Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Fahrzeughersteller : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4.051 42R4604.05 1 Ø63,3 Ø76 63,3 Kunststoff 590 1945 01//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40521
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 88 175/65R14 12T; 51G Schrägheck 2-türig;
185/60R14 82 12A Frontantrieb;
185/65R14 83 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 12A; 21P; 22H; 51A; 71E; 721; 725;
22M; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 85 195/60R14-85 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., 55 - 96 175/70R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
e13*98/14*0057*.. 185/65R14 11A; 22B; 51G 725; 729; 73C; 74A;
DBW e13*97/27*0038*.. 74H; 74P; 76J
DBX e13*98/14D0058*..,
e13*98/14*0058*..
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AAL e11*93/81*0053*.. 43 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
ABL e11*93/81*0051*.. 185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71E; 721;
AFL e11*93/81*0052*.. 205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
ALL e11*93/81*0055*.. 74H; 74P; 76J
ANL e11*93/81*0054*..
ALL F538 52 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALL F538 96 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL F508, F509 96 - 110 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 11A; 21B; 22B; 24C; 33H 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
GAL F508, F509 44 - 77 185/60R14-82 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 nicht Kombi; 11A; 22B; 12A; 51A; 71E; 721;
33H 725; 729; 73C; 74A;
77 185/60R14 51G 74H; 74P; 76J
GAL F508/1, F509/1, 96 - 110 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G146 205/55R14-85 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
GAL F508/1, F509/1, 44 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G146 185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GFJ F108, F109 37 - 54 175/60R14-77 nicht bei 10B; 11B; 11G; 11H;
8"-Trommelbremse; 11A; 12A; 51A; 71E; 721;
24J; 24M; 362
185/50R14 77 nicht bei 725; 729; 73C; 74A;
8"-Trommelbremse; 11A; 74H; 74P
24J; 24M; 362
185/55R14-78 nicht bei
8"-Trommelbremse; 11A;
24J; 24M; 362
37 - 76 195/45R14-76 11A; 24K; 362
GFJ F108/1, F109/1 37 - 52 175/60R14-77 nicht bei bis Nachtrag 4;
8"-Trommelbremse; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 362
185/50R14 77 nicht bei 12A; 51A; 71E; 721;
8"-Trommelbremse; 11A; 725; 729; 73C; 74A;
24J; 24M; 362
185/55R14-78 nicht bei 74H; 74P
8"-Trommelbremse; 11A;
24J; 24M; 362
37 - 96 195/45R14-76 11A; 24K; 362
GFJ F108/1, F109/1 37 - 77 175/60R14-77 24J ab Nachtrag 5;
185/50R14 77 24J 10B; 11A; 11B; 11G;
185/55R14 24J; 51G 11H; 12A; 362; 51A;
195/45R14 77 24J 71E; 721; 725; 729;
37 - 96 185/55R14-78 24J 73C; 74A; 74H; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GFJ G007 37 - 52 175/60R14-77 nicht bei bis Nachtrag 2;
8"-Trommelbremse; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 362
185/50R14 77 nicht bei 12A; 51A; 71E; 721;
8"-Trommelbremse; 11A; 725; 729; 73C; 74A;
24J; 24M; 362
185/55R14-78 nicht bei 74H; 74P
8"-Trommelbremse; 11A;
24J; 24M; 362
37 - 96 195/45R14-76 11A; 24K; 362
GFJ G007 37 - 77 175/60R14-77 24J ab Nachtrag 3;
185/50R14 77 24J 10B; 11A; 11B; 11G;
185/55R14 24J; 51G 11H; 12A; 362; 51A;
195/45R14 77 24J 71E; 721; 725; 729;
37 - 96 185/55R14-78 24J 73C; 74A; 74H; 74P
JAS e13*93/81*0008*.., 37 - 55 175/65R14 11A; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0008*.. 37 - 66 165/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71E; 721;
JBS e13*93/81*0009*.., 165/60R14-75 Ottomotor; 11A; 22B; 725; 729; 73C; 74A;
5BV
e13*95/54*0009*.. 175/60R14-79 11A; 22B; 24J 74H; 74P; 76J
185/50R14 77 Ottomotor; 11A; 22B;
22F; 24J; 24M; 5CV
37 - 76 165/65R14 11A; 22B; 51G
185/55R14-80 11A; 22B; 22F; 24J; 24M
JD3 e1*2001/116*0210*. 43 - 74 175/65R14 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 185/60R14 82 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14 86 11A; 21B; 22F; 22G; 24C; 725; 729; 73C; 74A;
24D 74H; 74P; 76J; SC4
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R14 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: FORD KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RBT e9*95/54*0019*.. 37 - 51 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 FGA; 11A; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 721;
185/55R14-78 FGA; 11A; 22B; 24J; 367 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
RBT e9*95/54*0019*.. 70 155/65R14 51G; 52J; 65U Sport Ka;
165/65R14 79 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
