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							Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Fahrzeughersteller                       : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 14 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
4.051               42R4604.05               1 Ø63,3 Ø76                  63,3    Kunststoff    590      1945    01//04


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40521
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 88       175/65R14          12T; 51G                    Schrägheck 2-türig;
                                               185/60R14 82       12A                         Frontantrieb;
                                               185/65R14 83       12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86       11A; 12A; 21P; 22H;         51A; 71E; 721; 725;
                                                                  22M; 24J; 24M               729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 85        195/60R14-85       11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96        175/70R14          51G                         12A; 51A; 71E; 721;
               e13*98/14*0057*..               185/65R14          11A; 22B; 51G               725; 729; 73C; 74A;
DBW            e13*97/27*0038*..                                                              74H; 74P; 76J
DBX            e13*98/14D0058*..,
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
AAL          e11*93/81*0053*.. 43 - 85         175/65R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
ABL          e11*93/81*0051*..                 185/60R14          11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71E; 721;
AFL          e11*93/81*0052*..                 205/55R14-85       11A; 22B; 24J; 24M          725; 729; 73C; 74A;
ALL          e11*93/81*0055*..                                                                74H; 74P; 76J
ANL          e11*93/81*0054*..
ALL          F538              52 - 85         175/65R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R14          11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:    FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen          Auflagen
ALL          F538             96    185/60R14                     51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                    205/55R14-85                  11A; 22B; 24J               12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:    FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
GAL          F508, F509       96 - 110 185/60R14                  51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/55R14-85               11A; 21B; 22B; 24C; 33H 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
GAL            F508, F509            44 - 77   185/60R14-82       33H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R14-85       nicht Kombi; 11A; 22B;  12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  33H                     725; 729; 73C; 74A;
                                     77       185/60R14           51G                     74H; 74P; 76J
GAL            F508/1, F509/1,       96 - 110 185/60R14           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               G146                           205/55R14-85        11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76J
GAL            F508/1, F509/1,       44 - 85   175/65R14          51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               G146                            185/60R14          11A; 22B; 51G           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:    FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GFJ          F108, F109       37 - 54          175/60R14-77       nicht bei                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  24J; 24M; 362
                                               185/50R14 77       nicht bei                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;      74H; 74P
                                                                  24J; 24M; 362
                                               185/55R14-78       nicht bei
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;
                                                                  24J; 24M; 362
                                     37 - 76   195/45R14-76       11A; 24K; 362
GFJ            F108/1, F109/1        37 - 52   175/60R14-77       nicht bei                   bis Nachtrag 4;
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 24M; 362
                                               185/50R14 77       nicht bei                   12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                  24J; 24M; 362
                                               185/55R14-78       nicht bei                   74H; 74P
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;
                                                                  24J; 24M; 362
                                     37 - 96   195/45R14-76       11A; 24K; 362
GFJ            F108/1, F109/1        37 - 77   175/60R14-77       24J                         ab Nachtrag 5;
                                               185/50R14 77       24J                         10B; 11A; 11B; 11G;
                                               185/55R14          24J; 51G                    11H; 12A; 362; 51A;
                                               195/45R14 77       24J                         71E; 721; 725; 729;
                                     37 - 96   185/55R14-78       24J                         73C; 74A; 74H; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:    FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GFJ          G007             37 - 52          175/60R14-77       nicht bei                   bis Nachtrag 2;
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 24M; 362
                                               185/50R14 77       nicht bei                   12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                  24J; 24M; 362
                                               185/55R14-78       nicht bei                   74H; 74P
                                                                  8"-Trommelbremse; 11A;
                                                                  24J; 24M; 362
                                     37 - 96   195/45R14-76       11A; 24K; 362
GFJ            G007                  37 - 77   175/60R14-77       24J                         ab Nachtrag 3;
                                               185/50R14 77       24J                         10B; 11A; 11B; 11G;
                                               185/55R14          24J; 51G                    11H; 12A; 362; 51A;
                                               195/45R14 77       24J                         71E; 721; 725; 729;
                                     37 - 96   185/55R14-78       24J                         73C; 74A; 74H; 74P
JAS            e13*93/81*0008*..,    37 - 55   175/65R14          11A; 22B; 24J; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*95/54*0008*..     37 - 66   165/60R14          11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71E; 721;
JBS            e13*93/81*0009*..,              165/60R14-75       Ottomotor; 11A; 22B;        725; 729; 73C; 74A;
                                                                  5BV
               e13*95/54*0009*..               175/60R14-79       11A; 22B; 24J               74H; 74P; 76J
                                               185/50R14 77       Ottomotor; 11A; 22B;
                                                                  22F; 24J; 24M; 5CV
                                     37 - 76   165/65R14          11A; 22B; 51G
                                               185/55R14-80       11A; 22B; 22F; 24J; 24M
JD3            e1*2001/116*0210*.    43 - 74   175/65R14 82       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
JH1            e1*98/14*0191*..                185/60R14 82       11A; 22F; 24J; 24M          12A; 51A; 71E; 721;
                                               195/60R14 86       11A; 21B; 22F; 22G; 24C;    725; 729; 73C; 74A;
                                                                  24D                         74H; 74P; 76J; SC4

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74         185/60R14 82       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86       11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     FORD KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
RBT          e9*95/54*0019*..  37 - 51         165/60R14-75                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/50R14 77       FGA; 11A; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 721;
                                               185/55R14-78       FGA; 11A; 22B; 24J; 367 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
RBT            e9*95/54*0019*..      70        155/65R14          51G; 52J; 65U           Sport Ka;
                                               165/65R14 79       52J                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76Z




