Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1085455634 D8 PCD108 72,2 - 63,4 63,4 Kunststoff 670 2150 11/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B4Y; B5Y; BA7; BWY; DA3; DB3; DM2; DXA; DYB;
DYB-LPG; PH2; PJ2; PT2; PU2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
135 Nm für Typ : DA3 erhoeht ; DB3 erhoeht ; DM2 erhoeht ; DXA
erhoeht
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhoeht
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 135 Nm; Schrägheck;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
74P
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89 51J erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 11A; 24J; 51G 135 Nm; Kombi;
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/40R18 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Nur Ford
Focus ST; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 135 Nm; Stufenheck;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 FGP; 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
74P
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 51J erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 11A; 24M 135 Nm; Ford Focus
Coupe-Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R18 90 11A; 245 135 Nm; Kombi;
235/40R18 91 11A; 245 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
DYB e13*2007/46*1138*.. 184 235/40R18 95Y 11A; 12A; 245; 248; erhöhtes
26P; 27H Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92 erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R18 90 11A; 245 135 Nm; Kombi;
235/40R18 91 11A; 245 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 135 Nm; Nur C-MAX;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R18 96 135 Nm; Nur Kuga bis
255/45R18 99 11A; 24J Modelljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/50R18 95 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 51J 135 Nm; Nur Kuga ab
235/50R18 97 11A; 245 Modelljahr 2013;
245/45R18 96 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 245 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 93 51J bis
74 - 107 225/40R18 92 51J e13*2001/116*0249*25;
235/40R18 91 11A; 24M Kombi; Frontantrieb;
74 - 176 225/40R18 92Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91Y 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
74P
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 89W 5FM; 51J bis
74 - 107 235/40R18 91 11A; 24M e13*2001/116*0249*25;
74 - 176 225/40R18 92 11A; 24M; 51J Stufenheck;
235/40R18 11A; 24M; 51G Schrägheck;
235/40R18 91Y 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 24M; Frontantrieb;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 166 225/40R18 11A; 21B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 74H;
51G 74P
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE 12A; 51A; 71K; 721;
150 - 166 225/40R18 11A; 24J; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 53S Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 225/40R18 92 11A; 24D; 5GM geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 744; 75I
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W FGT erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 FGT; 51G 160 Nm; Ford S-MAX;
235/45R18 94W FGT; 5HI Ford Galaxy; bis
235/45R18 94Y FGT; 5HI e13*2001/116*0185*23;
235/45R18 98 FGT 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93Y Nicht Ford Galaxy; 12A; 51A; 71K; 721;
FGT; 11A; 24M; 5HA 725; 73C; 74A; 74H;
245/40R18 97 FGT; 11A; 24M 74P; 740; 75I
245/45R18 96 FGT; 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R18 89W 51J 135 Nm; Nur C-MAX;
225/40R18 92 51J MPV; Frontantrieb;
235/35R18 90 11A; 21P; 22I; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 245 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 245 135 Nm; Nur Grand C-
77 - 92 215/45R18 93 51J MAX; MPV;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 53S bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 225/40R18 92 11A; 24D; 5GM e1*2001/116*0207*15;
PU2 L072 Pkw geschlossen; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 744; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
128 Nm für Typ : CCX
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/40R18 91W 11A; 21B ab e11*98/14*0115*06;
147 - 219 245/40R18 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76O
CCX e11*98/14*0115*.. 290 - 291 235/40R18 11A; 21B; 51G; 52J; ab e11*98/14*0115*06;
57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 11A; 21B; 24J; 51G; 12A; 51A; 71K; 721;
57E; 688 725; 73C; 74A; 74H;
245/40R18 11A; 21B; 24J; 51G; 74P; 76A; 76O; 97E
52J
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 203 245/40R18 11A; 22B; 22L; 24J; nur bis
24M; 51G e11*98/14*0115*05;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S erhöhtes
Anzugsmoment
120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S 165 Nm;
245/45R18 12T; 51G Kombilimousine;
255/45R18 99 11A; 12A; 21Q Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76O; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W erhöhtes
Anzugsmoment
152 - 291 235/50R18 97 135 Nm; nur bis
245/45R18 96Y e11*2001/116*0217*04;
245/50R18 100 11A; 54A Heckantrieb;
255/45R18 99 Luftfederung; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 225/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22G; erhöhtes
362 Anzugsmoment
120 Nm; Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 225/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22G; erhöhtes
24M; 362 Anzugsmoment
120 Nm; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M-2D; M
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : A; B; A-2D; B-2D; F
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R18 89W (Coupe); Frontantrieb;
225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 120 Nm; VOLVO V40;
245/35R18 88 11A; 22P; 245; 248; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
84 - 187 235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 92W 11A; 22P; 245; 248; 725; 73C; 74A; 74P;
26P 740
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO S40,
215/45R18 51G V50; Kombi; Limousine;
225/40R18 88Y 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/40R18 88 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 215/45R18 89 120 Nm; VOLVO V40
84 - 187 215/45R18 89W CrossCountry;
225/40R18 91 Allradantrieb;
225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 22P; 24J; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
740; 76O
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R18 89W (Coupe); Frontantrieb;
225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 132 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C70
215/45R18 89W (Cabrio);
100 - 169 215/40R18 89Y Frontantrieb;
215/45R18 89Y 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 12K; 51A; 71K; 721;
235/40R18 51G 725; 73C; 74A; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R18 95 11A; 21P; 22I; 54A 170 Nm; nicht S60
235/40R18 95 11A; 21P; 22I Cross Country; nicht
245/35R18 92Y 11A; 21B; 22B; 260 V60 Cross Country;
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B; 260 Kombi; Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 5GG erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/40R18 91W 5GG 170 Nm; Allradantrieb;
80 - 175 225/45R18 91Y 5GG Frontantrieb;
235/40R18 91Y 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93W 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
80 - 210 225/45R18 95 725; 73C; 74A; 74P;
235/40R18 95 740
80 - 232 225/45R18 95Y
235/40R18 95Y
245/40R18 93Y 11A; 22I; 5HA
245/40R18 97 11A; 22I
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/45R18 96 170 Nm; VOLVO XC70;
255/45R18 99 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 175 225/45R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/40R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J 170 Nm; VOLVO V70;
80 - 224 225/45R18 95 11A; 22I; 51J Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93W 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
97E) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß 1 bis 1½ Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse gleich der des Sonderrades der
Hinterachse sein muß.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 15 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 25 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0420-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49802
ANLAGE: 1 Radtyp: 619
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.08.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 300 15 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.