Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Fahrzeughersteller FORD, JAGUAR, VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
33733 RE-01 7016 / FZ21 Ø63,4 63,4 Kunststoff 690 2150 08/14
Ø74,1-Ø63,4
33734 RE-01 7016 / FZ21 Ø63,4 63,4 Kunststoff 690 2150 08/14
Ø74,1-Ø63,4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J2K; DYB; PT2; BWY; DA3; BA7; BA7-HEV; PU2; BA7H;
B4Y; DM2; DXA; PH2; PJ2; DB3; DXA-LPG; DYB-LPG; DEH; B5Y
Zubehör : 49340
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : 49470
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DXA-LPG; DYB; DYB-LPG
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
135 Nm für Typ : DEH; J2K
140 Nm für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/55R16 51G; 52J Nur Ford Focus ST;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Z
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89 Kombi;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 FGP; 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89 Schrägheck;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 FGP; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 89 Stufenheck;
215/55R16 93 FGQ; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 FGP; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 51G Ford Focus Coupe-
215/55R16 93 11A; 24M Cabriolet;
225/50R16 92 FGP; 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 195/60R16 89 nicht FOCUS ACTIVE;
195/65R16 91 Kombi; Limousine;
205/55R16 91 11A; 26P Schrägheck;
205/60R16 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R16 95 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 245; 248; 26N; 74H; 74P; 76U
26P
225/55R16 95 11A; 245; 248; 26N;
26P
235/55R16 98 11A; 245; 248; 26B;
26N
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 51J Frontantrieb;
205/60R16 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 245; 57T 721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 51J Frontantrieb;
205/60R16 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 245; 57T 721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 91 Nur C-MAX;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; MAO
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/65R16 98 12I Nur Kuga ab
225/60R16 98 12A Modelljahr 2013; bis
225/65R16 100 12A e13*2001/116*0109*39;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U; MAO
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16 51G Nur Kuga bis
215/70R16 51G Modelljahr 2012;
235/60R16 100 Allradantrieb;
245/55R16 100 11A; 24J Frontantrieb;
245/60R16 102 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U;
MAO
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 91 bis
74 - 176 215/55R16 93 e13*2001/116*0249*25;
225/50R16 92 11A; 24M Kombi; Frontantrieb;
225/50R16 92Y 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/60R16 95 12R ab
225/55R16 95 12Q e13*2001/116*0249*26;
225/60R16 98 12Q Kombi; Stufenheck;
235/55R16 98 11A; 12A; 248 Schrägheck; Mit
245/50R16 97 11A; 12A; 245; 248; Radhausverbreiterung
26P; 27I Serie;
245/55R16 100 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 91 bis
74 - 176 215/55R16 93 11A; 24M e13*2001/116*0249*25;
225/50R16 92 11A; 24M Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/60R16 95 12R ab
225/55R16 95 nicht Hybrid; 11A; 12A; e13*2001/116*0249*26;
248 Kombi; Stufenheck;
225/60R16 98 nicht Hybrid; 11A; 12A; Schrägheck; Ohne
248 Radhausverbreiter.
235/55R16 98 nicht Hybrid; 11A; 12A; Serie;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R16 97 nicht Hybrid; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K; 721;
244; 245; 26P; 27I 725; 73C; 74A; 74H;
245/55R16 100 nicht Hybrid; 11A; 12A; 74P; 76U
244; 245; 26P; 27I
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 150 205/55R16 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
57T 721; 725; 73C; 74A;
166 205/55R16 51G; 52J 74H; 74P; 76U
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 150 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 166 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 215/60R16 95 12R Kombi; Stufenheck;
