GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Auftraggeber Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 17
67136 Fußgönheim
QM-Nr.: QA 05 100 7133
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell TORNADO
Typ TO670
Radgröße 7Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
A3 TO670 A3/ohne Ring 4/108/63,4 42 615 1935
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46007
Herstellerzeichen ALUTEC
Radtyp und Ausführung TO 670 (s.o.)
Radgröße 7Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55008205) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford
Mazda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Cougar 96 205/55R16 R37 A01 A02 A04
BCV 96-125 215/50R16 A05 A08 A09
e9*96/79*0027*.. 96-125 225/50R16 A12 A14 A21
96-151 205/55R16 M+S B02 B03 K46
K56 V16 S01
Ford Fiesta 43-74 195/40R16 K49 K50 R37 T76 T80 A01 A02 A04
JH1, JD3 43-74 195/45R16 K49 K50 A05 A08 A09
e1*98/14*0191*.., A12 A14 A21
e1*2001/116*0210*.. Flh S01
Ford Focus 55-85 205/50R16 G65 K42 K49 A01 A02 A04
D . W, D . X 55-96 195/50R16 K42 K49 R37 T84 T88 A05 A08 A09
e13*97/27*, 98/14*, 55-96 205/45R16 K42 K49 R37 T83 T87 A12 A14 A21
0037-40, 56-58*.. 66-96 205/50R16 K42 K49 R67 X06 B02 Car Flh
Sth S01
Ford Focus ST 170 127 195/55R16 K41 K42 K49 M+S A01 A02 A04
DA1, DB1, DN1 127 205/55R16 K41 K42 K45 K49 M+S A05 A08 A09
e13*98/14* A12 A14 A21
0081,0082,0095*.. B02 B03 Car
Flh S01
Ford Fusion 50-74 195/50R16 K49 K50 R37 A01 A02 A04
JU2 50-74 195/55R16 K49 K50 A05 A08 A09
e1*98/14*0194*.. 50-74 205/45R16 K49 K50 A12 A14 A21
50-74 205/50R16 K46 K49 K50 V16 S01
50-74 215/45R16 K49 K50
50-74 225/45R16 K46 K49 K50
Ford Mondeo 66-125 205/50R16 G65 A01 A02 A04
BAP, BAW 66-96 205/45R16 R37 T83 T87 A05 A08 A09
e1*95/54*0046*.., A12 A14 A21
e1*98/14*0124*.. B02 K42 K46
K56 S01
Ford Mondeo 66-125 205/50R16 G65 A01 A02 A04
BFP, BFW 66-96 205/45R16 R37 T83 T87 A05 A08 A09
e1*95/54*0045*.., A12 A14 A21
e1*98/14*0125*.. B02 K42 K46
K56 S01
Ford Mondeo 65-100 205/45R16 R37 T87 A01 A02 A04
BNP, BNW 65-125 205/50R16 G65 A05 A08 A09
G387, A12 A14 A21
e1*95/54*0047*.., B02 K42 K46
e1*98/14*0126*.. K56 S01
Ford Mondeo 65-100 205/45R16 R37 T83 T87 A01 A02 A04
GBP 65-125 205/50R16 G65 A05 A08 A09
G274 A12 A14 A21
B02 K42 K46
K56 S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo 97 205/50R16 A01 A02 A04
GBP4 A05 A08 A09
H028 A12 A14 A21
B02 K42 K46
K56 S01
Mazda 2 50-74 195/40R16 T76 T80 A02 A04 A05
DY 50-74 195/45R16 A08 A09 A12
e1*2001/116*0212*.. 50-74 205/45R16 A01 K49 K50 A14 A21 Flh
50-74 215/40R16 A01 K49 K50 V16 S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G65 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder
205/50R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- /
Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
R67 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
205/50R16 ww. 205/45R17.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T76 Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16).
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr.10 215/50R16 245/45R16
Nr.11 215/55R16 235/50R16
Nr.12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr.13 225/50R16 245/45R16
Nr.14 225/55R16 245/50R16
Nr.15 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
X06 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/60R15.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46007 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55008205 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ TO670
Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 27.Januar 2005
Blauth 00074004.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim