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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 17
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA 05 100 7133

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         TORNADO
Typ                            TO670
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A3             TO670 A3/ohne Ring                  4/108/63,4         42        615    1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46007
Herstellerzeichen              ALUTEC
Radtyp und Ausführung          TO 670 (s.o.)
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               60° Kegel       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55008205) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Mazda

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Cougar           96           205/55R16        R37                           A01 A02 A04
BCV                   96-125       215/50R16                                      A05 A08 A09
e9*96/79*0027*..      96-125       225/50R16                                      A12 A14 A21
                      96-151       205/55R16        M+S                           B02 B03 K46
                                                                                  K56 V16 S01
Ford Fiesta           43-74        195/40R16        K49 K50 R37 T76 T80           A01 A02 A04
JH1, JD3              43-74        195/45R16        K49 K50                       A05 A08 A09
e1*98/14*0191*..,                                                                 A12 A14 A21
e1*2001/116*0210*..                                                               Flh S01
Ford Focus            55-85        205/50R16        G65 K42 K49                   A01 A02 A04
D . W, D . X          55-96        195/50R16        K42 K49 R37 T84 T88           A05 A08 A09
e13*97/27*, 98/14*,   55-96        205/45R16        K42 K49 R37 T83 T87           A12 A14 A21
0037-40, 56-58*..     66-96        205/50R16        K42 K49 R67 X06               B02 Car Flh
                                                                                  Sth S01
Ford Focus ST 170     127          195/55R16        K41 K42 K49 M+S               A01 A02 A04
DA1, DB1, DN1         127          205/55R16        K41 K42 K45 K49 M+S           A05 A08 A09
e13*98/14*                                                                        A12 A14 A21
0081,0082,0095*..                                                                 B02 B03 Car
                                                                                  Flh S01
Ford Fusion           50-74        195/50R16        K49 K50 R37                   A01 A02 A04
JU2                   50-74        195/55R16        K49 K50                       A05 A08 A09
e1*98/14*0194*..      50-74        205/45R16        K49 K50                       A12 A14 A21
                      50-74        205/50R16        K46 K49 K50                   V16 S01
                      50-74        215/45R16        K49 K50
                      50-74        225/45R16        K46 K49 K50
Ford Mondeo           66-125       205/50R16        G65                           A01 A02 A04
BAP, BAW              66-96        205/45R16        R37 T83 T87                   A05 A08 A09
e1*95/54*0046*..,                                                                 A12 A14 A21
e1*98/14*0124*..                                                                  B02 K42 K46
                                                                                  K56 S01
Ford Mondeo           66-125       205/50R16        G65                           A01 A02 A04
BFP, BFW              66-96        205/45R16        R37 T83 T87                   A05 A08 A09
e1*95/54*0045*..,                                                                 A12 A14 A21
e1*98/14*0125*..                                                                  B02 K42 K46
                                                                                  K56 S01
Ford Mondeo           65-100       205/45R16        R37 T87                       A01 A02 A04
BNP, BNW              65-125       205/50R16        G65                           A05 A08 A09
G387,                                                                             A12 A14 A21
e1*95/54*0047*..,                                                                 B02 K42 K46
e1*98/14*0126*..                                                                  K56 S01
Ford Mondeo           65-100       205/45R16        R37 T83 T87                   A01 A02 A04
GBP                   65-125       205/50R16        G65                           A05 A08 A09
G274                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  B02 K42 K46
                                                                                  K56 S01




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo        97                205/50R16                                           A01 A02 A04
GBP4                                                                                     A05 A08 A09
H028                                                                                     A12 A14 A21
                                                                                         B02 K42 K46
                                                                                         K56 S01
Mazda 2               50-74          195/40R16         T76 T80                           A02 A04 A05
DY                    50-74          195/45R16                                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0212*..   50-74          205/45R16         A01 K49 K50                       A14 A21 Flh
                      50-74          215/40R16         A01 K49 K50                       V16 S01



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G65    Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder
205/50R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- /
Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R67    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
205/50R16 ww. 205/45R17.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller                       Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T76     Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16).

T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse      Hinterachse

Nr. 1   185/50R16        205/45R16
Nr. 2   195/40R16        215/35R16
Nr. 3   195/45R16        215/40R16, 225/40R16
Nr. 4   195/50R16        205/45R16
Nr. 5   205/45R16        225/40R16
Nr. 6   205/50R16        225/45R16
Nr. 7   205/55R16        225/50R16, 245/45R16
Nr. 8   205/60R16        225/55R16
Nr. 9   215/40R16        225/40R16, 245/35R16
Nr.10   215/50R16        245/45R16
Nr.11   215/55R16        235/50R16
Nr.12   225/40R16        245/35R16, 255/35R16
Nr.13   225/50R16        245/45R16
Nr.14   225/55R16        245/50R16
Nr.15   225/60R16        245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X06    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/60R15.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller                    Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 27.Januar 2005




Blauth                                                               00074004.DOC




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