225/55R16 95 nicht Hybrid; 11A; 12A; Schrägheck; Ohne
248 Radhausverbreiter.
225/60R16 98 nicht Hybrid; 11A; 12A; Serie;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R16 98 nicht Hybrid; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K; 721;
248 725; 73C; 74A; 74H;
245/50R16 97 nicht Hybrid; 11A; 12A; 74P; 76U
244; 245; 26P; 27I
245/55R16 100 nicht Hybrid; 11A; 12A;
244; 245; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/55R16 91 11A; 24D; 5GG Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 205/55R16 94 11A; 24D; 5HI geschl.Kasten (Serie);
215/55R16 93 11A; 24D; 5HA Frontantrieb;
215/55R16 97 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24D; 24J; 5GM 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 96 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 75I;
FGD
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 51G Ford S-MAX; Ford
215/60R16 95W Galaxy; bis
215/60R16 99 e13*2001/116*0185*23;
225/55R16 95W 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 75I; 76U;
82Ä
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 205/55R16 94 51J Nur Grand C-MAX;
MPV;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 91 Nur C-MAX; MPV;
DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: MONDEO HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7H e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 215/60R16 95 12R Kombi; Stufenheck;
225/55R16 95 nicht Hybrid; 11A; 12A; Schrägheck; Ohne
248 Radhausverbreiter.
225/60R16 98 nicht Hybrid; 11A; 12A; Serie;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R16 98 nicht Hybrid; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K; 721;
248 725; 73C; 74A; 74H;
245/50R16 97 nicht Hybrid; 11A; 12A; 74P; 76U
244; 245; 26P; 27I
245/55R16 100 nicht Hybrid; 11A; 12A;
244; 245; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J2K e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 205/60R16 92 12I Frontantrieb;
205/65R16 95 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74A; 74H;
225/60R16 98 11A; 12A; 26P 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 205/55R16 91 11A; 24D; 5GG bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 205/55R16 94 11A; 24D; 5HI e1*2007/46*0272*03;
PU2 e1*2007/46*0272*.., 215/55R16 93 11A; 24D; 5HA bis
L072 215/55R16 97 11A; 24D e1*2001/116*0207*15;
225/50R16 92 11A; 24D; 24J; 5GM Pkw geschlossen; Lkw
225/50R16 96 11A; 24D; 24J geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 75I;
FGD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49340
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 51G; 51J Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 51G; 51J Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M-2D; E; M
Zubehör : 49340
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F; B-2D; A-2D; B; A
Zubehör : 49369
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : E; M; M-2D
110 Nm für Typ : M
130 Nm für Typ : M
130 Nm ( nur V40 ) für Typ : M
140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; F
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e4*KS07/46*0006*.. 42 - 62 205/55R16 91 11A; 245 VOLVO C30 (Coupe);
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 169 195/60R16 89W VOLVO C30 (Coupe);
205/55R16 91 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 195/60R16 89 122 VOLVO V40;
84 - 157 205/55R16 91 12R Frontantrieb;
84 - 187 205/55R16 91W 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R16 92 12A 725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W VOLVO C30 (Coupe);
205/55R16 91 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W VOLVO S40, V50;
Kombi;
205/55R16 90 Limousine;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 205/60R16 92 12R VOLVO V40
205/65R16 95 12A CrossCountry;
215/55R16 93 124 Allradantrieb;
215/60R16 95 121 Frontantrieb;
225/55R16 95 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R16 98 11A; 12A; 24J 51A; 71C; 71K; 721;
245/50R16 97 11A; 12A; 22P; 24J; 725; 73C; 74A; 74H;
248; 26P 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 149 205/60R16 12I; 51G nicht S60 Cross
84 - 224 215/55R16 12I Country; nicht V60
225/50R16 96 11A; 12A; 21P; 22I Cross Country; Kombi;
225/55R16 95 11A; 12A; 21P; 22I Stufenheck;
245/50R16 97 11A; 12A; 21B; 22B; Allradantrieb;
24J; 248; 260 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/65R16 98 12I S60 Cross Country;
225/60R16 98 12A V60 Cross Country;
235/60R16 100 11A; 12A; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 205/60R16 92W Allradantrieb;
A-2D e1*2001/116*0504*.. 215/55R16 93W Frontantrieb;
80 - 210 225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; VFF
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 215/65R16 98 VOLVO XC70;
B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R16 98 Allradantrieb;
225/65R16 100 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 120 205/60R16 92 51J VOLVO V70;
B-2D e1*2001/116*0505*.. 215/55R16 93 51J Allradantrieb;
80 - 170 205/60R16 92W 51J Frontantrieb;
215/55R16 93W 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
80 - 224 225/55R16 95 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
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nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
VFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 336 mm
(Dicke 27mm - 30mm) und Bremssattel Kennz. ATE... an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: J2K
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3165*..
Handelsbez.: PUMA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 225 VA
26B x = 290 y = 275 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 275 20 VA
26N x = 290 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 5 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 300 15 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.