Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, VOLVO, VOLVO CAR
CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
108563437/GDX KH7060/GDX ohne 63,4 665 2260 07/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
§ 22 50828, Erweiterung 01
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PJ2; DXA; DYB; B5Y; BA7-HEV; DB3; PU2; DXA-LPG; DEH;
B4Y; DYB-LPG; DA3; DM2; PT2; A3; PH2; BA7
Zubehör : MAK CAP C010, Radbefestigung: Serie
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : MAK CAP C010, Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : B4Y; B5Y
110 Nm für Typ : A3
120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DXA-LPG; DYB; DYB-LPG
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
135 Nm für Typ : DEH
140 Nm für Typ : BA7; BA7-HEV
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89 11A; 24J Kombi;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 21P; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 FGP; 11A; 21P; 22P; 721; 725; 73C; 745;
24J; 24M 76U; DEA
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89 11A; 24J; 24M Schrägheck;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 21P; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 FGP; 11A; 21P; 22P; 721; 725; 73C; 745;
24J; 24M 76U; DEA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/55R16 51G; 52J Nur Ford Focus ST;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 745;
76Z; DEA
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 89 11A; 24J; 24M Stufenheck;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 21P; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 FGP; 11A; 21P; 22P; 721; 725; 73C; 745;
24J; 24M 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 11A; 24M; 51G Ford Focus Coupe-
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 24J; Cabriolet;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 745;
76U
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 92 195/60R16 89 11A; 26P Limousine; Schrägheck;
195/65R16 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 50828, Erweiterung 01
205/55R16 91 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P 721; 725; 73C; 745;
205/60R16 92 11A; 245; 248; 26N; 76U
26P
215/55R16 93 11A; 245; 248; 26B;
26N
215/60R16 95 11A; 245; 248; 26B;
26N
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
235/50R16 95 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 27I
235/55R16 98 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 27I
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 11A; 245; 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 11A; 245; 51J Frontantrieb;
205/60R16 92 11A; 245; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 729; 73C;
57T 745; 76U; 83L
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91 11A; 245; 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 11A; 245; 51J Frontantrieb;
205/60R16 92 11A; 245; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 729; 73C;
57T 745; 76U; 83L
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Nur C-MAX;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
745; DBG
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 50828, Erweiterung 01
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/65R16 98 Nur Kuga ab
225/60R16 98 Modelljahr 2013; bis
225/65R16 100 e13*2001/116*0109*39;
235/60R16 100 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 745;
76U; DBG
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16 51G Nur Kuga bis
215/70R16 51G Modelljahr 2012;
235/60R16 100 11A; 24J Allradantrieb;
245/55R16 100 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
245/60R16 102 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
745; 76U; DBG
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 91 11A; 24M bis
74 - 176 215/55R16 93 11A; 24M e13*2001/116*0249*25;
225/50R16 92 11A; 24D Kombi; Frontantrieb;
225/50R16 92Y 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 745;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 91 11A; 24M bis
74 - 176 215/55R16 93 11A; 24M e13*2001/116*0249*25;
225/50R16 92 11A; 24D Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 745;
76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/60R16 95 11A; 248 ab
225/55R16 95 nicht Hybrid; 11A; 245; e13*2001/116*0249*26;
248; 26P; 27I Kombi; Stufenheck;
225/60R16 98 nicht Hybrid; 11A; 245; Schrägheck; Ohne
248; 26P; 27I Radhausverbreiter.
235/55R16 98 nicht Hybrid; 11A; 24J; Serie;
244; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R16 97 nicht Hybrid; 11A; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
244; 26B; 26N; 27B 721; 725; 73C; 745;
245/55R16 100 nicht Hybrid; 11A; 24J; 76U
§ 22 50828, Erweiterung 01
244; 26B; 26N; 27B
255/50R16 99 nicht Hybrid; 11A; 241;
244; 246; 247; 26B;
26N; 27B
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/60R16 95 11A; 248 ab
225/55R16 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
225/60R16 98 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
235/55R16 98 11A; 24J; 248; 26P; 27I Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R16 97 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B 721; 725; 73C; 745;
245/55R16 100 11A; 24J; 244; 26B; 76U
26N; 27B
255/50R16 99 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27B
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 150 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 54A 721; 725; 73C; 745;
225/50R16 92 11A; 21B; 22L; 24C; 76U
24D; 57T
166 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 215/60R16 95 11A; 248 Kombi; Stufenheck;
225/55R16 95 nicht Hybrid; 11A; 245; Schrägheck; Ohne
248; 26P; 27I Radhausverbreiter.