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96         185/65R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
BFP          e1*95/54*0045*..                  195/60R14-86                                   12A; 51A; 71E; 721;
BNP          e1*95/54*0047*..                  195/65R14-89                                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J
BNP            G387                  65 - 100 185/65R14           51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14           51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                              195/60R14-86                                    725; 729; 73C; 74A;
                                              195/65R14-89        11A; 54F                    74H; 74P; 76J
GBP            G274                  65 - 100 185/65R14           51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14           51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                              195/60R14-85                                    725; 729; 73C; 74A;
                                              195/65R14-89        11A; 54F                    74H; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
ECT          e13*95/54*0024*.. 66 - 92         165/65R14          51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               175/65R14-82       52J                         12A; 51A; 71E; 721;
                                               185/60R14-82       52J                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD SIERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BNC          C690, C690/1, C691 49 - 85        185/65R14-86       Nur bis 1060kg              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  zul.Achsl.; 53R             12A; 51A; 71E; 721;
                                               195/60R14-85       Nur bis 1030kg              725; 729; 73C; 74A;
                                                                  zul.Achsl.; 53R             74H; 74P
                                               195/65R14-89
                                               205/60R14-87       Nur bis 1090kg
                                                                  zul.Achsl.; 11A; 21B; 53R
BNE 4          E092                  110       195/60R14          51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14-89                                  12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/60R14-87       11A; 21B                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P
BNG            E401, E401/1,         49 - 88   185/65R14          11A; 21B; 51G; 51J         10B; 11B; 11G; 11H;
               E401/2                          185/65R14-86       Nur bis 1060kg             12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  zul.Achsl.; 11A; 21B; 51J; 725; 729; 73C; 74A;
                                                                  53R
                                              195/65R14-89        11A; 21B                   74H; 74P
                                     49 - 107 195/60R14-85        Nur bis 1030kg
                                                                  zul.Achsl.; 11A; 21B; 53R
                                               195/65R14          11A; 21B; 51G
                                               205/60R14-87       Nur bis 1090kg
                                                                  zul.Achsl.; 11A; 21B; 53R
BNG4           E433, E433/1          88 - 110 195/60R14           11A; 21B; 51G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/65R14-89        11A; 21B                   12A; 51A; 71E; 721;
                                              205/60R14-87        11A; 21B                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P
GB 4           D745                  110       195/60R14          51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14-89                                  12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/60R14-87       11A; 21B; 22B              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:      FORD SIERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
GBC          C689, C689/1       44 - 110 175/70R14-84             51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14-85             51J                         12A; 51A; 71E; 721;
                                         195/60R14                51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                         195/65R14-89                                         74H; 74P
                                         205/60R14-87             11A; 21B; 22B
GBC          C689               44 - 84 175/70R14-84              51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14-85             51J                         12A; 51A; 71E; 721;
                                         195/60R14                51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                         195/65R14-89                                         74H; 74P
                                         205/60R14-87             11A; 21B; 22B
GBC          C689/1             44 - 85 175/70R14-84              51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14-85             51J                         12A; 51A; 71E; 721;
                                         195/60R14                51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                         195/65R14-89                                         74H; 74P
                                         205/60R14-87             11A; 21B; 22B
GBG          E400, E400/1       49 - 88 175/70R14-84                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14                51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                         195/60R14                11A; 21B; 21L; 51G          725; 729; 73C; 74A;
                                         195/60R14-85             11A; 21B; 21L               74H; 74P; 76J
                                49 - 107 195/65R14                11A; 21B; 21L; 51G
                                         195/65R14-89             11A; 21B; 21L
                                         205/60R14-87             11A; 21B; 21L
GBG          E400/2             55 - 88 185/65R14                 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                55 - 107 195/60R14                11A; 21B; 21L; 51G          12A; 51A; 71E; 721;
                                         195/65R14                11A; 21B; 21L; 51G          725; 729; 73C; 74A;
                                         205/60R14-87             11A; 21B; 21L               74H; 74P; 76J
GBG4         E434, E434/1       88 - 110 195/60R14                11A; 21B; 21L; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     FORD STREET KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
RL2          e9*2001/116*0047*.. 70   155/65R14                   51G; 52J; 65U               10B; 10S; 11B; 11G;
                                      165/65R14 79                52J                         11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 74P; 76Z

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40521
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
JASM         e13*93/81*0010*.., 37 - 55        165/60R14          11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*95/54*0010*..               165/60R14-75       Ottomotor; 11A; 22B;        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  5BV
JBSM           e13*93/81*0011*..,              175/60R14-79       11A; 22B; 24J               725; 729; 73C; 74A;
               e13*95/54*0011*..               185/50R14 77       Ottomotor; 11A; 22B;        74H; 74P
                                                                  22F; 24J; 24M; 5CV
                                               185/55R14-78       11A; 22B; 22F; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74       175/65R14 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R14 82                                   12A; 51A; 71E; 721;
                                               195/60R14 86       11A; 24J; 24M               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
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Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53R) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässigen Achlasten nicht größer als das
     zweifache der Reifentragfähigkeit sind. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren zulässigen Achslasten
     sind diese in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 774kg.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 824kg.
65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 montiert werden, muss eine Freigabe des
     Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
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Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGA) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination an der Hinterachse herzustellen ist
     durch den Einbau anderer Anschlagbegrenzer (orig. Ford Bestell-Nr. 1037 324) der Federweg zu
     begrenzen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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