.2008
Radteilzeichnung J 466 009 10.10.2008
Radteilzeichnung J 466 011 10.10.2008
Radzeichnung J 466 000_B 15.12.2006 B/10.10.2008
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring D000_251/1_725 25.04.1995 26.01.1996
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
ANLAGE: 9 Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C16 656 45 07 C16 656 CMS466/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 695 2098 12/08
C16 656 45 07 C16 656 CMS466/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 63,4 Kunststoff 710 2060 12/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BA7; DM2
Zubehör : Z 88
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DB3; DA3
Zubehör : Z 88 w.w. Z 35
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2
140 Nm für Typ : BA7
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/55R16 12R; 51G; 52J Nur Ford Focus ST;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Z
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89 12R Schrägheck;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89 12R Kombi;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 89 12R Stufenheck;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
ANLAGE: 9 Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 12R; 51G Ford Focus Coupe-
215/55R16 93 FGP; 11A; 12A Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 12N; 51G Nur C-MAX;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 51G Nur C-MAX;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 235/60R16 100 Nur Kuga bis
Modeljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 91 Kombi; Frontantrieb;
74 - 176 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92Y 725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 91 Stufenheck;
74 - 176 215/55R16 93 Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
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Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 162 215/60R16 95 5HR erhöhtes
225/55R16 95 5HR Anzugsmoment 160
Nm;
Ford S-MAX; Ford
Galaxy;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 88 ww. Z 35
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
128 Nm für Typ : CCX
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 205/60R16 51G ab
147 - 175 225/55R16 51G e11*98/14*0115*06;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 51G; 51J erhöhtes
Anzugsmoment 120
Nm;
Kombi; Limousine;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 88 ww. Z 35
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
ANLAGE: 9 Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
205/55R16 91 Anzugsmoment 120
Nm;
215/50R16 90 VOLVO C30 (Coupe);
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 51G erhöhtes
205/55R16 51G Anzugsmoment 120
Nm;
215/55R16 93 VOLVO S40, V50;
225/50R16 92 Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76U
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
205/55R16 91 Anzugsmoment 120
Nm;
215/50R16 90 VOLVO C30 (Coupe);
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
ANLAGE: 9 Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
ANLAGE: 9 Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.12.2012
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.