Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
108563444 PCD 108 ohne 63,4 590 2141 07/12
108563444 PCD 108 ohne 63,4 620 2037 07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; DA3; DM2; PJ2; B4Y; PT2; BA7; PH2; B5Y; DXA-LPG;
DYB-LPG; PU2; DXA; BWY; DB3
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DB3 erhöhtes
Anzugsmoment; DM2 erhöhtes Anzugsmoment; DXA erhöhtes
Anzugsmoment; DXA-LPG erhöhtes Anzugsmoment; DYB erhöhtes
Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87W 135 Nm; Kombi;
225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
740
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 135 Nm; Schrägheck;
225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
740
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/50R17 89 52J erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 52J 135 Nm; Nur Ford
225/45R17 90 52J Focus ST; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
740; 76Z
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 135 Nm; Stufenheck;
225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
740
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 88 5EN 135 Nm; Ford Focus
225/45R17 91 Coupe-Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
740; 76R
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 215/50R17 91 Reifen mit
225/45R17 91 Schneeketten;
erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76S; 83L
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 135 Nm; Focus ST;
Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 75I; 76S
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 215/50R17 91 Reifen mit
225/45R17 91 Schneeketten;
erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76S; 83L
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 135 Nm; Nur C-MAX;
225/45R17 90 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 740
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/60R17 96 12R; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 124; 51J 135 Nm; Nur Kuga ab
225/60R17 99 12A; 51J Modelljahr 2013;
235/55R17 99 12A inkl. Facelift 2017;
245/50R17 99 11A; 12A; 245 Allradantrieb;
255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 248; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 740;
75I; 76S
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99 erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R17 99 11A; 24J 135 Nm; Nur Kuga bis
245/55R17 102 11A; 24J Modelljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 75I; 76S
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 89W 5FM; 51J bis
215/45R17 91 51J e13*2001/116*0249*25;
74 - 107 215/50R17 91 11A; 24M; 51J Stufenheck;
225/45R17 91 51J Schrägheck;
74 - 176 215/50R17 95 11A; 24M; 51J Frontantrieb;
225/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
76S; 76T
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95 12R ab
215/55R17 94 12R e13*2001/116*0249*26;
225/50R17 94 12Q Kombi; Stufenheck;
225/55R17 97 12Q Schrägheck; Mit
235/50R17 96 11A; 12A; 248 Radhausverbreiterung
245/50R17 99 11A; 12A; 245; 248; Serie;
26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 75I;
76S
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95 12R ab
215/55R17 94 12R e13*2001/116*0249*26;
225/50R17 94 11A; 12A; 248 Kombi; Stufenheck;
225/55R17 97 11A; 12A; 248 Schrägheck; Ohne
235/50R17 96 11A; 12A; 248 Radhausverbreiter.
245/50R17 99 11A; 12A; 244; 245; Serie;
26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 75I;
76S
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 91 51J bis
215/45R17 91 51J e13*2001/116*0249*25;
74 - 107 215/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb;
225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 176 215/50R17 95 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91Y 51J 723; 73C; 74A; 74H;
75I; 76S; 76T
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 205/50R17 89W 11A; 24J; 5FM Frontantrieb;
66 - 150 205/50R17 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90W 11A; 24J 723; 73C; 74A; 74H
81 - 125 215/45R17 87W 5ET
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87W 5ET 723; 73C; 74A; 74H
66 - 150 205/50R17 89W 11A; 24J; 5FM
215/45R17 91
225/45R17 90 11A; 24J; 24M
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 225/45R17 90 11A; 24D; 5GA geschl.Kasten (Serie);
225/45R17 94 11A; 24D; 5HI Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
744; 75I
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/50R17 99 11A; 245; 26P ab
245/55R17 102 11A; 245; 26P e13*2001/116*0185*24;
Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 75I;
76S
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R17 94W 5HI 160 Nm; Ford S-MAX;
225/50R17 94Y 5HI Ford Galaxy; bis
225/50R17 98 e13*2001/116*0185*23;
235/50R17 96 FGT; 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
740; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/50R17 89W 51J erhöhtes
Anzugsmoment
DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/45R17 91 135 Nm; Nur C-MAX;
215/50R17 91 MPV; Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76S
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/50R17 95 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 94 135 Nm; Nur Grand C-
77 - 92 205/50R17 93 51J MAX; MPV;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 75I; 76S
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Seite: 6 von 17
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 225/45R17 90 11A; 24D; 5GA e1*2007/46*0272*03;
PU2 e1*2007/46*0272*.., 225/45R17 94 11A; 24D; 5HI bis
L072 e1*2001/116*0207*15;
Pkw geschlossen; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74H;
744; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
128 Nm für Typ : CCX
160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 203 235/50R17 11A; 22B; 22L; 24J; nur bis
24M; 51G e11*98/14*0115*05;
245/45R17 11A; 22B; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 12A;
24M; 51G; 56G 51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 76T;
DBS
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*2150*.. 120 205/55R17 95 12O erhöhtes
Anzugsmoment
120 - 132 215/50R17 95 11A; 12A; 26P 160 Nm; Allradantrieb;
215/55R17 94 11A; 12A; 26N; 26P Heckantrieb;
120 - 177 225/50R17 94 11A; 12A; 245; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 51A; 71C; 71K; 723;
235/50R17 96 11A; 12A; 245; 26B; 73C; 74A; 740; 76S
26J
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17 11A; 22B; 51G; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
96 - 170 225/45R17 11A; 22B; 51G 120 Nm; Kombi;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 740
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Seite: 7 von 17
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17 11A; 22B; 51G; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
96 - 170 225/45R17 11A; 22B; 51G 120 Nm; Limousine;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M-2D; M
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F; B; A-2D; A; B-2D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
76S
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 12R erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 187 205/50R17 89W 12R 120 Nm; VOLVO V40
205/55R17 91 12I CrossCountry;
215/50R17 91 124 Allradantrieb;
215/55R17 94 12A Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 12A; 24J 51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76S
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 5ET erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO S40,
215/45R17 91 V50; Kombi; Limousine;
225/45R17 90 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 187 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO V40;
215/45R17 91W Frontantrieb;
215/50R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
76S
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
76S
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 12I erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 94 12A 170 Nm; nicht S60
225/50R17 94 11A; 12A; 21P; 22I; Cross Country; nicht
54A V60 Cross Country;
Kombi; Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 80 - 232 225/50R17 94Y 170 Nm; Allradantrieb;
225/50R17 98 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I; 76S
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94 erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 170 Nm; VOLVO V70;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1065kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
(Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WA6
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 280 HA
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
27B x = 270 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 330 3 HA
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
27F x = 270 y = 330 3 HA
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DM2
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0109*..
Handelsbez.: FORD C-MAX / KUGA
Variante(n): Nur Kuga ab Modeljahr 2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 230 y = 360 VA
26B x = 300 y = 400 VA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 400 8 VA
26J x = 300 y = 400 15 VA
Gutachten 366-0168-12-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49086
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*..
Handelsbez.: JAGUAR XE
Variante(n): Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 230 VA
27B x = 290 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 300 26 HA