BFP e1*95/54*0045*.. 195/60R14-86 12A; 51A; 71E; 721;
BNP e1*95/54*0047*.. 195/65R14-89 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
BNP G387 65 - 100 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14-86 725; 729; 73C; 74A;
195/65R14-89 11A; 54F 74H; 74P; 76J
GBP G274 65 - 100 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14-85 725; 729; 73C; 74A;
195/65R14-89 11A; 54F 74H; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ECT e13*95/54*0024*.. 66 - 92 165/65R14 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14-82 52J 12A; 51A; 71E; 721;
185/60R14-82 52J 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD SIERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BNC C690, C690/1, C691 49 - 85 185/65R14-86 Nur bis 1060kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.Achsl.; 53R 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14-85 Nur bis 1030kg 725; 729; 73C; 74A;
zul.Achsl.; 53R 74H; 74P
195/65R14-89
205/60R14-87 Nur bis 1090kg
zul.Achsl.; 11A; 21B; 53R
BNE 4 E092 110 195/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14-89 12A; 51A; 71E; 721;
205/60R14-87 11A; 21B 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
BNG E401, E401/1, 49 - 88 185/65R14 11A; 21B; 51G; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
E401/2 185/65R14-86 Nur bis 1060kg 12A; 51A; 71E; 721;
zul.Achsl.; 11A; 21B; 51J; 725; 729; 73C; 74A;
53R
195/65R14-89 11A; 21B 74H; 74P
49 - 107 195/60R14-85 Nur bis 1030kg
zul.Achsl.; 11A; 21B; 53R
195/65R14 11A; 21B; 51G
205/60R14-87 Nur bis 1090kg
zul.Achsl.; 11A; 21B; 53R
BNG4 E433, E433/1 88 - 110 195/60R14 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14-89 11A; 21B 12A; 51A; 71E; 721;
205/60R14-87 11A; 21B 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
GB 4 D745 110 195/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14-89 12A; 51A; 71E; 721;
205/60R14-87 11A; 21B; 22B 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: FORD SIERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GBC C689, C689/1 44 - 110 175/70R14-84 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14-85 51J 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
195/65R14-89 74H; 74P
205/60R14-87 11A; 21B; 22B
GBC C689 44 - 84 175/70R14-84 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14-85 51J 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
195/65R14-89 74H; 74P
205/60R14-87 11A; 21B; 22B
GBC C689/1 44 - 85 175/70R14-84 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14-85 51J 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
195/65R14-89 74H; 74P
205/60R14-87 11A; 21B; 22B
GBG E400, E400/1 49 - 88 175/70R14-84 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14 11A; 21B; 21L; 51G 725; 729; 73C; 74A;
195/60R14-85 11A; 21B; 21L 74H; 74P; 76J
49 - 107 195/65R14 11A; 21B; 21L; 51G
195/65R14-89 11A; 21B; 21L
205/60R14-87 11A; 21B; 21L
GBG E400/2 55 - 88 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 107 195/60R14 11A; 21B; 21L; 51G 12A; 51A; 71E; 721;
195/65R14 11A; 21B; 21L; 51G 725; 729; 73C; 74A;
205/60R14-87 11A; 21B; 21L 74H; 74P; 76J
GBG4 E434, E434/1 88 - 110 195/60R14 11A; 21B; 21L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: FORD STREET KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RL2 e9*2001/116*0047*.. 70 155/65R14 51G; 52J; 65U 10B; 10S; 11B; 11G;
165/65R14 79 52J 11H; 12A; 51A; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40521
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JASM e13*93/81*0010*.., 37 - 55 165/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0010*.. 165/60R14-75 Ottomotor; 11A; 22B; 12A; 51A; 71E; 721;
5BV
JBSM e13*93/81*0011*.., 175/60R14-79 11A; 22B; 24J 725; 729; 73C; 74A;
e13*95/54*0011*.. 185/50R14 77 Ottomotor; 11A; 22B; 74H; 74P
22F; 24J; 24M; 5CV
185/55R14-78 11A; 22B; 22F; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 12A; 51A; 71E; 721;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
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Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53R) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässigen Achlasten nicht größer als das
zweifache der Reifentragfähigkeit sind. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren zulässigen Achslasten
sind diese in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 774kg.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGA) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination an der Hinterachse herzustellen ist
durch den Einbau anderer Anschlagbegrenzer (orig. Ford Bestell-Nr. 1037 324) der Federweg zu
begrenzen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.