225/60R16 98 nicht Hybrid; 11A; 245; Serie;
248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R16 98 nicht Hybrid; 11A; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
244; 26P; 27I 721; 725; 73C; 745;
245/50R16 97 nicht Hybrid; 11A; 24J; 76U
244; 26B; 26N; 27B
245/55R16 100 nicht Hybrid; 11A; 24J;
244; 26B; 26N; 27B
255/50R16 99 nicht Hybrid; 11A; 241;
244; 246; 247; 26B;
26N; 27B
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/55R16 91 11A; 24D; 24J; 5GG Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 205/55R16 94 11A; 24D; 24J; 5HI geschl.Kasten (Serie);
§ 22 50828, Erweiterung 01
215/55R16 93 11A; 24D; 24J; 5HA Frontantrieb;
215/55R16 97 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24D; 24J; 5GM 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 96 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 744;
745; 75I
Verkaufsbezeichnung: FORD WINDSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A3 e13*93/81*0004*.. 109 225/55R16-93 Pkw geschlossen;
225/60R16-97 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 745
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 11A; 24M; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16 95W 11A; 24M 160 Nm; erhöhtes
215/60R16 99 11A; 24M Anzugsmoment 160
Nm;
225/55R16 95W 11A; 24J; 24M Ford S-MAX; Ford
235/50R16 95W 11A; 24J; 24M Galaxy; bis
e13*2001/116*0185*23;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 740;
745; 75I; 76U; 82Ä
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 205/55R16 94 11A; 245; 51J Nur Grand C-MAX;
MPV;
215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 245 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
745; 76U
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 91 11A; 245 Nur C-MAX; MPV;
DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 245 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
745; 76U
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 205/55R16 91 11A; 24D; 24J; 5GG bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 205/55R16 94 11A; 24D; 24J; 5HI e1*2007/46*0272*03;
PU2 e1*2007/46*0272*.. 215/55R16 93 11A; 24D; 24J; 5HA bis
§ 22 50828, Erweiterung 01
215/55R16 97 11A; 24D; 24J e1*2001/116*0207*15;
225/50R16 92 11A; 24D; 24J; 5GM Pkw geschlossen; Lkw
225/50R16 96 11A; 24D; 24J geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 744;
745; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : MAK CAP C010, Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes
51G; 51J Anzugsmoment
120 Nm; Kombi;
215/55R16 93 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G; 24J; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 740;
24J; 24M; 51J 745
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes
24M; 51G; 51J Anzugsmoment
120 Nm; Limousine;
215/55R16 93 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 740;
24D; 24J; 51J 745
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M-2D; M
Zubehör : MAK CAP C010, Radbefestigung: Serie
§ 22 50828, Erweiterung 01
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : A-2D; B; F; B-2D; Z; A
Zubehör : MAK CAP C010, Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 91 11A; 24J; 24M 120 Nm; VOLVO C30
215/50R16 90 11A; 24J; 24M (Coupe); Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; 721; 725; 73C; 740;
24D 745; 76U; BDR; FGD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 205/60R16 92 11A; 245 erhöhtes
Anzugsmoment
205/65R16 95 11A; 245 120 Nm; VOLVO V40
215/55R16 93 11A; 24J CrossCountry;
215/60R16 95 11A; 24J Allradantrieb;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 248; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R16 95 11A; 22P; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
248; 26P; 27H 721; 725; 73C; 740;
235/55R16 98 11A; 22P; 241; 246; 745; 76U; BDR; FGD
248; 26P; 27H
245/50R16 97 11A; 22Q; 24C; 244;
26B; 26N; 27H
255/50R16 99 11A; 22Q; 24C; 244;
26B; 26N; 27F
M e4*2001/116*0076*.. 84 195/60R16 89 122 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 205/55R16 91 12A 120 Nm; VOLVO V40;
215/50R16 90 11A; 12A; 245; 248 Frontantrieb;
§ 22 50828, Erweiterung 01
84 - 187 205/55R16 91W 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90W 11A; 12A; 245; 248 51A; 71C; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248 725; 73C; 740; 745;
225/50R16 92 11A; 12A; 22P; 24J; 76U; BDR; FGD
248; 26P
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 91 11A; 24J; 24M 120 Nm; VOLVO C30
215/50R16 90 11A; 24J; 24M (Coupe); Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; 721; 725; 73C; 740;
24D 745; 76U; BDR; FGD
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 120 Nm; VOLVO S40,
215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M V50; Kombi; Limousine;
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 740;
745; 76U; BDR; FGD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 149 205/60R16 11A; 21P; 22I; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 224 215/55R16 11A; 21P; 22I 170 Nm; nicht S60
225/50R16 96 11A; 21B; 22B; 24J; Cross Country; nicht
248; 260 V60 Cross Country;
225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Stufenheck;
248; 260 Allradantrieb;
235/50R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
248; 260 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R16 97 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
248; 261; 270 71K; 721; 725; 729;
73C; 740; 745; 76U
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/65R16 98 11A; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R16 98 11A; 26P; 27I 170 Nm; S60 Cross
235/60R16 100 11A; 24J; 248; 26P; Country; V60 Cross
27B Country;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
§ 22 50828, Erweiterung 01
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 740;
745; 76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 205/60R16 92W erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 215/55R16 93W 170 Nm; Allradantrieb;
80 - 210 225/55R16 95 11A; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 740;
745; 76U; VFF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 140 215/55R16 93 12N erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16 95 12T 170 Nm; V60;
215/65R16 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
225/60R16 98 11A; 12A; 26P 725; 73C; 740; 745;
235/50R16 95 11A; 12A; 245; 26P 76U; 77E
235/55R16 98 11A; 12A; 245; 26P
235/60R16 100 11A; 12A; 245; 26P
245/50R16 97 11A; 12A; 24M; 245;
26B; 26N; 27I
245/55R16 100 11A; 12A; 24M; 245;
26B; 26N; 27I
255/50R16 99 11A; 12A; 24J; 24M;
26B; 26N; 27H; 27I
255/55R16 103 11A; 12A; 24J; 24M;
26B; 26N; 27H; 27I
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
§ 22 50828, Erweiterung 01
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 215/65R16 98 erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R16 98 11A; 24J 170 Nm; VOLVO XC70;
225/65R16 100 11A; 24J Allradantrieb;
235/60R16 100 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
740; 745; 76U
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 120 205/60R16 92 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 215/55R16 93 11A; 22I; 51J 170 Nm; VOLVO V70;
80 - 170 205/60R16 92W 51J Allradantrieb;
215/55R16 93W 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
80 - 224 225/55R16 95 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
740; 745; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
§ 22 50828, Erweiterung 01
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 50828, Erweiterung 01
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§ 22 50828, Erweiterung 01
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 50828, Erweiterung 01
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 50828, Erweiterung 01
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
an der Vorderachse nicht zulässig!
BDR) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm
(Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm bzw. 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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DBG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
300 mm oder 320 mm nicht zulässig.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
Vorderachse nicht zulässig
FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
VFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 336 mm
(Dicke 27mm - 30mm) und Bremssattel Kennz. ATE... an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50828, Erweiterung 01
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
§ 22 50828, Erweiterung 01
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
§ 22 50828, Erweiterung 01
26J x = 320 y = 350 15 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50828, Erweiterung 01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*..
Handelsbez.: V60
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50828, Erweiterung 01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50828, Erweiterung 01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50828
ANLAGE: 2 Radtyp: KH7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50828, Erweiterung 01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 300 15 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 50828, Erweiterung 01
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
special wheels for passenger cars
Genehmigungsnummer: 50828 Erweiterung: 01
Approval number: Extension:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
KH7060
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 50828 Erweiterung: 01
Approval number: Extension:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
§ 22 50828, Erweiterung 01
Genehmigungszeichen
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
12.10.2018
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0283-16-WIRD/N1
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 50828 Erweiterung: 01
Approval number: Extension:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1, 2
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 50828, Erweiterung 01
conditions.
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 50828 Erweiterung: 01
Approval number: Extension:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See point V.4. of the test report
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 05.11.2018
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 50828, Erweiterung 01
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 50828 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
Ausgabedatum: 17.08.2016 letztes Änderungsdatum: 05.11.2018
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0283-16-WIRD 05.07.2016
§ 22 50828, Erweiterung 01
366-0283-16-WIRD/N1 12.10.2018
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
KH7060 06.05.2016
KH7060 19.09.2018
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See point V.4. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50828, Erweiterung 01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 50828
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
§ 22 50828, Erweiterung 01
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Approval No.: 50828, Erweiterung 01
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
§ 22 50828, Erweiterung 01
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.